Motorrad-Beleuchtung: Was ist laut Gesetz erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Die Beleuchtung am Motorrad ist gesetzlich stark reglementiert

Beim Motorrad muss bezüglich Beleuchtung auf viele Regeln geachtet werden.
Beim Motorrad muss bezüglich Beleuchtung auf viele Regeln geachtet werden.

Das Motorrad ist nicht nur ein Fahrzeug, um eine Strecke von A nach B zu überwinden. Vielmehr verbinden die Fahrer mit dem Gefährt auch ein Lebensgefühl. So symbolisiert es häufig Werte wie Freiheit, Unabhängigkeit und Wildheit. Das Kraftrad spiegelt die eigene Individualität wieder. Die gefahrene Marke bzw. das gefahrene Modell ist häufig Ausdruck der Persönlichkeit.

Um das Zweirad hat sich zudem eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt. Darüber hinaus gibt es viele Liebhaber von Oldtimern, welche das museumsreife Fahrzeug wieder straßentauglich machen wollen. Im Fokus der Schrauber steht oftmals auch die Motorradbeleuchtung, denn mit dem Licht am Motorrad kann das äußerliche Erscheinungsbild stark modifiziert werden.

Doch was ist beim Motorrad in Sachen Beleuchtung überhaupt erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu? Sprich: Wie lauten die beim Motorrad und dessen Beleuchtung einzuhaltenden Vorschriften? Unser Ratgeber liefert Ihnen die notwendigen Informationen.

FAQ: Motorrad-Beleuchtung

Wie muss ein Motorrad beleuchtet werden?

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.

Welche Leuchten gibt es am Motorrad?

Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Welche Leuchtmittel sind am Motorrad zugelassen?

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Spezielle Infos zur Beleuchtung bei anderen Fahrzeugen:

Bußgeldkatalog: Beleuchtung am Motorrad

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben. Im Folgenden finden Sie eine Bußgeldtabelle, in der Sie nachlesen können, welche Buße für welchen Verstoß fällig wird.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt Beleuchtung nicht vor­schrifts­mäßig benutzt oder nicht recht­zeitig abge­blendet oder Beleuch­tungs- ein­rich­tungen in ver­decktem oder be­schmutz­tem Zu­stand benutzt 20 €
...mit Gefähr­dung25 €
...mit Sachbe­schädigung35 €
Nur mit Stand­licht oder auf einer Straße mit durch­gehender, ausrei­chender Beleuch­tung mit Fern­licht gefahren
10 €
...mit Gefähr­dung15 €
...mit Sachbe­schädigung35 €
Kein Abblend­licht am Tage trotz Sicht­behin­derung durch Nebel, Schnee­fall, Regen benutzt
...innerorts25 €
...außerorts60 €1
Ohne Abblend­licht im Tun­nel gefahren10 €
Haltendes Fahr­zeug nicht vorschrifts­mäßig be­leuchtet20 €
...mit Sachbe­schädigung35 €
Fahrtrichtungsan­zeiger nicht wie vorge­schrieben benutzt (ver­gessen zu "blinken")10 €
Warnblink­anlage miss­braucht5 €
Hupe und Licht­hupe miss­braucht5 €
...mit Beläs­tigung10 €
Unerlaubte Schall­zeichen eingesetzt10 €
Nebelschein­werfer miss­bräuchlich benutzt20 €
...mit Gefährdung25 €
...mit Sachbe­schädigung35 €
mit eingeschal­teter Nebel­schlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war20 €
...mit Gefährdung25 €
...mit Sachbe­schädigung35 €

Bußgeldrechner zur Beleuchtung

Was sagt die StVZO zur Beleuchtung am Motorrad?

Bei der Motorradbeleuchtung können Bastler viele Fehler machen.
Bei der Motorradbeleuchtung können Bastler viele Fehler machen.

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind. Aber auch Bastler können sich in dem Regelwerk informieren.

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze – auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreirädern.

Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren. Beide Gesetze sind weitgehend identisch, allerdings gibt es bei den Details einige Unterschiede.

