Mofa mit Anhänger fahren: Was ist dabei alles erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie auch mit kleinen Fahrzeugen Lasten transportieren können

Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.
Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.

Manchen Leuten steht als einziges Kraftfahrzeug ein Mofa zur Verfügung. Dies kann entweder der Fall sein, wenn sie für gelegentliche Fahrten in der Stadt ein Mofa als vollkommen ausreichend ansehen, wenn sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn die finanziellen Mittel für ein Auto fehlen.

Rechtlich gesehen gehören Mofas zu den Fahrzeugen, die in § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wie folgt definiert sind:

1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).”

Nun kann es sein, dass auch Personen, die nur ein Mofa besitzen, schwerere Lasten transportieren müssen. In dem Fall wäre es praktisch, wenn diese einfach einen Anhänger an ihr Mofa hängen und auf diesem die Fracht bequem durch die Stadt fahren könnten.

Doch ist ein Mofa mit Anhänger überhaupt erlaubt? Schließlich hat so ein leichtes Fahrzeug eine deutlich schwächere Zugkraft als Motorräder oder gar Autos. Und welche Lasten sind beim Transport von Gütern zugelassen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Mofafahren mit Anhänger

Benötige ich einen Führerschein, um einen Anhänger mit dem Mofa ziehen zu dürfen?

Nein, die Prüfbescheinigung ist ausreichend. Ein Führerschein wird nicht benötigt.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Anhänger mit dem Mofa ziehen möchte?

Wichtig sind vor allem die Anhängelast Ihres Mofas und die Mindeststützlast.

Wie kann ich einen Anhänger an meinem Mofa befestigen?

Dafür sollten Sie sich eine stabile Anhängerkupplung zulegen. Achten Sie hierbei auf die Stützlast.

Gestattet der Gesetzgeber Anhänger bei Mofas?

Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) tatsächlich Anhänger ziehen. Dabei müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die im folgenden Abschnitt einzeln aufgeführt werden.

Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können. Diese ist beim Fahren des Mofas stets mitzuführen.

Welche Bedingungen gelten für ein Mofa mit Anhänger?

Wie auch bei anderen Arten von Kraftfahrzeugen müssen Sie auch bei einem Gespann aus Mofa und Anhänger bestimmte Aspekte beachten, wenn Sie damit ohne Regelverstoß am Straßenverkehr teilnehmen wollen:

Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
  • Wie schwer die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers – und damit die Anhängelast für Ihr Mofa – maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung. Dort finden sich normalerweise unterschiedliche Angaben für ungebremste und gebremste Anhänger.
  • Da bei einem Mofa für Anhänger dieselben Bestimmungen gelten wie für Fahrräder, sollte die zulässige Gesamtmasse eines ungebremsten Hängers nicht mehr als 40 kg betragen und die eines gebremsten nicht über 80 kg liegen.
  • Die Mindeststützlast muss nach § 44 Abs. 3 der StVZO generell 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, damit das ganze Gespann sicher gesteuert werden kann.
  • Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder. Ausnahmen sind Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, welche bis zu 4 Meter lang sein können.
  • Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO bedeutet dies, dass der Anhänger hinten mindestens eine rote Schlussleuchte (auf der linken Seite) und zwei rote Rückstrahler aufweisen muss. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich). Ferner ist an jeder Seite mindestens ein gelber Rückstrahler notwendig.
  • § 32a StVZO verbietet es außerdem, mehr als einen Anhänger an einem Kraftfahrzeug anzubringen, wenn dieses keine Zugmaschine ist. Zwei oder gar mehr Anhänger an einem Mofa sind also nicht zulässig.
  • Wie § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt, sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern ausgenommen von Vorschriften des Zulassungsverfahrens. Daher benötigt ein Mofaanhänger weder ein eigenes Nummernschild noch regelmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV, er muss allerdings den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen.

Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind.Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese – wie auch für Mofas – gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge. Ein Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (S 33/36.25.93.10) gibt Fahrradfahrern jedoch spezielle Orientierungshilfen.

Wie können Sie am Mofa einen Anhänger befestigen?

An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.
An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.

Wenn Sie einen geeigneten Anhänger für Ihr Mofa gekauft oder gar selbst gebaut haben, müssen Sie ihn nun sicher an Ihrem Mofa mit einer Anhängerkupplung befestigen. Entsprechende Modelle können Sie in diversen Läden und Online-Shops finden. Sie sollten sich eine ausreichend stabile Kupplung kaufen, die entsprechend geprüft wurde. Bei einer Anhängerkupplung für ein Mofa ist darauf zu achten, dass die zulässige Stützlast dieser Kupplung nicht unter der tatsächlichen Stützlast des Anhängers liegen darf, den Sie verwenden möchten.

Die Stützlast auf der Kupplung muss außerdem mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, da ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Während Kraftfahrzeuge generell so gebaut werden müssen, dass sie eine Stützlast von mindestens 25 kg verkraften, darf die technisch zulässige Stützlast bei Krafträdern auch darunter liegen. Aufgrund einer maximalen Anhängelast von 80 Kilogramm ist eine Stützlast von 25 Kilogramm sowieso nicht notwendig.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (148 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

95 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kevin
    Am 17. Juni 2017 um 19:12

    Hallo, ich selbst fahre eine 86er Hercules Prima 5S, in sämtlichen Papieren steht nichts über die maximale anhängelast drin.
    derzeit fahre ich einen selbstgebauten ungebremsten Anhänger der alleine schon 30kg leermasse hat und habe des öfteren um die 100kg Beladung drin, also 130kg Gesamtmasse des Anhängers.
    wie sieht es da mit der legalität aus?
    würde ja bremsen verbauen doch der TÜV lehnte das ab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:36

      Hallo Kevin,

      Sie können diesen Anhänger nicht führen, da die zulässige Gesamtmasse eines ungebremsten Hängers in diesem Fall nicht mehr als 40 kg betragen darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Timo J.
    Am 1. Juni 2017 um 19:08

    Hallo darf ich an jeden Roller einen Anhänger dran machen lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:52

      Hallo Timo,

      laut Angaben der DEKRA gilt Folgendes: Auch Leichtkrafträder (Roller) dürfen Anhänger ziehen, wenn sie über eine entsprechende Anhängelast verfügen. Des Weiteren müssen die Anhängekupplung und auch die Zugkupplung am Anhänger eine Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO besitzen und für einander geeignet sein. Ist die Anhängelast unbekannt, muss ein Sachverständiger diese prüfen und dann in die Papiere eintragen lassen. Dieser kann auch eine Einzelbauartgenehmigung für Anhänge- und Zugkugelkupplungen erstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Florian
    Am 28. Mai 2017 um 12:39

    Sehr gut erklärt!;)

  4. Benno
    Am 27. Mai 2017 um 9:53

    Hallo, gilt das ganze auch für 50ccm Roller ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:46

      Hallo Benno,

      der Text bezieht sich auf einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, bei denen die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (=Mofas).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Marc S.
    Am 19. Mai 2017 um 0:21

    Könnt ihr mir ein Bußgeld Katalog mir zuschicken [Beitrag editiert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:12

      Hallo Marc,

      wenn Sie unten das Häkchen “Bußgeldkatalog.als PDF anfordern” anklicken, wird Ihnen der Katalog per Mail zugeschickt. Wir versenden diesen leider nicht in ausgedruckter Form.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar