Motor laufen lassen: Regelungen der StVO zur Ordnungswidrigkeit

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Sie bei Ihrem Auto den Motor laufen lassen, ist eine Strafe zu erwarten

Darf man den Motor laufen lassen? Erlaubt ist das nicht, wenn er nicht unmittelbar genutzt wird.
Darf man den Motor laufen lassen? Erlaubt ist das nicht, wenn er nicht unmittelbar genutzt wird.

Viele Fahrer gewöhnen es sich insbesondere im Winter an, ihr Auto im Stand laufen zu lassen, damit die Heizung das Innere des Wagens ausreichend erwärmen kann. Andere wollen den Motor auf diese Weise warmlaufen lassen, weil sie glauben, dass es für diesen schonender ist. In Wirklichkeit stellt ein unnötig laufender Motor jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar – bzw. um genau zu sein, nicht der Motor selbst, sondern die Handlung.

Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet es, zu solchen Praktiken aus Bequemlichkeit zurückzugreifen. Auch das für den Ort entsprechende Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) kann hier zur Anwendung kommen, wenn Sie den Motor unnötig laufen lassen. Welches Gesetz herangezogen wird und welche Strafe Sie erwartet, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Motor laufen lassen

Verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung, den Motor laufen zu lassen?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.

Darf ich den Motor laufen lassen, wenn das Fahrzeug auf meinem Grundstück steht?

Nein. In diesem Fall gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), welches den unnötigen Betrieb des Motors untersagt.

Droht mir bei einer Zuwiderhandlung ein Bußgeld?

Ja. In der Regel folgt ein Bußgeld von 80 Euro, wenn Sie den Motor laufen lassen.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Thema Motor laufen lassen

BeschreibungBuß­geld
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 €
Innerorts unnütz hin- und hergefahren und dadurch Andere belästigt100 €

Laufender Motor in der StVO und im LImSchG

Darf man das Auto im Stand laufen lassen?
Darf man das Auto im Stand laufen lassen?

Die StVO äußert sich in § 30 zum Umweltschutz sowie zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot. In Absatz 1 sind die Vorschriften zum laufenden Motor festgeschrieben, die gewählten Worte sind jedoch auslegbar:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden. Autoposer, die ihr Fahrzeug bzw. bestimmte Merkmale hervorheben wollen und deshalb unnütz hin und her fahren, müssen in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter, weswegen dieser der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit des Autofahrers vorgeht. Dennoch kann es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen, bspw. wenn jemand gezwungen ist, aufgrund eines Notfalls bei starken Frost im stehenden Wagen zu warten.

Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Fahrer das Auto anschalten und den Motor laufen lassen beim Eiskratzen. Gemäß dieser Auslegung der StVO fällt das Parken mit laufendem Motor ebenfalls in diese Kategorie. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel bspw. für Taxen bei frostigen Temperaturen. Den Lkw-Motor im Stand laufen zu lassen, ist nicht verboten, wenn Sie die Bremsanlage auffüllen wollen. Dies ist nämlich generell unvermeidbar, weil Lkw Druckluftbremsanlagen haben.

Hier ist zu beachten, dass nicht nur die Abgase belastend sein können, sondern der von dem Fahrzeug ausgehende Lärm zudem die Anwohner in Ihrer Umgebung stören kann. So kann es, wenn Sie wie oben beschrieben für das Auffüllen der Bremsanlagen den Lkw-Motor nachts laufen lassen, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, so dies nicht tagsüber möglich gewesen war oder das Kfz dafür nicht an einen Ort gebracht werden konnte, an dem es keine schlafenden Anwohner belästigt.

Diese Regelungen gemäß der StVO greifen vor allem auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen. In der Regel ist hier der Polizei und/oder das Ordnungsamt zuständig. Wenn Sie aber den Motor laufen lassen auf Ihrem Privatgrundstück, wird das LImSchG herangezogen. So heißt es bspw. in der LImSchG Berlin in § 2 zu den Immissionsschutzpflichten:

Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.

Auch dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 Abs. 2 LImSchG Bln dar.

Strafe für Motor laufen lassen: Welches Bußgeld erwartet mich?

Sollten Sie den Motor laufen lassen und eine Anzeige wegen besagter Ordnungswidrigkeit folgt, müssen Sie in der Regel mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog für die Umweltplakette und Umweltbelastung sieht für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen durch Fahrzeuge ein Bußgeld von 80 Euro vor. Unnötiges Herumfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zieht 100 Euro nach sich, wenn dadurch Anwohner und Umwelt durch Lärm und Abgase belästigt werden.

Motor im Stand laufen lassen: Schädlich für die Umwelt und für den Motor selbst

Autoscheiben kratzen bei laufendem Motor kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
Autoscheiben kratzen bei laufendem Motor kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Die Strafe bei einem solchen Fall ist jedoch nicht nur das Bußgeld. Den Motor laufen zu lassen schadet nicht nur Ihrem Portemonnaie und der Umwelt, die durch die unnötig ausgestoßenen Abgase belastet wird, sondern auch Ihrem Fahrzeug. Das Benzin verbrennt im Leerlauf nicht vollständig. Somit kann der Umstand, Auto bzw. Motor im Stand laufen zu lassen zu einer Strafe für das Kfz wie folgt führen:

  • Das Laufenlassen von Motoren zum Erwärmen kann bei Regelmäßigkeit zu einem Kolbenfresser führen oder die Nockenwelle kaputtmachen.
  • Außerdem können Motorschäden, Schäden am Katalysator sowie Schwierigkeiten beim Starten des Kfz die Folge sein.
  • Die Motorschmierung ist zudem im kalten Zustand schlechter als beim Fahren und kann daher zur Beschädigung des Motors führen.
  • Je nach Motorart könnten Sie das Benzin für einen Kilometer Fahrt verbrauchen, wenn Sie den Motor drei Minuten laufen lassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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93 Kommentare

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  1. H. Sprenger
    Am 15. August 2024 um 14:43

    Darf man sein Motorrad bei laufendem Motor in der geöffneten Garage im eigenen Garten reparieren?

    Danke für die Info!

  2. Ronja
    Am 9. Juli 2024 um 18:17

    strafbar ja war mir klar, was mache ich , wenn wenn nachbar regelmäßig 20-45 min seinen wagen im vorgarten laufen lässt und frech wird? 4 autos im kleinen vorgarten u die laufen ständig warm oder kühl ich hab gegenüber meinen schreibtisch zu stehen. die abgase u der lärm nerven einfach nur

  3. Susanne
    Am 27. Januar 2024 um 21:14

    Vor unserem Wohnblock parken ständig Leute, die
    bei laufendem Motor handyguckend auf jemanden warten, der/die vom Arzt, Fitnessstudio, Shopping, Sportkurs
    etc. abgeholt werden muss. Manchmal läuft der Motor
    20 min und mehr. Der tiefe Brummton macht körperliche Symptome, Fenster öffnen ist wegen der Abgase
    unmöglich. Eine Ansprache der Fahrer führt zu Beleidigungen. Ich wurde sogar schon körperlich angegangen.
    Was kann man tun? Wie muss man bei Benachrichtigung des Ordnungsamtes das Laufenlassen des Motors
    beweisen.

    • Janes S
      Am 8. Februar 2024 um 18:42

      Mit HandyVideokamera aufnehmen und per email dem Ordnungsamt senden, mit Anzeige. Anders Lernen dass die Fahrzeughalter nicht, nur wenn es ans Portemonnaie geht.

  4. Uwe K
    Am 3. Dezember 2023 um 11:08

    Gute Informationen. Das Problem besteht bei mir allerdings nicht mit PKWs sondern mit Lastwagen, die vermutlich mit Diesel betrieben werden. Es ist ein sogenannter Schrotthändler, der Arbeit ich eigentlich sehr unterstütze, da sie doch wesentlich zu einer besseren Recyclingquote beitragen. Sind die Auswirkungen auf Motor und Laster bei Dieselfahrzeugen ähnlich der im Kommentar beschriebenen für Benziner?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  5. Bernd B.
    Am 31. Oktober 2023 um 15:04

    Wieso regelt man in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen Lärmemmissionen, wenn es eine Vielzahl zu duldender Krachmacher gibt? Fröschequaken, Hähne- und Gockelwettkrähen bei Tag und bei Nacht, häufige Ausnahmen des Nachtflugverbotes an Flughäfen.

    Zynisch gesagt, macht es keinen Unterschied, ob der Laubbläser oder ein Gockel mit 130 dbA die Nachtruhe stört. Und wieso wird die Nachtruhe in “reinen” Wohngebieten anders bewertet?
    Nachtruhe sollte als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen werden. Augenwischereigesetze sind Verarschung.

    • Andre
      Am 9. Dezember 2023 um 16:57

      Doch der laubbläser erzeugt nicht nur lärm sondern auch abgase, oder gibts bei dir roboter hühner, die mit diesel laufen? Falls ja, wozu sind die denn gut?

    • A.D.
      Am 2. Dezember 2023 um 13:49

      Hä? Zwischen Luftverpestung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren und Froschquaken ist ja wohl ein kleiner Unterschied. Lieber 5 Froschkolonien als 1 zurückgebliebenen Luftverpester. Mein altes Auto war übrigens über 30 Jahre alt. Der Motor lief bis zum Schluß wie ne 1. Und Ich habe nie den Motor im Stand laufen lassen – so viel zu den ganzen “Experten” hier.

  6. Tina
    Am 27. August 2023 um 13:14

    Ich wohne in einer größeren Wohnanlage
    (Privatgrundstück) und habe einen sehr grossen
    Parkplatz zu einer Hausseite. Täglich kommen hier Paketzusteller und alle möglichen Fahrzeuge. Viele Fahrer lassen den Motor laufen, währenddessen sie Pakete zustellen oder Jemanden abholen wollen.
    Einige habe ich darauf schon angesprochen, natürlich erntet man dann nur freche Sprüche und Uneinsicht. Ich frage mich, wo ist das Problem, einen Motor abzustellen und wieder zu starten??
    Das passiert auch nach 22.00 Uhr, in der Nacht eigentlich zu jeder Tages-u. Nachtzeit.
    Es ist sehr belastet, laut und stinkt.

  7. chris
    Am 3. August 2023 um 19:13

    Ewiger Zankapfel dieses Thema.
    Es gib einfach zu viele Leute die das sinnlos auskosten. Besonders Dieselfahrzeuge mit AdBlue sind die Schlimmsten. Schon nach kurzer Zeit gibs Atemnot und stechende Kopfschmerzen durch die Abgase. Dieses Phänomen sehe ich täglich an Ladebays, dessen Sprinter beladen zur Abfahrt bereit stehen. Kein Mensch da aber die Motoren laufen. Nur um über den Fahrtenschreiber ein bisschen mehr Arbeitszeit + Lohn raus zu kitzeln bevor es losgeht? Wie bekloppt und ignorant muss man sein?!?! Leider ist selten Ordnungsamt und Polizei auf Firmen Geländen unterwegs. Hoffe die dürfen das dann überhaupt. Und im Winter ist es eine Todsünde den Motor im Standgas warmlaufen zu lassen. Vernünftig freikratzen + Scheibenenteiser drauf und sofort losfahren. Scheibenwischer aus lassen!, bis der Wagen ausreichend warm ist. Ggf noch Klimaanlage kurz an damit die Innenluft trocknet und die Scheibe nicht von innen beschlägt. Das klappt eigentlich immer. (Fahrzeugabhängig)

    • Hagedorn
      Am 24. August 2023 um 14:35

      Foto machen und mit Ort an die bussgeldstelle

      • Wolfgang N
        Am 10. Januar 2024 um 21:58

        Ich hab Videos gemacht, wo der Nachbar jeden ! Morgen sein Auto zwischen 15 und 25 Minuten laufen lässt.
        Zum Ordnungsamt … Resultat… Verfahren eingestellt weil kein Beweis !!! In was für einer Gesellschaft leben wir ?
        Soll die Polizei aufbieten … aber bis die da sind ist der Spuk vorbei!
        Und auf den Vorschlag, dass sie halt um 5:00 Uhr morgen da sein müssten … keine Antwort !

  8. Ringo B.
    Am 11. Juli 2023 um 14:50

    Aber die Standheizung kann betrieben werden obwohl das Abgas hier in keinsterweise gereinigt wird. Ob die dann auch bald verboten werden.🧐

  9. Daniel B
    Am 4. Mai 2023 um 13:32

    Leute, denkt das Szenario doch mal zuende, wenn ich im Winter meine Scheibe freigekratzt habe und meine Scheibe (und das ist so gut wie immer der Fall) beschlagen ist, muss ich den Motor laufen lassen damit sie frei wird. Sogar wenn ich die abtrockne beschlägt sie sofort wieder. Oder wollt ihr diejenigen sein die überfahren werden, weil man mit beschlagenen Scheiben nichts sieht?
    Ich gebe euch ja Recht den Motor nicht laufen zu lassen wenn es unnötig ist, aber greift die Leute nicht einfach an, wenn ihr nicht wisst warum er den Motor laufen lässt. mir schon 2Mal passiert. Was sollen die selbst ernannten Polizisten, überlasst das bitte der Polizei oder Ordnungsamt. Ihr könnt sie ja rufen, ist nur die Frage ob derjenige noch da ist wenn sie kommt. Außerdem wisst ihr nie ob derjenige den ihr anlabert evtl. gefährlich ist. Achja, ich lasse auch im Sommer den Motor für die Klimaanlage kurz laufen, wenn im Auto 45-60Grad herrschen, ihr wollt ja im Verkehr sicher sein und das ist mit jemanden der am Steuer einen Kreislaufkollaps bekommt eher schwierig.
    Friedliche Grüße an euch Alle!

    • Matthias W
      Am 29. Februar 2024 um 13:33

      Um freie Scheiben zu bekommen muß kein Motor laufen!
      Wozu gibt´s Warmwasser, das man z.B. in 2 Plastikflaschen füllen und direkt hinter die Frontscheibe legen kann?
      Da hat man SOFORT Wärme und das Eis schmilzt auch schneller.
      Bei Bedarf kann Wischwasserfrostschutz, gemischt mit Wasser, außen aufgesprüht werden, was vorher in der warmen Stube stand oder lauwarmes Wasser tut´s auch.
      Und wozu gibt´s in jedem Baumarkt die silbrigen Antibeschlagsfolien?
      Hab´ sogar schon einen Tip gesehen wo am Abend zuvor rohe Kartoffeln außen auf der Scheibe gerieben wurden, um ein Anfrieren zu verhindern.
      Der Kreativität sind -so man will- keine Grenzen gesetzt :-)
      Sich dann wundern wenn der Sprit immer teurer wird ? – kein Wunder wenn er im Unverstand vernichtet wird!!
      Die Zeche zahlen dann alle Autofahrer!

  10. Klaus P
    Am 12. Dezember 2022 um 17:52

    Darf ich beim Auto des Nachbarn den Motor abstellen, wenn er diesen im Winter 10 Minuten warmlaufen lässt?

  11. Marc B
    Am 10. August 2022 um 15:04

    Gilt das Laufenlassen des Motors zum Betrieb einer Klimaanlage oder Heizung als «unnötig und vermeidbar»? Heute habe ich einen Fahrer angesprochen, der seinen Motor auf einem öffentlichen Parkplatz während eines langen Telefongesprächs laufen lies. Er hat versucht, sich damit herauszureden… oder wäre das doch zulässig? (Die Aussentemperatur war etwa 25 Grad).

  12. Rimmele
    Am 14. Juni 2022 um 19:40

    Es sind überwiegend die Dieselfahrer die ihre Stinker laufen lassen – logische Folgerung ; Diesel ist noch viel zu biilig

  13. Sepp
    Am 25. Mai 2022 um 23:18

    Der Spirt muss einfach 20 Euro kosten pro liter, dann denken die Laufenlasser…innen auch mal nach und wenn das nicht reicht.
    dann 40 Euro der Liter

  14. Mark
    Am 5. Januar 2022 um 23:45

    Wenn man es genau betrachtet, dann kann ich beim Motorsport Energie vergeuden ohne Probleme mit dem Umweltschutz zu bekommen.
    Mit meinem Motorboot wochenlang hin und herfahren.
    Die Dakar Rally, für verwöhnte Millionäre, wird sogar noch von den Medien übertragen.
    Irgendwie verblöden wir wohl……also, immer schön den Motor ausmachen:-))

  15. Harald K
    Am 23. November 2021 um 11:52

    Hallo, ich habe eine Frage zur Heizbaren Frontscheibe: die funktioniert nur mit laufendem Motor und ist innerhalb einer Minute eisfrei.
    Wie ist da die Rechtslage?
    MfG Harald K

  16. Patrick Z
    Am 22. November 2021 um 3:13

    “…es ist beim Eiskratzen verboten…”

    Da weiß man wieder gleich, welch ahnungslose Vollidioten sowas beschließen.

    Wenn ein Auto zugefroren ist, dann laufen auch VON INNEN die Scheiben an.
    Und wie bekomme ich die Frei, um überhaupt eine gute Sicht auf die Straße zu bekommen?
    RICHTIIIIG, DIE HEIZUNG MUSS LAUFEN. Und wie funktioniert die Heizung??
    GENAAAUUUU, MITHILFE DES MOTORS!

    So, mehr braucht es glaube nicht an Erklärung… Man man man… 🤦🏻‍♂️

    • Ludwig
      Am 12. September 2022 um 11:05

      Toll gebrüllt, wirklich gut gemacht. Sorry, aber das ist von vorne bis hinten unlogisch: Wenn der Motor noch kalt ist, dann liefert die Heizung keine warme Luft, also bringt es nichts, den Motor für die Heizung laufen zu lassen, während man die Scheiben freimacht. Man hat in der Zeit also nur Lüftung, ohne Heizfunktion. Dafür muß man aber den Motor nicht laufen lassen. Es ist doch ganz einfach:
      1. Scheiben kratzen
      2. einsteigen, anschnallen
      3. Motor starten, Lüftung einschalten, losfahren
      4. motorschonend fahren, bis der Motor warm ist

    • Charlie
      Am 7. März 2022 um 21:01

      Erst kratzen, dann Auto starten.
      Notfalls nen Mini-Heizlüfter auf das Amaturenbrettstellen und auf die Scheibe richten.

      Man muss nur wollen. ;)

      • Tiusz
        Am 27. März 2022 um 15:35

        Wo bekommt der Heizlüfter sein Strom her ? von der Batterie ? Im Winter wo die PKW schon generell schlechter anspringen !
        In der Bedienungsanleitung vom mini Heizlüfter steht sogar drinn das er nur bei laufenden Motor benutzt werden soll weil es die Batterie schwächt und im Winter dann ein anspringen nicht garantiert wird

  17. Thomas S
    Am 1. November 2021 um 13:09

    (geplantes) Buss- oder Vewarnungsgeld 80€. Man findet kaum Infos darüber. Für das Ordnungsamt könnten die 80€ eine gute Geldquelle werden, gäbe bestimmt oft Streit, wenn dieser Verstoß zum Fahrer hin ausgesprochen wird. Ich finde Fahrer unverschämt, die Motoren im Stand laufen lassen. Meistens sind das noch laute Diesel. Paketboten, Taxi und Busfahrer machen das generell, das ist wohl psychologisch begründet.(Geltungsdrang?) Aber auch viele andere starten den Motor, legen dann den Gurt an, das wäre noch tolerierbar, aber dann geht noch das Handygefummel los, Freisprechanlage, Nachrichten, verpasste Anrufe checken etc. .. das kann dann noch Minuten bis zur Abfahrt dauern. Ich wohne in der Innenstadt und kann das ständig beobachten

  18. Nihad
    Am 9. August 2021 um 21:32

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage, ich benutze Umwandler im Auto um ich mein Laptop aufzuladen. Mein frage ist darf ich den Motor laufen lasen während Laptop benutzen bzw. aufladen?

  19. Anton B
    Am 24. Juni 2021 um 17:41

    Ich finde es toll dass manche Personen hier keine Hobbys haben und die Polizei rufen weil der Nachbar das Auto nachlaufen lässt. Wenn das Auto einen Turbo hat ist das Nachlaufen sogar wichtig da sonst Turboladerschäden entstehen können. Wenn man zudem betrachtet dass ein Auto max. 2L in der Stunde säuft und wenn man ihn 1min nachlaufen lässt, nicht die Welt untergeht. Außerdem würde ich sagen, dass das Warmlaufen sogar sehr gut ist, da es sich positiv auf den Verbrauch auswirkt. Ich lasse unsere Traktoren auch immer warmlaufen da ich auf meine Maschine aufpasse und die 200ml Diesel es mir Wert sind, da es der Motor nicht so lustig findet wenn er 1 Monat gestanden ist und dann zum Mulchen2 Tausend Umdrehungen ohne Vorlaufen kriegt. Ihr macht doch auch keinen Sport ohne dass ihr euch warm macht.
    Zudem finde ich es schrecklich dass wegen solchen Kleinigkeiten die Polizei gerufen wird. Die haben besseres zu tun als euch Hobby Umweltschützern bei euren Problemen zu helfen.

    Viele Grüße

    • Wal. K
      Am 19. Mai 2024 um 19:03

      Ja natürlich doch, wir wohnen ja alle direkt an der Autobahn, fahren bis zum Schluss um die 200km/h und müssen logischerweise den Turbolader auskühlen lassen.

      Auf der Raststätte direkt nach schnellen Fahrten macht das Sinn, sonst nicht.

  20. Uwe C
    Am 9. Mai 2021 um 18:27

    Die U 6 von Alt-Mariendorf bis zur S Bahn Tempelhof wird gebaut. Daher werden Busse am U Bahnhof Alt-Mariendorf (gleiche Straße in der wir wohnen) mehrere Busse der BVG eingesetzt. Beim Warten bis zum 5 Minuten stehen eine gewisse Anzahl von Bussen während der gesamten Einsatzzeiten der U Bahn mit laufenden Motor in der Tag- und Nachtzeiten. Eine Bitte bei der BVG ist nach mehrfachen Bitten nicht beantwortet worden. Durch den Lärm und Gestank werden die Ruhezeiten der Anwohner belastet.
    Zwischenzeitlich telefonieren manche Busfahrer, eine Zigarette rauchen oder Beine vertreten vergehen so manche Zeiten, dass schonmal der zweite Bus an die Haltestelle fahren.
    Frage: Ist das auch nach der STVO und Umweltschutzgesetzen anders zu bewerten oder müssen wir das ninnehmen?
    Gruß
    Danke UC

  21. M.R.
    Am 8. April 2021 um 18:23

    Ich bin in der Glücklichen Lage einen Nachbarn zu haben,der schon allein beim Gang über den Hof 2 Zementsäcke unter den Armen träg t( sagt alles oder ?) Dann zu seinem Amerikanischen Pickup geht dann seine paar hundert PS mit Gebrüll anläst dann wieder aussteigt ins Haus geht und Täglich nach 8 – 12 Minuten rauskommt um dann loszufahren.Eiskratzen ist nicht weil ihm das Fahrzeug zu hoch ist.Allerdings läst er ihn auch laufen wenns gar nicht gefroren hat,damit er schön warm ist beim Losfahren,das vor sich hin bollern jeden morgen,da brauchst du keinen Wecker und es macht keiner was,wegen der Zementsäcke.

  22. Charlie
    Am 5. März 2021 um 8:56

    @Maria S. vom 5. Juni 2019 um 12:47 Uhr:
    (Besser spät als nie):
    Gegen die Aggressivität hilft eine laute, deutliche Ansprache: MACHEN SIE BITTE DEN MOTOR AUS.
    Oder einfach kommentarlos das Handy zücken und kurz so tun als ob “die Tat” gefilmt wird, wirkt auch wahre Wunder.
    “Was tun sie da? Das dürfen sie nicht!” – “Ich nehme nur Beweise für Ihre Ordnungswidrigkeit auf!”

    Immer nett und höflich bleiben, dennoch deutlich sein.

    Und was am meisten Wirkung hat: Eine andere Person dazu holen oder direkt zu zweit die Betroffenen ansprechen. Dann gibts null Gegenwehr.

  23. K.Weber
    Am 2. März 2021 um 21:30

    Bitte schicken Sie mir den aktuellen Bußgeldkatalog kostenlos als PDF.
    Vielen Dank

  24. Pio
    Am 1. März 2021 um 20:25

    Antwort für Merz von Mai 2020:
    auch “Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden.”
    Nur es ist schwierig, es zu belegen, und der Schwachsinn: “komm, wir haben schönes Wetter also drehen wir eine Runde” sitzt so tief in den verbohrten Köpfen. Aber die Kinder gehen zu Demo Fridays for future… oder eher werden hin gefahren.