Mitunter kann es aber doch sehr müßig sein, sich Paragraph für Paragraph zur Beleuchtung am Motorrad zu belesen. Vorschriften lassen zwar kaum Interpretationsspielraum, oftmals ist aber nicht klar, was diese praktisch zu bedeuten haben. Daher versuchen wir im Folgenden, Ihnen verständlich sämtliche Informationen zu liefern.

Bedeutung der Regelungen der StVZO

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen. Sie können sich also nicht die „Rosinen herauspicken“.

Unter Umständen muss die Beleuchtung am Motorrad wie beim PKW geprüft werden.
Unter Umständen muss die Beleuchtung am Motorrad wie beim PKW geprüft werden.

Grundregeln für die Motorradbeleuchtung

Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. diese im Hinterkopf behalten:

  • Grundsätzlich darf nur die Beleuchtung am Motorrad montiert werden, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder zusätzlich erlaubt wurde.
  • Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. „Katzenaugen“ und Leuchtfarben dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen.
  • Entscheidend ist das Signalbild. Andere Verkehrsteilnehmer müssen anhand der Beleuchtung das Motorrad auch als solches nachts erkennen können.
  • Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Die Leuchtkraft der Lampen muss gleich sein.

Bei der Beleuchtung am Motorrad ist das Signalbild entscheidend!

Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Entsprechend ist anhand der Leuchten stets klar, ob es ein einspuriges oder zweispuriges Fahrzeug ist.

Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B. Blendung behindert werden.

Am Motorrad sind diese Leuchten erlaubt

Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Andere Leuchten benötigen eine gesonderte Abnahme durch ein Prüfinstitut.

Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten. Während der Fahrt darf dieser am Motorrad als Beleuchtung nicht betrieben werden.

Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke  können genehmigt werden, wenn diese keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden. Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Felgenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.

Begrenzungsleuchten

Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen. Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten. Vorgeschrieben ist das aber nicht.

Bremsleuchten

Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.

Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird. Sind Rück- und Bremslicht in relativer Nähe zueinander angebracht, muss die Bremsleuchte heller strahlen.

Das Rücklicht ist als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben.
Das Rücklicht ist als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)

Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern. Dasselbe gilt für das Mofa.

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein – dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben. Die Entfernung zum Scheinwerfer muss mindestens 10 cm betragen.

 Kennzeichenbeleuchtung

Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist. Sobald die vorderen weißen Scheinwerfer angeschaltet sind, muss auch die Kennzeichenleuchte brennen.

Nebelscheinwerfer

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.

Nebelschlussleuchte

Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter. Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen. Außerdem ist eine gelbe Kontrollleuchte, die den Fahrer über den Betrieb informiert, Pflicht.

Rückstrahler

Die gesetzlichen Regelungen schreiben nicht nur eine aktive Motoradbeleuchtung vor, sondern auch eine passive mittels Reflektoren. So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein. Zu beachten ist außerdem, dass die dreieckige Form nur bei Anhängern zulässig ist.

Ein Roller bzw. ein Motorrad muss rotes Licht nach hinten ausstrahlen.
Ein Roller bzw. ein Motorrad muss rotes Licht nach hinten ausstrahlen.

Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht

Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Krafträder benötigen einen Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

Bei Kleinkrafträdern genügt ein Scheinwerfer für ein dauerhaftes Abblendlicht mit 15-Watt Glühbirne, vorausgesetzt die Stromversorgung reicht sonst nicht aus.

Unter Umständen können beim Motorrad auch zwei Scheinwerfer, einer für Fernlicht und einer für Abblendlicht, zulässig sein.  Diese müssen dann aber eng beieinander und nah zur Längsfahrzeugmitte angebracht sein.

Aus kurzer Entfernung müssen sie bei gleichzeitigem Betrieb wie eine einzelne Leuchte wirken.

Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert. Werden die Scheinwerfer eingeschaltet, müssen Kennzeichenleuchte sowie Schlussleuchte ebenfalls leuchten.

Schlussleuchte

Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades. Gibt es einen Motorradanhänger muss dieser ebenfalls über eine Schlussleuchte verfügen.

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.

Suchscheinwerfer

Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein. Zudem müssen Schluss- und Kennzeichenleuchte mitbrennen.

Warnblinkanlage

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren. In der Regel erfolgt dies bei einem Stau oder einem Unfall.

Mit ECE-Prüfnummer entspricht die Beleuchtung fürs Motorrad den Vorschriften.
Mit ECE-Prüfnummer entspricht die Beleuchtung fürs Motorrad den Vorschriften.

Die Motorradbeleuchtung mit Prüfsiegel

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Entsprechend müssen die Leuchten über ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen verfügen.

“ECE” steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Außerdem ist in der Nähe des Symbols Prüfnummer zu finden.

Durch die kann abgelesen werden, dass für ein Bauteil eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde und es ein Prüfungs- sowie Genehmigungsverfahren durchlaufen hat.

Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Im Rahmen des vorgegebenen Verwendungsbereiches darf das Bauteil montiert werden.

Liste der Kennzahlen (ECE-Prüfzeichen)

Zif­ferGe­neh­mig­en­des LandZif­ferGe­neh­mi­gen­des Land
1Deutschland26Slowenien
2Frankreich27Slowakei
3Italien28Weißrussland
4Niederlande29Estland
5Schweden31Bosnien und Herzegowina
6Belgien32Lettland
7Ungarn34Bulgarien
8Tschechien35Kasachstan
9Spanien36Litauen
10Serbien (früher Jugoslawien)37Türkei
11Großbritannien39Aserbaidschan
12Österreich40Mazedonien
13Luxemburg42Europäische Union
14Schweiz43Japan
15(DDR)45Australien
16Norwegen

46Ukraine
17Finnland47Südafrika
18Dänemark48Neuseeland
19Rumänien49Zypern
20Polen50Malta
21Portugal51Südkorea
22Russische Föderation52Malaysia
23Griechenland53Thailand
24Irland56Montenegro
25Kroatien58Tunesien

Motorrad & Beleuchtung: Das Tuning-Zubehör muss geprüft sein

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw. Einzelgutachten können Fahrzeugteile ohne ABE oder E-Nummer genehmigt werden.

So kann zwar bei Ebay und Co. LED-Technik fürs Motorrad zur Beleuchtung erworben werden. Unterbodenlicht ist im europäischen Straßenverkehr aber nie zulässig und somit illegal.

LED-Licht am Motorrad? Mit EG-Prüfnummer ist das kein Problem.
LED-Licht am Motorrad? Mit EG-Prüfnummer ist das kein Problem.

Motorrad: Welche LED-Beleuchtung ist erlaubt?

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Das LED-Licht für das Motorrad muss entsprechend in Sachen Leuchtkraft und Ausstrahlwinkel mit dem Original übereinstimmen.

Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden. Liegt eine solche Bauartgenehmigung nicht vor, müssen Sie zu einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA).

Dort wird Ihr neues Zubehör geprüft und, soweit alles in Ordnung ist, auch zugelassen. Es kann aber passieren, dass Ihre Umbauten unzulässig waren, dann müssen Sie nachbessern.

Auch interessant: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen – im Video

Video zur Kfz-Beleuchtung
Video: Wann ist welcher Kfz-Scheinwerfer einzuschalten?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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74 Kommentare

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  1. Susanne
    Am 4. Januar 2020 um 14:21

    Hallo,
    ist diese Seite noch aktuell ? ich meine, dass die seitlichen Rückstrahler beim Motorrad jetzt Pflicht sind
    hier lautet der Text aber :
    An der Seite sind gelbe Rückstrahler zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Sind sie verbaut, müssen es stets zwei auf einer Seite sein. Einer davon ist im vorderen, der andere im hinteren Drittel zu befestigen. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem dürfen die Reflektoren nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
    Und die meisten Hersteller montieren jetzt orangefarbene Rückstrahler – darf man diese in gelbe Rückstrahler austauschen oder müssen die Original Rückstrahler vom Hersteller am Motorrad verbleiben ?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. März 2020 um 9:29

      Hallo Susanne,
      vielen Danke für den Hinweis, wir haben den Text entsprechend angepasst.
      Die Montage entsprechender Rückstrahler ist eine Voraussetzung dafür, dass die Motorräder überhaupt von den Behörden für den Straßenverkehr zugelassen werden. Eine Veränderung der Beleuchtungseinrichtungen ist daher in der Regel nicht erlaubt. Allerdings ist davon auszugehen, dass zwischen gelb und orange keine Unterscheidung erfolgt. So sind die Katzenaugen beim Fahrrad laut StVZO zum Beispiel gelb.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. DAVID
    Am 27. November 2019 um 23:04

    Wenn ein altes Motorrad noch nie einen Rückstrahler hatte und in Komponenten aktualisiert wurde, wo gibt es Vorschriften bezüglich der hinteren Position des Rückstrahlers?

  3. Michael
    Am 22. November 2019 um 0:43

    Guten Tag,
    Ich will mein 1982er Oldtimer-Motorrad mit Startnummer vorne ausrüsten. Darf ich erlaubte Mini-Scheinwerfer so verbauen, das am helllichten Tage(oder zb. beim Parken), die Startnummer vor den Scheinwerfern sitzt und bei einsetzen der Dämmerung ich von Hand die Startnummer nach oben schieben und befestigen kann, so das die Scheinwerfer erst dann zum Vorschein kommen? Gruß

    • Gabler
      Am 2. Februar 2023 um 11:49

      Da selbst bei Nebelscheinwerfern eineAbdeckung nicht erlaubt ist, und die Startnummer einer Abdeckung gleichkommt
      Ist dies bei Fahrlicht erst recht nicht erlaubt.
      Was tun, wenn ein Tunnel oder Unterführung kommt, mit Schild >Licht einschalten<?
      Schnell irgendwie stehenbleiben, und hochklappen?

  4. Jens
    Am 19. November 2019 um 8:23

    Guten Tag , meine Frage : Ist es erlaubt eine Warnleuchte hinten am Motorrad fest bzw. bei Bedarf anzubringen ?
    (StVO Paragraph 53a Absatz 3)
    Die Warnleuchte soll zusätzlich bei Gefahr nach dem einschalten der Warnblinkanlage betrieben werden.
    Mit freundlichen Grüßen

  5. Ernst
    Am 11. November 2019 um 14:56

    Hallo
    Ich baue gerade eine Honda Hornet zum Cafe Racer um,
    und möchte gerne wissen mit wieviel Grad die Rückleuchte
    angebaut werden darf und ob ein Lenkerschloss vorgeschrieben ist

    Danke und viele Grüsse

  6. Udo
    Am 29. September 2019 um 10:16

    Habe mein Motorrad seit 1995 und seit dem vorn und hinten Positonslampen
    mußte dieses Jahr zur Hu sie sagten und die Lampen müßen zurück gebaut werden habe keine Hu bekommen
    ich frage mich warum es die ganzen Jahre okay und abgenommen wurde
    Viele Grüße

  7. Wilfried
    Am 26. September 2019 um 19:20

    Ich hätte da gerne mal ein Problem. Ich möchte an meiner 1500 Goldwing Zusatzscheinwerfer vorne montieren. Es gibt eine entsprechende Querstange, die als Lampenträger konzipiert ist und vorn unter die Verkleidung montiert wird.
    Nun hat das Fahrzeug jedoch noch keine EU-Zulassung sondern ist nach deutschem Recht zugelassen (Bj 96). Also sagt der TÜV: Es ist gar keine zusätzliche Beleuchtung vorne zulässig, weder Fern-, noch Nebel oder Tagfahrlicht. Selbst der 2. Scheinwerfer darf offiziell nicht parallel zum Hauptscheinwerfer betrieben werden. Auch wenn das die Verkehrssicherheit erhöht (und damit für mein Leben positiv ist), das Unfallrisiko sinkt, uns alle nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge keine Probleme haben, gilt für deutsch zugelassene Fahrzeuge ein anderes Recht.

    Weiß jemand, welche Möglichkeiten es gibt, ein Fahrzeug legal an den Stand der Technik anzupassen, obwohl das deutsche Recht so etwas verbietet?

