Motorrad fahren ohne Führerschein: Vorgaben, Strafe und Ausnahmen
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
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FAQ: Motorradfahren ohne Führerschein
Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.
Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.
Inhaltsverzeichnis:
Motorrad fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Strafe droht?
Wer mit einem Motorrad – offiziell als Kraftrad bezeichnet – am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen. Unter § 21 Abs. 1 StVG heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […].
Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.
Ohne Motorradführerschein ein Kraftrad fahren: So geht’s!
Wer nur hin und wieder das besondere Fahrgefühl auf einem Kraftrad erleben will, scheut sich mitunter vor dem Aufwand und den zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb einer speziellen Fahrerlaubnis und dem dafür erforderlichen Besuch der Fahrschule samt Prüfungen einhergehen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, um ein Motorrad zu fahren, ohne einen gesonderten Führerschein zu erwerben.
So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten. Eine Übersicht zu den beinhalteten Klassen beim Autoführerschein sowie den Vorgaben für die Krafträder liefert die nachfolgende Tabelle:
Bestehende Fahrerlaubnis | Eingeschlossene Klassen |
---|---|
Klasse B | AM (Kleinkrafträder mit Hubraum von maximal 50 ccm und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.) |
Klasse 3 (01.04.1980 – 01.01.1999) | AM (Kleinkrafträder mit Hubraum von maximal 50 ccm und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.) |
Klasse 3 (vor 01.04.1980) | A1 (Leichtkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis Leistung / Leermasse liegt bei max. 0,1 kW/kg) |
Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, eine Erweiterung zum Führen von Leichtkrafträdern bei einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Damit im Führerschein die Schlüsselzahl 196 eingetragen werden kann, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B: 5 Jahre (ununterbrochen)
- Ausbildung: Fahrerschulung in Theorie und Praxis
Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Im Ausland wird diese nicht anerkannt.
Mit dem Motorrad ohne Führerschein fahren: Legal möglich?
Wollen Sie ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich untersagt. Für Menschen, die vor einer Ausbildung in der Fahrschule aber erst einmal herausfinden möchten, ob das Kraftrad überhaupt das richtige Fortbewegungsmittel für sie ist, gibt es Möglichkeiten, das Fahren mit dem Motorrad ohne Führerschein zu testen.
So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren. Ohne Führerschein ist der Schnupperkurs allerdings auf ein abgesperrtes Gelände beschränkt.
Wollen Sie mit einem eigenen Motorrad das Fahren lernen, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies zudem auf vielen Verkehrsübungsplätzen möglich. Allerdings müsste in diesem Fall eine andere Person das Kraftrad zum Trainingsgelände fahren.
Sie wollen ein Motorrad kaufen? Das Probefahren ohne passenden Führerschein kann im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat darstellen. Daher sollten Sie die Testfahrt in einem solchen Fall am besten auf einem Privatgelände durchführen. Zudem sollten Sie den Verkäufer im Vorfeld darüber informieren, dass Ihnen die Fahrerlaubnis fehlt. Denn diesem droht, wenn er zulässt, dass Sie ein Motorrad ohne Führerschein fahren, eine Strafe gemäß § 21 StVG.
Hallo, guten Tag,
ich habe den Führerschein (vor 1980 gemacht) der jetzt auch den A1 (Roller, Motorrad bis 125 ccm und max. Ps 15) beinhaltet. Wenn ich jetzt aber einen Motorroller 247 ccm / 24 Ps fahre, bräuchte ich den A2. Wenn ich aber jetzt in eine Polizeikontrolle gerate, wäre meine Frage: Wie hoch wäre hier die Strafe/Bußgeld. Käme evtl. auch ein kompletter Führerscheinentzug infrage?
Besten Dank für eine Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich S