Mofa mit Sozius fahren – Ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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FAQ: Mofa mit Sozius fahren
Es ist nur dann erlaubt, einen Sozius auf dem Mofa mitzunehmen, wenn dieses über zwei Sitze verfügt. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 7 Jahren. Diese dürfen auf einem einsitzigen Mofa mitfahren, wenn sie in einem Kindersitz Platz nehmen.
Viele vor allem ältere Mofas sind einsitzig. Mit ihnen darf nur eine Person fahren. Verfügt das Kleinkraftrad jedoch über zwei Sitze, dann ist die Mitnahme eines Beifahrers erlaubt.
Sie dürfen mit einer Prüfbescheinigung einen Beifahrer auf dem Mofa mitnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie über eine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins verfügen.
Inhaltsverzeichnis:
Wodurch zeichnet sich ein Mofa aus?
Um die Frage zu klären, ob jemand einen Sozius auf dem Mofa mitnehmen darf, müssen wir zunächst einige Grundlagen klären. Grundsätzlich definiert die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Mofas als „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor“. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
Daneben gibt es auch noch die sogenannten Roller. Diese unterscheiden sich vom Mofa unter anderem dadurch, dass sie keine Pedale haben. Fahrer dürfen damit zusätzlich schneller fahren als mit einem Mofa – wenn sie denn über die passende Fahrerlaubnis verfügen.
So gibt es etwa Leichtkraftrad-Roller mit einem Hubraum von 125 ccm sowie noch leistungsstärkere Großroller.
Herkömmliche Roller können so gedrosselt werden, dass sie nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Diese Mofaroller werden in der Alltagssprache häufig auch einfach als Mofa bezeichnet.
Sozius auf dem Mofa: Welche rechtlichen Vorgaben müssen Sie beachten?
Ein Mofa ist vor allem für junge Menschen eine Möglichkeit, alleine und flexibel von A nach B zu kommen. Da wäre es oft sicherlich auch praktisch, einen Sozius, also einen Beifahrer, mitzunehmen.
Doch ist es überhaupt erlaubt, Mofa mit einem Sozius zu fahren? Hierbei kommt es auf die Art des Fahrzeugs an. Herkömmliche Mofas sind in der Regel Einsitzer. Sie verfügen also über keinen zweiten Sitz bzw. ausreichend Platz auf der Sitzbank. Dies war lange Zeit gesetzlich durch die Regelungen der FEV vorgegeben.
Handelt es sich bei Ihrem Mofa um einen solchen Einsitzer, dann dürfen Sie auch keinen Beifahrer mitnehmen. Besitzen Sie jedoch ein zweisitziges Mofa oder einen solchen Mofaroller, dann ist es erlaubt, mit Sozius zu fahren.
Es gibt einen Ausnahmefall, bei dem es erlaubt ist, auf einem einsitzigen Mofa einen Sozius mitzunehmen: Handelt es sich beim Beifahrer um ein Kind im Alter von unter 7 Jahren und verfügt das Mofa über einen entsprechenden Kindersitz, dann ist die Mitnahme gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FEV möglich.
Unterwegs mit dem Mofa: Mit welchem Führerschein einen Beifahrer mitnehmen?
Möchten Sie ein Mofa fahren, benötigen Sie entweder eine Prüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis – beispielsweise den Führerschein der Klasse AM oder B. Wer lediglich über eine Prüfbescheinigung verfügte, durfte lange Zeit kein zweisitziges Kleinkraftrad führen und somit auch keinen Sozius auf dem Mofa mitnehmen.
Im Januar 2013 kam es jedoch zu einer Änderung der FEV. Diese sorgte dafür, dass Roller, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt sind, Mofas gleichgestellt wurden. Seitdem gilt demnach, dass Besitzer einer Mofa-Prüfbescheinigung auch zweisitzige Kleinkrafträder führen dürfen.
Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass Sie mit einer Prüfbescheinigung auch einen Beifahrer mitnehmen dürfen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Roller bzw. das Mofa zweisitzig ist.
Die gleichen Regeln gelten auch dann, wenn Sie über keine Prüfbescheinigung verfügen, sondern Mofa mit Führerschein fahren. Einen Sozius dürfen Sie mitnehmen, wenn das Kleinkraftrad über zwei Sitze verfügt.