  8. Maximilian
    Am 15. Juli 2019 um 23:57

    Ich habe überlegt Reifenlampen an mein Motorrad zu machen. Die werden als Ventilkappe am Reifen befestigt und leuchten nur wenn das Motorrad fährt bzw. wenn die Reifen sich drehen. Theortisch ist das ja nicht schlimm, da man ja von der Seite dann besser gesehen wird oder?

  9. Kevin
    Am 3. Juli 2019 um 20:12

    Hätte auch eine Frage. Und zwar gibt es sehr schöne integrierte Led Blinker aus den USA die einen weißen Led Ring integriert haben was während der Fahrt leuchtet und somit bei Nacht für etwas mehr Sichtbarkeit sorgt. Wäre dieses illegal?

    Lieben gruß

  10. Winni
    Am 8. Juni 2019 um 0:24

    Die Originalrückleuchte hat nach unten zum Kennzeichen hin einen weißen Einsatz, der bei eingeschaltetem Rücklicht die Kennzeichenbeleuchtung darstellt und übernimmt.
    Falls das Rücklicht gegen ein anderes ausgetauscht wird, welches diese Funktion nicht hat, dann hat man die mit dem Originalrücklicht zusammen abgebaute Kennzeichenbeleuchtung durch eine andere zugelassene und geeignete Kennzeichenleuchte zu ersetzen, da ein Motorrad diesen Baujahres auf jeden Fall eine funktionierende Kennzeichenbeleuchtung haben muss, wenn es im Bereich der StVO gefahren wird.
    Das gleiche gilt natürlich auch, wenn das Kennzeichen woanders am Motorrad angebaut wird und dann nicht mehr vom Rücklicht mit beleuchtet wird.
    In diesem Fall muss das Fenster im Rücklicht abgedunkelt werden, damit nicht dieses Licht auf die Motorradteile oder den Boden fällt und eventuell zu Irritationen führt.
    Viel Spaß beim Herrichten und viel Erfolg damit.
    Allzeit gute Fahrt

  11. Andreas
    Am 31. Mai 2019 um 11:02

    Darf ich bei einem Aprillia sx 50 factory mopet led streifen anbringen und einschalten?

  12. Alex
    Am 21. Mai 2019 um 8:47

    Thema:
    Kennzeichenbeleuchtung

    Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist. Sobald die vorderen weißen Scheinwerfer angeschaltet sind, muss auch die Kennzeichenleuchte brennen.

    – für mich immer noch 3 Fragezeichen. Der Text impliziert für mich die Pflicht zu einer Kennzeichenbeleuchtung. Ich habe eine Yamaha Virago XV 1100 3LP, Baujahr 1993. Dort ist keine Kennzeichenleuchte verbaut und soweit ich das bis jetzt feststellen konnte, war die Serienmäßig nie verbaut. Muss dort eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden? Da sie gerade in den Originalzustand restauriert wird, würde dies das Erscheinungsbild deutlich verändern und evtl. sogar die Oldtimerzulassung in 4 Jahren gefährden. Wo finde ich dazu denn Regelungen?

  13. Mika S.
    Am 8. Mai 2019 um 7:20

    Hallo,

    Das Rücklicht was ich anbringen möchte hat ein E Zeichen ECE mit der Zahl 3 dahinter (Italien). Ist dies in Deutschland dann zulässig wenn ich es anbringe?

    MfG Mika S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 15:28

      Hallo Mika,

      in der Regeln werden sämtliche ECE-Prüfzeichen in Deutschland anerkannt. Erkundigen Sie sich hier ggf. beim TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Oliver
    Am 2. April 2019 um 13:06

    Hallo! Ich würde gern wissen, ob ich an meinen Seitenkoffer eines dreirädrigen Rollers (Piaggio MP3), zur besseren Sichtbarkeit, seitlich an den Koffern orangene oder rote Begrenzungsleuchten anbringen und in Verkehr bringen darf und welche dafür zugelassen wären.

  15. ricky
    Am 27. März 2019 um 10:46

    Darf wenn an einem Motorrad von Haus aus ( Original ) eine Front Fenderbeleuchtung verbaut ist, diese Leuchten ?

