Die Motorrad-Gruppenfahrt: Das sollten Sie wissen
Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Motorrad-Gruppenfahrt
Für eine Motorrad-Gruppenfahrt gibt es in der Regel eine vorab ausgemachte Formation, die es einzuhalten gilt. Dabei fährt z.B. der Kolonnenführer, der sogenannte Tourleader, an erster Stelle und gibt das Fahrtempo für die Gruppe vor. Zudem wird grundsätzlich versetzt gefahren, um den notwendigen Sicherheitsabstand zwischen den Motorrädern zu gewährleisten.
Grundsätzlich ist z.B. jeder für das eigene sowie jeweils folgende Fahrzeug verantwortlich und soll Probleme mit entsprechenden Signalen (Hupen, Lichtzeichen etc.) geltend machen. Neben diesen Motorrad-Gruppenfahrregeln gibt es aber auch weiteres zu beachten. Das betrifft z.B. Regeln zum Überholen oder zur Gruppenreihenfolge. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Motorrad-Gruppenfahrten sind zwar nicht gesondert in etwaigen Bußgeldkatalogen aufgeführt, jedoch sind bei solchen Fahrten auch der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen Folge zu leisten. Halten Sie bspw. Abstände zu anderen Fahrzeugen nicht ein oder überschreiten die zulässige Geschwindigkeit, können je nach Grad des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei schwerwiegenden Verstößen Fahrverbote drohen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Gruppenfahrt mit eigenem Motorrad: Wichtige Tipps und Regeln
Damit Sie bestens für eine geplante Motorrad-Gruppenfahrt vorbereitet sind, haben wir im Folgenden einige der wichtigsten Gruppenfahrregeln und hilfreiche Tipps für Sie aufgeführt.
Eine häufig gestellte Frage ist: “Muss man eine Motorrad-Gruppenfahrt anmelden?” Nein. Es gibt für die Anmeldung einer Motorrad-Gruppenfahrt keine einheitliche Regelung oder eine generelle Pflicht, diese zu registrieren.
Die Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO sieht in § 30 Abs. 5 und Abs. 6 lediglich vor, dass “motorsportliche Veranstaltungen” mit 30 oder mehr Kraftfahrzeugen beim “Fahren im geschlossenen Verband“ eine Erlaubnis dafür benötigen. Was hierbei als Motorsportveranstaltung oder geschlossener Verband gilt, wird nicht näher definiert.
Im Zweifelsfall sollten Sie bei einer großen Gruppe vorab (idealerweise schon ein paar Monate im Voraus) bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anfragen, inwiefern eine Anmeldung notwendig ist. Ist die Fahrt offiziell als Veranstaltung genehmigt, kann nämlich Ihre geplante Strecke kostenpflichtig abgesperrt werden und erleichtert der Gruppe so das geschlossene Vorwärtskommen.
Gibt es eine Begrenzung, wie viele Motorräder in einer Gruppe fahren dürfen?
Nein. Das Gesetz schreibt für die Größe einer Motorrad-Gruppenfahrt prinzipiell keine konkrete Maximalanzahl vor. Sie können sich also nicht dafür strafbar machen, sollten Sie in einer größeren Gruppe unterwegs sein.
Es ist allerdings aus praktischen Gründen empfohlen, dass die Anzahl der Gruppenmitglieder nicht zu groß ist, um ein unkompliziertes, zügiges Vorankommen zu garantieren. Bis zu 10 Motorräder gelten in der Regel als ideal.
Grundsätzliche Regeln für Motorrad-Gruppenfahrten
- Der Tourleader – in der Regel ein erfahrener Fahrer – führt die Motorrad-Gruppenfahrt an und gibt für alle die Geschwindigkeit vor, die er jeweils an den unerfahrensten Fahrer der Gruppe anpasst. Er sollte zudem über die Strecke und die geplanten Raststätten Bescheid wissen.
- Die Gruppenreihenfolge wird zu Beginn festgelegt und ändert sich die gesamte Fahrt über nicht.
- Bei Leistungsunterschieden zwischen den Fahrern, sollen sich erfahrene und unerfahrene in der Gruppenreihenfolge abwechseln, damit sich letztere an ersteren orientieren können.
- Das Ende der Gruppe bildet immer ein Schluss- /Sicherungsfahrer. Dieser ist dafür verantwortlich, mitunter verkehrsbedingt oder anderweitig von der Gruppe getrennte Fahrer wieder zur Gruppe zurückzuführen.
- Innerhalb der Gruppe wird nicht überholt. Auch andere Verkehrsteilnehmer sollten Sie grundsätzlich nicht einfach überholen, außer die Verkehrslage lässt dies zu.
- Auf Geraden sollten Sie mit dem Motorrad in der Gruppe immer versetzt fahren, um Sicherheitsabstände untereinander einzuhalten. An Ampeln wird dann in Zweierreihen nebeneinander angehalten, danach die versetzte Reihenfolge aber wieder aufgenommen.
- Gleiches gilt für das Abbiegen. Die Gruppe sollte die Kurven prinzipiell hintereinander mit genügend Sicherheitsabstand passieren und danach die ursprüngliche Formation wieder einnehmen.
- Kommt es zu ungeplantem Anhalten der Motorradgruppe, sollte dieses auch hintereinander am äußersten Straßenrand bzw. auf einem Parkplatz geschehen. So behindern Sie nicht den restlichen Straßenverkehr.