Motorradversicherung: Die beste Versicherung für Ihr Motorrad

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Informationen zur Motorradversicherung

Motorrad fahren ist Freiheit. Doch auch Freiheiten haben Grenzen. Wer Motorrad fährt, muss sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer seiner Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern bewusst sein. Teil dieser Verantwortung ist, dass der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung unabdingbar ist.

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FAQ: Motorradversicherung

Wann benötige ich eine Motorradversicherung?

Eine Motorradversicherung ist bereits bei Leicht- und Kleinkrafträdern ab 51 ccm Hubraum erforderlich. Ein Versicherungskennzeichen reicht dann nicht mehr aus.

Wovon hängt die Höhe des Versicherungsbeitrages ab?

Wann war die Erstzulassung? Wie alt ist der Fahrer? Wie viele Kilometer fährt er pro Jahr? Weitere Faktoren können Sie hier nachlesen.

Was sollte ich noch beachten?

Ein Schutzbrief für das Motorrad kann sich anbieten, wenn Sie viel mit dem Zweirad unterwegs sind. Dieser ist unter Umständen günstiger als die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.

Weitere Ratgeber zur Motorradversicherung

Zulassung nur mit Versicherungsbestätigung

Eine Motorradversicherung ist nichts anderes als eine Kfz-Versicherung fürs Motorrad. Sie berücksichtigt allenfalls gewisse Eigenheiten von Motorrädern. So gibt es beispielsweise wesentlich weniger Typklassen an Motorrädern als bei den PKW.

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet jeden Halter eines Kraftfahrzeuges, also auch den Halter eines Motorrades mit Standort in Deutschland, eine Haftpflichtversicherung (Krad-Versicherung) zu unterhalten.

Warum Haftpflicht?

Eine Vollkasko fürs Motorrad ist nicht verpflichtend
Eine Vollkasko fürs Motorrad ist nicht verpflichtend

Im Schadensfall schützt die Haftpflicht Halter und Fahrer vor der persönlichen Inanspruchnahme durch den Geschädigten. Zugleich gewährleistet die Haftpflichtversicherung, dass der Geschädigte seine Schäden ersetzt erhält, unabhängig davon, ob Halter und Schädiger wirtschaftlich leistungsfähig sind oder nicht.

Soweit Personenschäden verursacht werden, wird auch die Allgemeinheit insofern entlastet, als sie bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers oder des Geschädigten nicht die Heilbehandlungskosten des Geschädigten übernehmen muss. Der Abschluss einer Motorrad-Teilkasko oder Motorrad-Vollkasko gegen Schäden am eigenen Motorrad ist freiwillig.

Wie komme ich in den Besitz der Versicherungsbestätigung?

Soll das Motorrad zum Verkehr zugelassen werden, muss der Halter der Kfz-Zulassungsstelle neben der Vorlage seines Personalausweises und der üblichen Fahrzeugpapiere eine Versicherungsbestätigung vorlegen, die den Abschluss einer Motorradhaftversicherung nachweist.

Diese Versicherungsbestätigung gibt es nur noch in elektronischer Form (EVB). Der Versicherungsnehmer kann zum Nachweis einen Code online auf der Website des von ihm ausgewählten Versicherers oder telefonisch beim Versicherer anfordern. Der Code wird meist sofort per E-Mail übersandt. Diesen Code gibt er an die Zulassungsstelle weiter. Teils wird der Code auch direkt an die Zulassungsstelle übermittelt.

§ 5 PflVG bestimmt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur bei einer Versicherung in Deutschland abgeschlossen werden kann. Nur deutsche Versicherungen sind zugelassene Kfz-Haftpflichtversicherer.

Versicherungsbestätigung bei Halterwechsel

Wird die EVB lediglich benötigt, um einen Halterwechsel vorzunehmen, während der bisherige Halter Versicherungsnehmer bleiben möchte, sind per E-Mail der Name, die vollständige Adresse des neuen Fahrzeughalters und das Verhältnis beider Personen zueinander mitzuteilen. Der Versicherer wird dann die zur Fahrzeugummeldung notwendige Versicherungsbestätigungsnummer (EVB) erstellen und den neuen Halter in seinen Unterlagen registrieren.

Durch den Halterwechsel kann sich in der Person des neuen Halters ein neuer individueller Beitrag ergeben. Dazu erhält der Versicherungsnehmer als bisheriger Halter einen Nachtrag zum Versicherungsschein per Post.

Soll hingegen ein neuer Versicherungsnehmer registriert werden, benötigt der Versicherer einen Antrag auf den Namen des neuen Versicherungsnehmers.

Wer ohne Haftpflicht Motorrad fährt, handelt strafbar

Wer ohne Haftpflichtversicherung ein Motorrad im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei vorsätzlicher Begehung der Tat, wenn der Fahrer also in Kenntnis der Nichtversicherung bewusst fährt, kann der Strafrichter das dem Täter gehörende Fahrzeug entschädigungslos einziehen (§ 6 PflVG).

Die Versicherungspflicht besteht nur, wenn das Motorrad auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geführt wird. Beschädigt der Fahrer auf dem eigenen Grundstück ein anderes Fahrzeug oder fährt gegen das Garagentor, besteht keine Versicherungspflicht in der Motorradhaftpflichtversicherung. Der Drittschaden ist über die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers abzuwickeln. Eigenschäden am Motorrad können in diesem Fall auch durch den Einschluss der Versicherungsmoduls „Eigenschadenversicherung“ abgedeckt werden.

Welche Motorräder erfasst die Motorradversicherung?

Nicht alle Versicherer bieten für alle Motorräder passende Motorradversicherungen an
Nicht alle Versicherer bieten für alle Motorräder passende Motorradversicherungen an

Die Versicherer bieten meist eine Rubrik „Fahrzeugsuche“ an, in der die Motorräder in ein Typklassenverzeichnis eingeordnet sind. Fehlt ein Typ, bietet zumindest dieser Versicherer für diesen Typ keinen Versicherungsschutz an („PS-Monster“). Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mietmotorräder, Motorräder für Kurierdienste oder Kunstvorführungen) sind regelmäßig gesondert zu versichern.

Erfasst werden in der Regel:

  • Herkömmliche Motorräder (auch mit Beiwagen)
  • Leichtkrafträder und –roller (ab 51 ccm, z.B. „80er“ und „125er“).
  • Trikes
  • Quads

Für schwächer motorisierte Zweiräder, die ein Versicherungskennzeichen benötigen (z.B. „50er“), steht die Moped-Versicherung zur Verfügung.

Wie erfolgt die Einstufung?

Es gibt in der Kfz-Versicherung seit 1994 keine einheitlichen Tarife und Bedingungen mehr. Jeder Versicherer kalkuliert seine Tarife eigenständig und kann sein Angebot nach eigenen Vorstellungen gestalten und dem Kunden individuelle Tarifangebote unterbreiten. Die Kfz-Versicherungsklassen untergliedern sich in Typklassen und Regionalklassen.

Der Motorradtyp bestimmt die Typklasse, der Ort der Zulassung des Motorrads bestimmt die Regionalklasse. Die Fahrzeugtypen werden je nach ihrer Schadenbilanz in unterschiedliche Typklassen (Versicherungsstufen des Kfz) zusammengefasst. In welche Klasse ein Motorrad jeweils eingestuft wird, kann der Versicherungsnehmer seiner Jahresprämienrechnung entnehmen. Die Typklasse wird mit einem Typ-Schlüssel gekennzeichnet.

Hinsichtlich der Motorrad-Haftpflicht lassen sich 16 Typklassen, von 10 bis 25, voneinander unterscheiden. Bei der Teilkaskoversicherung steigt die Zahl auf 24 (von 10 bis 33), bei der Vollkaskoversicherung sogar auf 25 (von 10 bis 34). Vergleichen wir dies mit der Pkw-Versicherung, fällt auf, dass bei Motorrädern eine geringere Anzahl von Tarifmerkmalen besteht. Unter anderem ist zu beobachten, dass nicht für jedes einzelne Modell eine eigene Typklasse zu finden ist. Soll das Motorrad erst noch zugelassen werden, hilft die Online-Suche auf der Webseite des GDV (http://www.gdv-dl.de/) bei der Bestimmung der Typ- und Regionalklasse.