  16. Rolf
    Am 17. Februar 2019 um 20:05

    Guten Tag ist ein LED Scheinwerfer der e9 geprüft ist zulässig mfg

  17. A.
    Am 28. Januar 2019 um 19:53

    Hallo,
    ich möchte, um besser gesehen zu werden, Nebelscheinwerfer an meine BMW GS LC Bj. 2013 verbauen.
    Meine Wahl viel auf die von POLO angebotenen Highsider LED-Nebelscheinwerfer MICRO. Darauf befindet sich folgende
    Prüf Nr. 04 F3 PL E6 (im Kreis) 0154 MD E6 0154 NS-2433 SAE F 14. Darf ich diese Nebelscheinwerfer den Vorschriften entsprechend verbauen und was ist zu beachten? Vielen Dank im Voraus.
    Mit Freundlichen Grüßen
    A.

  18. Bettina
    Am 26. Januar 2019 um 14:14

    Ich würde gerne wissen, ob der Rückstrahler auch unten am seitlichen Kennzeichenhalter angebaut oder zwingend am Heck Fender angebracht sein muss? Danke für Info.

  19. Carl
    Am 2. Januar 2019 um 13:40

    Guten Tag,
    Ich hatte überlegt an meinem Motorrad Reflektor-Klebeband beidseitig an den Felgen anzubringen.
    Ist das grundsätzlich legal oder welche Einschränkungen gibt es da?
    Vielen Dank im vorraus und noch ein Frohes Neues Jahr.
    MfG
    Carl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 17:00

      Hallo Carl,

      erkundigen Sie sich am besten beim TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Michael Sch.
    Am 8. Dezember 2018 um 13:29

    Moin
    Ich habe ein Motorrad Bj.98 nach STVZO mit einem Rücklicht / Bremslicht und möchte es auf zwei kleinere 3in1 Rücklicher welche dann links und rechts am Kotflügel, ähnlich neuer Krads, montiert werden. Ist dieses überhaupt zulässig ? Oder kann / muss ich diese dann beim TÜV / Dekra etc. eintragen lassen?
    MFG Micha

  21. Thomas
    Am 30. November 2018 um 13:48

    Hallo,

    ich möchte gerne vor dem Hauptscheinwerfers meines Motorrades eine durchsichtige Kunststoffscheibe anbringen, als Steinschlagschutz. Muss diese Scheibe ebenfalls ein Prüfzeichen haben – bzw. mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mit dieser Scheibe im Straßenverkehr angetroffen werde?

    Mfg

    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:19

      Hallo Thomas,

      ob das überhaupt zulässig ist, sollten Sie mit dem TÜV bzw. einem Anwalt klären. Ansonsten kann ggf. die Betriebserlaubnis erlöschen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Philipp M
    Am 23. Oktober 2018 um 16:59

    Hallo,
    müssen weiße, reflektierende Aufkleber an Felge oder Rad eine Betriebserlaubnis haben?

    MfG,
    Philipp

  23. Elias
    Am 21. Oktober 2018 um 10:52

    Hallo ich habe da mal eine frage, ich habe jetzt schon des öfteren LED streifen inform einer “unterbodenbeleuchtung” gesehen, ich fand die idee sehr cool und wollte auch solch eine Veränderung an meinem Motorrad vornehmen, ich habe also im Internet geschaut wie die Rechtliche lage ist, es konnte mir keiner so richtig eine Antwort geben da viele gesagt haben das es erlaubt ist wenn wenn beide Räder des Motorrades sich im stillstand befinden andere sagen das es komplett verboten wäre. Meine Frage alo ist es erlaubt eine “Unterbodenbeleuchtung” (wobei ich es einfach nur leuchten lassen will) erlaubt?. Danke schonmal im vorraus :)

    LG. Elias

    • Udo
      Am 23. Juli 2022 um 23:10

      ich habe also im Internet geschaut wie die Rechtliche lage ist, es konnte mir keiner so richtig eine Antwort

      Ne echt. Steht sogar hier im Text

      Es ist nur das erlaubt was erlaubt ist. Es ist ja im Gesetzt nirgends die Rede von “beleuchtete Tannenbäume sind verboten ” .
      Und nirgends wirst die eine E-Kennzeichen für den Quatsch bekommen