  25. Jonas
    Am 5. Februar 2021 um 22:40

    Es ist untersagt, den Motor unnötig laufen zu lassen. Aber wie sieht das beispielsweise aus, wenn man an seinem Fahrzeug eine Reparatur durchführt und den Motor auf Privatgrundstück laufen lassen muss, um beispielsweise Messerwertblöcke auszulesen oder eine Diagnose durchzuführen? Auch vorn dem Ölwechsel sollte der Motor warm sein. Normalerweise lasse ich den Motor 15 Minuten im Leerlauf warmlaufen. Dabei gehen ca. 1,4 Liter Benzin drauf. Eine kurze warmfahrt würde weitaus mehr Sprit verbrauchen. Wenn z.B. die Batterie am Ende ist und man gerade unterwegs ist, kann man den Motor auch nicht bei jedem Halt ausschalten. Die Anfahrt des ADAC würde dann mehr Abgase in die Luft blasen. In manchen Situationen ist es nunmal unabdingbar, das der Motor läuft und viel verbraucht er im Leerlauf ja nicht gerade. Man macht das ja nicht zum Spaß…

  26. Ralf
    Am 2. Februar 2021 um 21:52

    Wie kann ich jemanden rechtssicher anzeigen, wenn er seinen Motor , z.B. beim Eiskratzen, laufen lässt?
    Ich habe jemanden beim Eiskratzen seiner Autoscheiben fotografiert. Beleidigt wurde ich von demjenigen auch noch, da ich ihn darauf hingewiesen habe, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
    Passiert bei einer Anzeige überhaupt etwas oder wird diese sofort eingestellt?
    Hat jemand damit Erfahrungen?

    • Schmiddi
      Am 8. Dezember 2021 um 12:44

      Fotografieren ist bedenklich, es ist doch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und dadurch als Beweis nicht verwertbar. Eine weitere Person als Zeuge hilft.

  27. Ralf
    Am 30. Januar 2021 um 21:08

    Soeben habe ich 2 Online Anzeigen zur Polizei gesendet. Die Weiterleitung an die zuständige Polizeidienststelle wurde mir bestätigt.
    Anzeige 1: Heute morgen wurde ein Transporter einer Gartenbaufirma, die für die Schneeberäumung zuständig ist, zunächst ca. 30 min mit laufendem Motor an der Straße abgestellt. Nach dem Schneeräumen auf dem Gehweg, fuhr der Transporter ein Stück weiter die Straße und ließ den Transporter erneut ca. 30 min laufen. Die Arbeiter waren mit dem Schneeräumen beschäftigt, der Transporter definitiv leer. Ich habe sicherheitshalber ein Foto davon aufgenommen.
    Anzeige 2 + 3: Auf meinem Weg zum Einkaufen ( ca. 15 min später ) wird Eis und Schnee von den Scheiben eines PKW Smart gekratzt.
    Selbstverständlich wurde dabei der Motor laufengelassen. Den Mann habe ich daraufhin angesprochen, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt und verboten ist. Auf meine Worte hin, beleidigte er mich mehrfach.
    Also habe ich ihn nicht nur wegen dem unnötigen Laufen des Motors, sondern auch wegen Beleidigung angezeigt.
    Nun bin ich ich wirklich gespannt, ob diese ignoranten Umweltverschmutzer eine Strafe zahlen müssen oder meine Anzeigen eingestellt werden.
    Leider scheint es , dass der neue Bußgeldkatalog für 2021 noch nicht zur Anwendung kommt. Somit wären es lediglich nur lachhafte 10,00 € für das unnötige Laufenlassen des Motors, statt der 80,00 € im neuen Bußgeldkatalog.
    Meiner Schätzung nach lassen gefühlt 6 von 10 Autofahrern beim Eiskratzen den Motor laufen.
    Die Chance , dabei erwischt zu werden ist so gering, dass diese Unart einfach nicht enden wird.
    Dazu kommt die Gleichgültigkeit der meisten Mitmenschen, die es sehen, jedoch nichts dazu sagen.
    Mein Fazit: Die Gesetze sind viel zu lasch, die Strafen zu gering, die Kontrollen fehlen. Unsere Umwelt und Natur ist nicht zu retten – leider.

    • Tiusz
      Am 27. März 2022 um 15:27

      Was bringt es wenn Ich beim Eiskratzen den Motor nicht an habe und dann beim losfahren diescheiben von innen beschlagen und Ich wegen schlechter Sicht einen Unfall baue und eventuell sogar jemand dabei verletze .
      Die StVO sagt sogar aus das die Scheiben beim fahren frei sein müssen , also muss Ich warten bis warme Luft aus dem Gebläse kommt und die Scheiben frei werden.
      Da hilft kein Enteiserspray , Lappen oder Eiskratzer !

    • Schmiddi
      Am 8. Dezember 2021 um 13:01

      Ich finde man sollte den McDrive und andere Drive In auch mal überdenken! Das hat doch noch mehr mit Bequemlichkeit zu tun als warmlaufen lassen.

      Das mit den Arbeitern sehe ich anders. In dem Falle ist das zwischen den Einsätzen der Aufwärmraum. Ich möchte mal sehen wer hier nach 30 Minuten in der Kälte arbeiten in ein kaltes Auto steigt um dann kurz danach wieder im kalten weiter zu arbeiten. Und so off ist hier mittlerweile ja kein Winter mehr.

      Ich finde man sollte hier genau abwägen und oft wird vorschnell auf andere gezeigt ohne selbst was zu tun. Zuhause Licht ausschalten, weniger Handy nutzen, keine Kurzstrecken fahren, Sport im freien statt mit dem Auto zum Fitness zu fahren, … das ist alles Umweltschutz!!!

  28. Reinhard P
    Am 6. Januar 2021 um 12:00

    Ich kann auto-doc nur zustimmen. Seit über 50 Jahren bin ich Autofahrer. Bestimmt liegt es mir fern, die Umwelt unnötig zu belasten. Wozu haben die Autos einen Katalysator, der angeblich 90% der Abgasgifte rausfiltern soll? Wenn ich ca. 5 Min. zum Eiskratzen den Motor laufen lasse, kann das wohl kaum einen Schaden für die Umwelt verursachen und da ist bisher bei meinen Autos noch kein Motor kaputt gegangen. Eher muss bei sofortigem Losfahren ein Motorschaden zu befürchten sein. Wenn man alles glaubt, was einem von sogenannten “Experten” in den Medien weisgemacht wird und nicht seinen Verstand einschaltet, dann könnte es schon passieren, dass man nach 20.000 bis 50.000 km tief in die Geldbörse greifen muss: Für einen neuen Motor oder gar ein neues Auto. Der Kommentar von auto-doc wurde immerhin von einem KFZ-meister gegeben. Und der dürfte m. E. schon verstandesmäßig in Ordnung sein. Um es nochmals zu betonen: Zum Eiskratzen stelle ich den Motor an aber nicht, um im Handy 10-20 Min. Nachrichten zu lesen oder auf jemanden zu warten, der Einkaufen geht und und….
    Übrigens: In Amerika, wo man Umweltbewusstsein früher umgesetzt hat als bei uns (da gab es schon viel eher die Autos mit Katalysator als bei uns, da war dieses Wort bei uns noch nicht mal ein Begriff) wird das Warmlaufen vor Antritt der Fahrt sogar empfohlen!
    Also Leute: spart mal fleißig, damit Ihr nach 2-3 Jahren einen neuen Motor (oder Auto) kaufen könnt. Für die Umwelt ist es ein “Segen”, wenn ein kaputter Motor oder Auto entsorgt werden muss.
    In diesem Sinne: Gute Fahrt.

  29. Knöllchenjäger
    Am 5. Januar 2021 um 22:11

    Da es erlaubt ist, seine Heizung an der Wohnung anzuschalten, um sich aufzuwärmen, sehe ich keine Veranlassung, daß nicht im Auto auch zu machen.

    Lächerlich sind die angedrohten Bußgelder, nach der Höhe nach sondern in ihrer Existenz.
    Noch nie in 40 Jahren bin ich mit einem Bußgeld konfrontiert worden.

    Ich ich mache weiterhin den Motor an, um den Innenraum des Autos zu heizen oder zu kühlen

  30. Christoph
    Am 25. November 2020 um 9:33

    Ein interessanter Artikel auf den ich aus gegebenem Anlass gestossen bin. Und zwar wurde ich heute angesprochen, ich solle gefälligst meinen Diesel abschalten. Ich habe ihn jedoch laufen lassen, um den Innenraum für meine Hunde etwas aufzuheizen. Nun stelle ich mir die Frage was ist mit “unnötig” gemeint und ab wann geht Tierschutzgesetzt vor StVO?

    • L.T.Mido
      Am 20. Juli 2023 um 18:37

      Ich nehme an, dass das laufen Lassen des Motors auch dann “unnötig” ist, wenn man damit nur die Klimaanlage betreibt?

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