Motorrad anmelden: Unterlagen, Kosten und Ablauf

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Motorrad anmelden

Was braucht man, um ein Motorrad zuzulassen?

Sie müssen z. B. einen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen, wenn Sie Ihr Motorrad zulassen. Welche weiteren Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie an dieser Stelle

Wie viel kostet es, wenn Sie ein Motorrad zulassen wollen?

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren, deren Zusammensetzung Sie hier genauer nachvollziehen können. 

Können Sie ein gebrauchtes oder neues Motorrad ohne Führerschein zulassen?

Ja, es ist möglich, ein Motorrad ohne Führerschein zuzulassen. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen.

Neues Motorrad zulassen: Was brauche ich dafür?

Wenn Sie ein Motorrad vom Händler zulassen wollen, müssen Sie verschiedene Dokumente bereithalten.
Wenn Sie ein Motorrad vom Händler zulassen wollen, müssen Sie verschiedene Dokumente bereithalten.

Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt – bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Doch was brauche ich dafür und welche verschiedenen Möglichkeiten habe ich?

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Im folgenden finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Dokumenten, die Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kaufvertrag als Besitznachweis
  • Motorradkennzeichen – Wenn Sie Ihr Motorrad anmelden und noch keine Nummernschilder haben, können Sie diese ebenfalls bei der Zulassungsstelle beantragen.
  • Vollmacht – Wenn jemand anderes das Motorrad für Sie zulassen soll, ist eine Vollmacht notwendig.

Wie meldet man ein gebrauchtes Motorrad an? Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung. Da die Betriebserlaubnis nach sieben Jahren Außerbetriebsetzung erlischt, müssen Sie ein Vollgutachten durchführen lassen, wenn Sie beispielsweise Ihr altes Motorrad nach 10 Jahren wieder zulassen wollen.

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr. Falls Sie ein Motorrad in einem anderen Bundesland zulassen möchten, müssen Sie trotzdem Ihren Hauptwohnsitz nachweisen.

Motorrad zulassen ist auch ohne Papiere möglich

Motorrad zulassen: Auch ohne Führerschein ist dies möglich. Fahren dürfen Sie es jedoch nicht.
Motorrad zulassen: Auch ohne Führerschein ist dies möglich. Fahren dürfen Sie es jedoch nicht.

Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen – auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet. Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II, um die Verfügungsberechtigung nachzuweisen. Fehlen diese Papiere, können Sie einen Antrag auf deren Neubeschaffung stellen. Nachweise wie Kaufverträge oder Rechnungen sind hilfreich, wenn Sie trotz fehlender Papiere, Ihr Motorrad anmelden wollen.

Seit 2007 ist es nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuholen. In manchen Fällen prüft die Zulassungsbehörde jedoch selbst, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist. Zudem wird in solchen Fällen ein Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt durchgeführt, um eventuelle Rechte Dritter zu klären. Der gesamte Prozess kann sechs bis acht Wochen dauern

Kann man ein Motorrad ohne Führerschein zulassen? Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Einen Führerschein benötigen Sie jedoch, wenn Sie tatsächlich mit dem Motorrad fahren möchten.

Können junge Fahrer ihr Motorrad schon mit 16 Jahren zulassen?

In Deutschland können Jugendliche ab 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Damit dürfen sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Obwohl sie mit dieser Fahrerlaubnis ein Motorrad besitzen können, sind die Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter verantwortlich dafür, dass sie das Motorrad anmelden.

Was kostet es, ein Motorrad mit Nummernschildern anzumelden?

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus der Gebühr für die Zulassung, den Gebühren für die Nummernschilder und gegebenenfalls weiteren Verwaltungsgebühren zusammen. 

LeistungKosten
Neuzulassungab 30 Euro
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzungab 23 Euro
neues Kennzeichen27,10 Euro
Wunschkennzeichen10,20 Euro
Umschreibung mit neuer Anschrift10,70 Euro
Abmeldung aus anderem Bezirk und Neuanmeldung22,10 Euro

Wenn Sie Ihr Motorrad anmelden, können zusätzliche Kosten für spezielle Dienstleistungen wie Express-Zulassung oder Wunschkennzeichen anfallen.

Motorrad online zulassen – Geht das?

Sie können ein Motorrad nicht zulassen, ohne gültigen TÜV-Bericht.
Sie können ein Motorrad nicht zulassen, ohne gültigen TÜV-Bericht.

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)  können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen.

Dafür benötigen Sie jedoch einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie eine kostenlose Ausweis-App auf Ihrem Smartphone.

Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde. Ab diesem Datum sind in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und auf den Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes enthalten, die für die Online-Anmeldung erforderlich sind.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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