  24. Lino W.
    Am 17. Oktober 2018 um 10:11

    Hallo,
    Ich würde gerne an meinem Motorrad unter der Verkleidung LED-Streifen anbringen und eventuell auch im heck über dem rad als „erweiterung“ ees rücklichtes. Darf man dies?
    Mit freundlichen Grüßen
    Lino

  25. Jörg S.
    Am 20. September 2018 um 11:19

    Hallo,
    kurze Frage, ist es erlaubt einen Satz Nebelscheinwerfer und einen Satz Fernlichter an seinem Motorrad zu befestigen, die alle separat geschaltet werden können?
    Danke für die Info.
    Gruß
    Jörg

  26. Michael H.
    Am 29. August 2018 um 18:44

    Ich wollte heute meine Honda Goldwing GL1200 Interstate zur HU vorstellen, dies wurde aber vom Prüfer abgelehnt in diesem Motorrad die originalen Blinker verbaut sind, also dauernd leuchten.
    War die Versagung des Prüfers rechtens.

    MFG
    Michael

    • Sebastian
      Am 4. Dezember 2018 um 3:43

      Ja das war rechtens da es in Deutschland verboten ist nach vorne wirkendes Standlicht leuchten zu haben

  27. gerd n.
    Am 25. August 2018 um 16:24

    Hallo, ich hätte gerne Auskunft wie Nebelscheinwerfer, oder Taglicht an meiner Road King montiert werden müssen/dürfen.
    Mit fr. Grüssen
    Gerd N.

    • Jan
      Am 12. Oktober 2018 um 15:51

      Guten Tag , meine Frage : Ist es erlaubt eine Warnleuchte hinten am Motorrad fest bzw. bei Bedarf anzubringen ?
      (StVO Paragraph 53a Absatz 3)
      Die Warnleuchte soll zusätzlich bei Gefahr nach dem einschalten der Warnblinkanlage betrieben werden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Jan

  28. Luca M.
    Am 24. August 2018 um 21:53

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,

    mich würde interessieren, ob Leuchten am Motorradhelm zulässig wären?
    Natürlich nicht ganz so hell und nur temporär anschaltbar, ähnlich wie der Suchscheinwerfer.

    Danke schon mal im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:45

      Hallo Luca M.,

      da andere Verkehrsteilnehmer irritiert werden könnten, ist das uWn nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Thomas W.
    Am 27. Juni 2018 um 9:08

    Hallo,

    Muss bei der Nachrüstung von LED Blinkern mit integrierten weißen Positionsleuchten das im Hauptscheinwerfer befindliche Standlicht totgelegt werden?

    Besten Dank und Gruß
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:12

      Hallo Thomas,

      erster Ansprechpartner bei Fragen dieser Art sollte eine Fachwerkstatt bzw. Prüfstelle sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Wolfgang M.
    Am 7. Juni 2018 um 1:04

    Sie schreiben: Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Flegenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.
    a) es heißt -> Felgenaufleber (Rechtschreibfehler Ihrerseits ;-)
    b) Was bedeutet “Signalbild”?
    c) Und muss es nicht gem. STVO Reifenaufkleber heißen? § 51a Seitliche Kenntlichmachung -> Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
    Soweit mir bekannt ist, sind FELGEN-Aufkleber verboten. Bei REIFEN-Aufklebern bin ich mir nicht sicher …
    Könnten Sie mich bitte aufklären – herzlichen Dank,
    Wolfgang M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:24

      Hallo Wolfgang,

      den Rechtschreibfehler haben wir entfernt, danke für die Anmerkung. Sie haben sich übrigens auch einen Rechtschreibfehler erlaubt ;) Das Leuchten von Kraftfahrzeugen erzeugt sowohl nach vorne als auch nach hinten ein sogenanntes Signalbild. Rote Leuchten sind zum Beispiel nur hinten erlaubt. So erkennen Sie sofort, wo bei einem Fahrzeug vorne und hinten ist. Reflektierende Mittel dürfen dieses Signalbild nicht stören. Das Anbringen von Felgenaufklebern ist erlaubt, insofern diese entsprechend genehmigt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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