Mofa fahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Mofa fahren bei Fahrverbot – rechtliche Konsequenzen
Verstoß | Konsequenz |
---|---|
Sie fuhren mit dem Mofa, obwohl gegen Sie ein Fahrverbot für Mofas oder allgemein für Kfz verhängt wurde | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Sie fuhren mit dem Mofa in einem Bereich, der mit einem entsprechenden Fahrverbotsschild für Sie gesperrt war | 20 Euro Bußgeld |
Sie parkten mit dem Mofa in einem Bereich, der mit einem entsprechenden Fahrverbotsschild für Sie gesperrt war | 30 Euro Bußgeld |
FAQ: Mofa fahren trotz Fahrverbot
Dies kommt auf das Fahrverbot an. Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot nur für ganz bestimmte oder aber auch für sämtliche Kraftfahrzeuge ausgesprochen werden. In letzterem Fall ist auch das Fahren mit dem Mofa verboten. Gilt das Fahrverbot aber beispielsweise nur für Pkw, dürfen Sie weiterhin mit dem Mofa fahren.
Ja, dies ist erlaubt, sofern das Mofa bauartbedingt maximal 25 km/h erreichen kann und Sie eine separate Prüfbescheinigung („Mofa-Führerschein”) besitzen. Sind Sie vor dem 1. April 1965 geboren, ist das Mofafahren auch ohne Prüfbescheinigung gestattet.
Ja, einige Fahrverbotsschilder gelten auch für Mofas. Dies sind insbesondere das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), das Zeichen 255 (Verbot für Krafträder), das Zeichen 257-50 (Verbot für Mofas) und das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge). In Bereichen, die mit einem dieser Verkehrsschilder markiert sind, ist sowohl das Fahren als auch das Parken mit dem Mofa verboten. Missachten Sie diese Vorschrift, drohen bis zu 70 Euro Bußgeld.
Inhaltsverzeichnis:
Trotz Fahrverbot Mofa fahren – Was besagt das Gesetz?
Ein Fahrverbot bringt nicht selten erhebliche Einschränkungen für den Betroffenen mit sich: Er muss für wenigstens einen Monat seinen Führerschein abgeben und darf sich in dieser Zeit nicht hinters Steuer eines Pkw setzen. Viele Autofahrer suchen dann nach einer Alternative, wie sie trotzdem während des Fahrverbots mobil bleiben können. Besonders attraktiv erscheint hier das Fahren mit einem Mofa. Immerhin ist das erheblich schneller als Fahrradfahren und sie müssen sich nicht nach den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel halten.
Aber ist Mofa zu fahren trotz Fahrverbot eigentlich erlaubt? Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, denn hier spielt es eine Rolle, was für ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen wurde:
- Gilt das Fahrverbot nur für eine bestimmte Art von Fahrzeug, dürfen Sie nach wie vor andere Fahrzeuge während dieser Zeit führen. Handelt es sich z. B. um ein ausdrückliches Pkw-Fahrverbot, ist das Mofa weiterhin erlaubt.
- Sehr häufig wird ein Fahrverbot allerdings für sämtliche Kraftfahrzeuge verhängt. In diesem Fall müssen Sie auch das Mofa stehen lassen, solange das Fahrverbot besteht.
Wenn Sie ein entsprechendes Fahrverbot missachten und trotzdem Mofa fahren, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Denn dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und stellt eine Straftat dar. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Es ist also ratsam, das Mofa während der Zeit des Fahrverbots wirklich stehen zu lassen.
Achtung! Selbst wenn das Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeuge gilt und Sie eigentlich weiterhin Mofa fahren dürfen, müssen Sie aufpassen. Denn bei einem Fahrverbot wird der Führerschein einkassiert und dieser belegt u. a. auch, dass Sie zum Führen eines Mofas berechtigt sind. Sofern Sie nicht zusätzlich eine Prüfbescheinigung besitzen, können Sie bei einer eventuellen Kontrolle somit nicht nachweisen, dass Sie mit dem Mofa fahren dürfen. Dies kann Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro einbringen.
Mofa fahren bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Wird ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, wird Ihre Fahrerlaubnis vorübergehend ausgesetzt, bleibt aber grundsätzlich weiterhin bestehen. Anders sieht das aus, wenn die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Diese bekommen Sie dann nur wieder, wenn Sie die Neuerteilung beantragen. Das kann einige Zeit dauern, schon allein wegen der zu beachtenden Sperrfrist. Dürfen Sie bis dahin wenigstens Mofa fahren?
Prinzipiell ja, denn für ein Mofa ist kein Führerschein erforderlich. Sie benötigen aber trotzdem eine Fahrerlaubnis für das Mofa. Diese haben Sie eigentlich mit Ihrem Auto- oder Motorradführerschein bereits automatisch erworben, aber wird diese entzogen, ist damit auch die Fahrerlaubnis für das Mofa weg. Sie können eine solche allerdings auch unabhängig von Ihrem Führerschein erwerben, nämlich durch die Prüfbescheinigung. Solange Sie dieses Dokument besitzen, dürfen Sie auch trotz Entziehung Ihrer Pkw- oder Motorrad-Fahrerlaubnis mit dem Mofa fahren.
Ausführliche Informationen zum Erwerb der Prüfbescheinigung fürs Mofa erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Mofa-Führerschein”.
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Ich bin mir jetzt immernoch nicht sicher ob ich Mofa fahren darf wenn ich ein Fahrverbot habe. Des Weiteren ist bei dem schreiben wo das Fahrverbot steht nicht ersichtlich, ob damit nur das kfz oder alle Fahrzeuge gemeint sind…
Ich (41) bin mit 1,45 Promille Mofa-Roller gefahren und eine Auffälligkeit gezeigt haben . Welche Strafe droht mir ? Ich bin kein Autofahrer und wäre sonst nur mit Fahrrad unterwegs . Es waren freie Straßen (gegen 0 Uhr ) und ich hatte eine starke Wahrnehmung .
ich habe mal eine Frage darf ich mit meiner Mofa Prüfbescheinigung nach Österreich einreisen und damit meinen Roller weiterfahren ist das erlaubt weil mein Freund mein Roller fährt nur 25 Stundenkilometer ich möchte gerne nach Österreich fahren und meine Familie besuchen ich lebe in hier in Deutschland aber ich möchte so gerne mit meinem Roller nach Österreich einreisen das wäre jetzt meine Frage ich mit meinem mofa-prüftbescheinigung fahren darf in Österreich
Führerschein entzogen darf ich für mofa 25 km prüfung machen und mit mofa weiter fahren.
Mit freundlichen Grüßen.
Marius K
Alles gut da gestellt, habe aber doch nicht die Antwort bekommen auf die Frage wie hoch ist die Strafe beim Fahren eines mofa/roller beim Einzug des Fahrerlaubnis
Hallo Artur S.,
die Informationen können in der Tabelle unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-fahren-trotz-fahrverbot/#mofa_fahren_bei_fahrverbot_-_rechtliche_konsequenzen
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org