Motorrad-Tuning: Welche Umbauten sind für Krafträder erlaubt?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist beim Motorrad-Tuning möglich – und zulässig?

Nicht nur Leistungssteigerung ist beim Tuning vom Motorrad von Interesse.
Nicht nur Leistungssteigerung ist beim Tuning vom Motorrad von Interesse.

Das Tuning hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt und ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Auch aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten verwundert es kaum, dass immer mehr Spezialisierungen auf einzelne Bereiche des Tunings oder aber auf einzelne Fahrzeugsklassen Oberhand gewinnen.

Neben dem Tuning von Lastkraftwagen und VW-Bussen gibt es auch Tuner, die sich auf den Umbau vom Motorrad spezialisert haben – und nicht erst seit der Serie “American Choppers” besondere Aufmerksamkeit erhalten. Obwohl die zweirädrigen Kraftfahrzeuge relativ wenig Raum bieten, verglichen mit den größeren Fahrzeugklassen, ist im Tuning einiges möglich.

Doch was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Motorrad umbauen (lassen) wollen? Müssen Sie immer mit dem Bike zum TÜV? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Tuning-Ratgeber.

FAQ: Motorrad-Tuning

Wie funktioniert das Motortuning beim Motorrad?

In der Regel ist das Chiptuning maßgeblich. Dadurch kann die Software angepasst werden, was unter Umständen eine Leistungssteigerung nach sich zieht.

Kann ich einen Sportauspuff einbauen?

Ja. Er muss allerdings mit einem dB-Killer versehen sein, um den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen.

Darf ich einen schmaleren Lenker verbauen?

Ja, allerdings muss er nach wie vor ausreichend Grifffläche bieten. Andernfalls steigt das Risiko eines Motorradunfalls durch das Tuning.

Bußgeldrechner zum Tuning

Wie gelingt auch beim Motorrad das Leistungstuning?

Im Vordergrund der Tuner steht in aller Regel vor allem die Leistungssteigerung. Und auch Motorrad und andere Zweiräder sollen über zahlreiche Maßnahmen eine bessere Fahrleistung erzielen. Die Optik spielt in diesem Moment eher eine untergeordnete Rolle. Doch über welche Wege können Sie Ihr Motorrad so tunen, dass es leistungsfähiger ist?

Motortuning am Motorrad

Ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen gleichen auch Motorräder immer stärker zweirädrigen Computern. Sie sind mit allerlei Software ausgestattet, die Laufleistung wird über die Bordelektronik gesteuert. Durch die Veränderung und Anpassung der Software versprechen viele Tuner eine umfangreiche Leistungssteigerung. Die Umsetzung erfolgt in der Regel über das Chiptuning: Das Motorrad wird dabei an einen externen PC angekoppelt oder aber mit eigenen kleinen Steuergeräten ausgestattet, die bereits einige Voreinstellungen ergänzen.

Generell sollten Sie – ob am Auto, Lkw oder Motorrad – beim Chiptuning nur Profis ans Werk lassen. Denn bei der Softwareeinstellung sind umfangreiche Kenntnisse vonnöten. Fehler können hier schnell zum Lahmlegen des Kfz führen.

Über die Anpassung der Einspritzmenge, die Verkürzung der Zündungsphase, die Änderung des Drehmoments und andere Arbeitsschritte soll eine Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning von bis zu 50 Prozent möglich sein. Doch generell ist bei solchen Versprechen Vorsicht geboten: Die Hersteller der Maschinen haben bei den Krafträdern in aller Regel die Software bereits ideal an die “Hardware” angepasst, sodass im Grunde neben dem Chiptuning noch weitere maschinelle Veränderungen erfolgen müssten, um die Leistungsausbeute tatsächlich zu erhöhen.

Auspuff-Tuning beim Motorrad

Motorrad-Tacho: Beim Umbau - auch optischem - gilt es zahlreiche Regeln zu beachten.
Motorrad-Tacho: Beim Umbau – auch optischem – gilt es zahlreiche Regeln zu beachten.

Ähnliche Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning versprechen Umbauten am Auspuff. Der allseits beliebte Sportauspuff hat hier eine besondere Stellung: Durch einen geringeren Widerstand im Auspuffrohr und einen größeren Luftsog soll auch die Leistung des Motors erhöht werden. Allerdings gilt beim Sportauspuff besondere Vorsicht: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt!

Der Sportauspuff lockt viele Fans vom Motorrad-Tuning auch aufgrund seines besonders sportlichen Sounds. Dieser ist jedoch mittels eines sogenannten dB-Killers heruntergeschraubt, um den Lärmbestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen. Wenn Sie den dB-Killer ausbauen, um einen ungedämpften Sound zu erhalten, drohen hohe Bußgelder und eine Nutzungsuntersagung. Und für den ersten Anfangsverdacht genügen hierbei zwei Polizistenohren, der genaue Wert lässt sich mit einem Dezibel-Messgerät leicht ermitteln.

Müssen Sie den am Motorrad neu installierten Auspuff eintragen lassen?

Ja. Einem neuen Auspuff ist in der Regel ein Teilegutachten beigefügt. Mit diesem müssen Sie das Motorrad nach dem Umbau beim TÜV oder einer anderen staatliche anerkannten Prüforganisation vorführen. Spricht den am Motorrad erfolgten Umbauten nichts entgegen, können Sie mit dem Teilegutachten und der Prüfbescheinigung die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: “Fahrzeugschein”) nachtragen lassen.

Ist eine Veränderung nicht eingetragen, kann die Betriebserlaubnis für Ihr Kfz ungültig sein, unerheblich ob das Tuning am Motorrad in dem vorliegenden Fall generell zulässig ist oder nicht.

Motorrad entdrosseln

Viele Hersteller bauen in ihre Zweiräder Drosselungen ein, sodass die tendenziell mögliche Leistung an die jeweiligen Bestimmungen des Landes angepasst ist. Diese Drosseln können beim Motorrad-Tuning ebenfalls entfernt bzw. angepasst werden, um die Leistung des Kraftrads zu erhöhen. Ähnlich dem Entdrosseln eines Rollers können folgende bauliche Veränderungen an dem Motorrad die Leistung erhöhen – sofern eine entsprechende Drosselung am Kraftrad vorhanden ist:

  • Entfernung der Drosselung am Gasschieberanschlag
  • Entfernung der Drosselscheiben
  • Austausch oder Entfernung der Distanzringe
  • Entfernung der Auspuffdrosselung
  • Entfernung der Drosselung am Ansaugstutzen
  • Überbrückung der Luftfilterdrosselung
  • Ausbau der Vergaserdrosselung
Aber Achtung: Auch hier müssen alle Änderungen durch den TÜV abgenommen und hiernach eingetragen werden. Erkundigen sich am besten stets vor jedem Umbau beim TÜV, der DEKRA u.a. oder in einer seriösen Tuningwerkstatt hinsichtlich der Möglichkeiten und der Zulässigkeit von dem geplanten Motorrad-Tuning!

Optisches Motorrad-Tuning – Design statt Leistung

Was ist beim Motorrad-Tuning zulässig?
Was ist beim Motorrad-Tuning zulässig?

Nicht jedem Motorradfahrer ist vor allem die Leistung des Bikes wichtig. Gerade auch optische Aspekte haben einen großen Stellenwert beim Motorrad-Tuning. Den Wünschen der Tuning-Fans sind hier kaum Grenzen gesetzt.

Motorrad tieferlegen: Fahrwerk-Tuning beim Zweirad

Ähnlich wie beim Auto ist es natürlich auch beim Motorrad-Tuning möglich, das Fahrwerk zu verändern. Ob Sie nun jedoch das Motorrad tiefer- oder höherlegen wollen: Beim Zweirad sind hier räumliche Grenzen gesetzt. Durch den geringeren Spielraum zwischen Karosserie und Fahrbahn sind Veränderung hier in der Regel nur minimal möglich.

Ebenso wie beim Auto ist die Tieferlegung bzw. Höherlegung auch beim Motorrad vor allem über Veränderungen an den Radaufhängungen selbst möglich. Vom Einbau von Tieferlegungsfedern bis hin zum Austausch des gesamten Fahrwerks (etwa gegen ein Sportfahrwerk) kann auch beim Motorrad-Tuning ein gewisser Spielraum erzielt werden.

Allerdings bleibt der Effekt insgesamt schon aufgrund sicherheitsrelevanter Fragen eher gering. Gerade in Kurvenlagen könnte eine zu tief herabgesetzte Karosserie aufsetzen und in einem schweren Motorradunfall resultieren.

Andere ästhetische Umbauten beim Motorrad-Tuning: Spiegel, Scheinwerfer & Co.

Generell ist das Feld groß, auf dem sich die Motorrad-Tuner austoben können. Ob nun der Wechsel der Spiegel, der Austausch der werksüblichen Scheinwerfer etwa gegen Xenon-Leuchten, Designveränderungen bei Tachoanzeige oder Umlackierung: Vieles ist möglich, doch müssen die Vorgaben der StVZO zwingend eingehalten werden.

Das bedeutet vor allem, dass auch beim Motorrad etwa beim Heckumbau die korrekten Maße eingehalten werden müssen. Hierzu zählen auch die richtigen Abstände und Winkel, die beim Kennzeichen zu beachten sind. Auch die Spiegelflächen dürfen nicht zu klein sein.

Wollen Sie am Motorrad die Scheinwerfer per Umbau gegen Xenon-Brenner auswechseln, müssen Sie beachten, dass zusätzliche Umbaumaßnahmen zu treffen sind.

Und auch beim Lenkerumbau am Motorrad gilt es, die richtige Lenkerbreite einzuhalten. Ist am Motorrad der Lenker nach dem Umbau zu schmal, kann nicht ausreichend Grifffläche gewährleistet werden. Das bedeutet dabei auch ein erhöhtes Unfallrisiko, durch das zudem unbeteiligte Verkehrsteilnehmer einer größeren Gefahr ausgesetzt sind.

Bußgeldtabelle: Motorrad-Tuning

VerstoßBußgeldPunkte
Lärm- und/oder Abgasbelästigung10 Euro
Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis geführt50 Euro
... Umwelt beeinträchtigt90 Euro
... Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro1
Verstoß gegen die zulässigen Fahrzeugabmessungen60 Euro1

Ab zum TÜV? Motorrad nach Umbau vorführen!

Bei den meisten baulichen Veränderungen ist es anzuraten, das Motorrad beim TÜV vorzuführen. Bei Scheinwerfern, Lenkern, Spiegeln und anderen im Rahmen vom Motorrad-Tuning erworbenen Teilen genügt zwar in aller Regel die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), doch gerade für Veränderungen zur Leistungssteigerung am Motorrad ist die Prüfung vom Motorrad-Tuning zumeist zwingend notwendig.

Auch wenn dem Bauteil ein Teilegutachten beigefügt ist, müssen Sie nach dem Motorrad-Tuning die Änderung abnehmen lassen.

Die reine Prüfung der Motorräder genügt nicht! Haben Sie eine positives Prüfergebnis von TÜV & Co. erhalten, müssen Sie mit diesem zur zuständigen Behörde, um die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen. Das Mitführen von Teilegutachten und/oder Prüfbescheinigung genügt nicht!

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Mario N.
    Am 2. April 2024 um 13:49

    Hallo, bin ganz neu auf dem Zweirad unterwegs. Habe aber gleich eine Frage, für Fachleute wahrscheinlich eine dumme.
    Ich habe mir einen Montagezentralständer zugelegt, da meine Maschine keinen Hauptständer hat. Hier musste ich am Fahrzeug zwei Schrauben gegen zwei andere mitgelieferte tauschen.
    Ist das bereits ein Thema für eine ABE oder ähnliches?

  2. Michael K.
    Am 7. Januar 2019 um 10:31

    Hallo. Ich habe eine Frage, auf die ich bis heute keine richtige bzw. aussagekräftige Antwort gefunden habe.
    Wie sieht es mit der Legalität bei Motorrädern aus bei denen der Ansaugtrakt und die Abgaseinheit modifiziert wurde? Also wenn bei einem Motorrad ein Sportluftfilter und ein Sportauspuff verbaut wurde? Wie ist es, wenn es sich nur um einen Tausch Luftfilter und einen Slip on Endtopf handelt? Obwohl beides jeweils ein ABE besitzt scheint beides in Kombination Jahre nach Auffassung der Polizei nicht zulässig zu sein.
    Vielen dank im Voraus
    MfG Michael K.

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