Wo finde ich Hilfestellung?

Die Typklassen (Versicherungsklassen) lassen sich auch auf der Website des GDV online nach Eingabe der Schlüsselzahl des Hersteller und der Schlüsselzahl des Fahrzeugtyps herausfinden (Online-Suche anhand der Schlüsselzahlen von Hersteller und Fahrzeugtyp).

Auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Regionalklassen-Abfrage – lassen sich die einzelnen Regionalklassen durch Eingabe des Wohnortes bzw. Landkreises des Versicherungsnehmers abfragen. Der gemeldete Wohnort des Versicherungsnehmers bestimmt die Regionalklasse.

Er kann also die Zulassung nicht beliebig dort vornehmen, wo die günstigste Regionalklasse besteht.

Motorradversicherung vergleichen

In der Rubrik „Fahrzeugsuche“ lassen sich die meisten Motorräder in ein Typklassenverzeichnis einordnen. Ein Motorrad-Versicherungsrechner erleichtert den Motorradversicherungsvergleich und hilft, die für den Versicherungsnehmer jeweils günstige Motorradversicherung zu finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es die „günstigste Motorradversicherung“ als solche nicht gibt.

Motorradversicherungen haben unterschiedliche Leistungen. Eine Motorradversicherung ist günstig, wenn der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine individuelle Situation das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erhält. Eine billige Motorradversicherung muss deshalb nicht unbedingt eine günstige Motorradversicherung sein.

Deshalb sollte nicht die Höhe der Prämie alleiniges Entscheidungskriterium im Motorradversicherung Vergleichsrechner sein. Die individuelle Situation bestimmt den Versicherungsbedarf und damit die Prämie.

Eine billige Motorradversicherung nutzt letztlich nichts, wenn der Versicherer bei der Schadensbegleichung Stress macht, ständig Einwände vorbringt und die Schadensregulierung unnötig verzögert. Wer seit Jahren bei einem bestimmten Versicherer versichert ist, sollte sich genau überlegen, ob er den Versicherer wechselt. Ein über die Jahre aufgebautes, idealerweise durch unfallfreies Fahren begründetes Vertrauensverhältnis, erweist sich im Schadensfall oft werthaltiger als ein Versicherungsverhältnis, das erst seit kurzer Zeit besteht und nur wegen der günstigeren Prämien abgeschlossen wurde. Auch ist es regelmäßig sinnvoll, das Motorrad als Zweitfahrzeug dort zu versichern, wo das Erstfahrzeug (meist der Pkw) versichert ist.

Wie erfolgt die Einstufung als „Zweitfahrzeug“?

Die Einstufung bei der Motorradversicherung erfolgt nach speziellen Voraussetzungen
Die Einstufung bei der Motorradversicherung erfolgt nach speziellen Voraussetzungen

Meist ist das Motorrad neben einem hauptsächlich genutzten Pkw ein Zweitfahrzeug. Danach bestimmt sich, in welche Versicherungsklassen das Motorrad eingeordnet wird. Wird beim Motorrad-Versicherungsrechner der Ansatz “Zweitfahrzeug” gewählt, ermittelt der Kostenrechner die mögliche Einstufung des Motorrades in die jeweilige Versicherungsklasse.

Die Versicherung für ein Motorrad als Zweitfahrzeug kann unter folgenden Voraussetzungen in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft werden:

  • Für den Versicherungsnehmer oder seinen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner besteht bei demselben Versicherer bereits ein Versicherungsvertrag für einen Pkw, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF 2 oder besser eingestuft ist.
  • Das Motorrad ist auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt zugelassen.
  • Pkw und Motorrad werden ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind.
  • Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsbeginn das 23. Lebensjahr vollendet.
  • Das Motorrad wird nicht als Firmenfahrzeug versichert.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann das Motorrad als Zweitfahrzeug höchstens in die SF 0 eingestuft werden.

Auf welche Umstände kommt es an?

Die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt sich nach vielfältigen Aspekten, u.a.:

  • Leistungsklasse (PS, KW)
  • Leistungsgewicht des Motorrads: Die Prämie für einen leichtfüßigen 600er-Supersportler kann trotz gleicher KW-Leistung deutlich höher liegen als bei der schweren 1200er-Version. Zweck ist, unfallträchtige Superbikes risikogerechter zu erfassen.
  • Typklasse: Die Einordnung eines Motorrades in die jeweilige Typklasse erfolgt nach den Schadensverläufen der jeweiligen Typklasse der Vorjahre im Wege der Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Einstufung ist für die Versicherungsgesellschaften unverbindlich. Somit ist der Fahrzeugtyp Teil der Prämienkalkulation.
  • Regionalklasse: Die Versicherungsprämien hängen stark vom Wohnort ab. Die Regionalklassen sind Spiegelbild des regionalen Schadenaufkommens. Im Teil- und Vollkaskobereich fließen außerdem lokale Besonderheiten wie die Anzahl der Fahrzeugdiebstähle, Sturm- und Hagelschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle ein. Auch insoweit erstellen die Versicherer jedes Jahr eine Schadensbilanz, so dass in der Konsequenz die Halter von Motorrädern in der Regionalklasse höher oder niedriger eingeordnet werden.
  • Erstzulassung
  • Alter des Versicherungsnehmers (ältere Fahrer erhalten aufgrund ihrer Fahrerfahrung Rabatt)
  • Dauer der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers
  • Fahrleistung im Jahr (wer viel fährt, trägt ein höheres Unfallrisiko)
  • ABS vorhanden? (ABS senkt das Unfallrisiko)
  • Art der Nutzung (privat / gewerbliche Nutzung ist Sondertarif)
  • Höhe der Selbstbeteiligung (je höher der Betrag, desto geringer die Prämie)
  • Zweitfahrzeug
  • Saisonkennzeichen
  • Abstellort des Motorrads (Garage, öffentlicher Raum)
  • Familienstand (Verheiratete bekommen oft Rabatt)
  • Einschränkung des Fahrerkreises (z.B. Fahrer älter als 23 Jahre)
  • Absolvierung eines Sicherheitstrainings (ermöglicht Rabatt)

Wie ist das mit einem Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen bietet sich an, wenn das Motorrad nicht das ganze Jahr, sondern nur während eines bestimmten Zeitraums (Frühjahr, Sommer) gefahren wird. Das Motorrad muss bei der Zulassungsbehörde dann nicht immer wieder neu an- und abgemeldet werden.

Der Zeitraum, für den ein Saisonkennzeichen beantragt wird, muss wenigstens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen. Soll der Vertrag bei schadenfreiem Verlauf in die jeweils nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, muss der Saisonzeitraum mindestens sechs Monate betragen.

Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Motorrad nicht im Straßenverkehr geführt oder außerhalb eines abgeschlossenen Abstellplatzes (Garage, Keller, Lager) abgestellt werden. Versicherungsschutz besteht dann nur noch in der Haftpflichtversicherung und in der Teilkasko als Ruheversicherung, sofern eine solche abgeschlossen ist.

Mindestversicherungssummen

Für einen ausreichenden Schutz durch die Motorradversicherung spielt die gewählte Mindestsumme eine entscheidende Rolle
Für einen ausreichenden Schutz durch die Motorradversicherung spielt die gewählte Mindestsumme eine entscheidende Rolle

Um ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, beträgt in Deutschland die Mindestversicherungssumme

  • für Personenschäden 7.500.000 EUR,
  • für Sachschäden 1.120.000 EUR und
  • für Vermögensschäden 50.000 EUR.

Gegen Zahlung einer meist geringen Mehrprämie lassen sich diese Mindestbeträge auf Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro insgesamt erhöhen, wobei die maximale Versicherungssumme je geschädigter Person auf 15 Mio. EUR beschränkt ist. Beim Motorradversicherungsvergleich ist daher auf die gleichlautende Versicherungssumme zu achten.

Erleidet der Unfallgegner (dies kann auch ein Fußgänger sein) eine zur Berufsunfähigkeit führende Verletzung oder werden ein junger Mensch oder mehrere Personen geschädigt, muss der Schädiger damit rechnen, neben dem reinen Sachschaden eine lebenslange Unfallrente zahlen zu müssen. Reicht angesichts solcher Langzeitschäden die Versicherungssumme nicht aus, haftet der Schädiger persönlich und privat mit seinem Vermögen sein Leben lang. Er kann auch mit einer Privatinsolvenz die Schuldensituation nicht bereinigen.

Schadensersatzpflichten, die auf einer unerlaubten Handlung (verschuldeter Verkehrsunfall) beruhen, unterliegen nämlich nicht der Schuldenbereinigung. Die Haftung bleibt trotz der Durchführung einer Privatinsolvenz bestehen.

Was ist die Mallorca-Police?

In den EU-Mitgliedstaaten sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen oft sehr gering. In Griechenland sind Personenschäden nur mit 1.000.000 € oder in der Türkei mit 421.379 € (Sachschäden mit 16.855 €) abgedeckt. Andererseits besteht in Frankreich und Großbritannien eine unbegrenzte Deckung.

Das Risiko, dass sich eine Versicherungssumme im Schadenfall als zu gering erweist, kann durch die Einbeziehung der Lenkerhaftpflicht („Mallorca-Police“) in die eigene Haftpflichtversicherung vermindert werden. Der Schaden wird dann gemäß den in Deutschland vereinbarten Versicherungssummen abgewickelt.

Welche Aspekte bestimmen die Entscheidung für eine bestimmte Versicherung?

Versicherer stehen im Wettbewerb. Sie versuchen, sich mit ihren Leistungen abzugrenzen. Oft bezeichnen unterschiedliche Worte dennoch die gleiche Leistung. Es kommt also darauf an, was sich hinter einer Leistungsbeschreibung tatsächlich verbirgt. Nicht jede Serviceleistung ist essenziell. Für den einen ist ein Service verzichtbar, für den anderen nicht. Häufig setzt sich die Motorradversicherung aus mehreren Modulen zusammen, die sich der Versicherungsnehmer wahlweise zusammensetzen kann. Sie bestimmen jeden Motorradversicherung Vergleich.

Der Service beginnt bereits im Grundmodul „Motorradversicherung“. Ein 24-Stunden-Notfallservice im Schadenfall erscheint dabei als Selbstverständlichkeit. Motorradfahrer, die älter als z.B. 29 Jahre sind, haben aufgrund ihrer Erfahrung in der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Kostenvorteile.

Werkseitig eingebaute Sonderausstattungen sollten in der Kaskoversicherung in unbegrenzter Höhe beitragsfrei mitsichert sein. Der gleiche Vorteil wird oft für nachträglich fest am Motorrad montierte Sonderausstattungen sowie Lackierungen bis z.B. 10.000 EUR zugesichert. Die „Eigenschadendeckung“ beinhaltet auch Schäden, die auf eigenem Grund außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen entstehen.

Über diesen Versicherungsgrundbestand hinaus, wirbt ein Versicherer beispielsweise damit, dass er als zusätzliche Leistungsbestandteile „Mobilitäts-Schutz, Mobilitäts-Schutz Plus, Unfall-Plus, Verkehrs-Rechtsschutz, Auslandschaden-Schutz und Premium-Schutz“ in Modulform anbietet. Der Baustein Mobilitäts-Schutz beinhaltet umfassende Hilfeleistungen in Deutschland und im europäischen Ausland, unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Krankenrücktransport, Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietfahrzeug oder Ersatzteilversand ins Ausland.

Der Mobilitäts-Schutz Plus gewährt einen Zuschuss für ein Mietfahrzeug nach einem Unfall oder einem Diebstahl ab der Haustür ohne Kilometerbegrenzung.

Welche Vorteile oder Nachteile haben Onlineportale?

Eine Motorradversicherung online zu suchen kann Vor- und Nachteile haben
Eine Motorradversicherung online zu suchen kann Vor- und Nachteile haben
  • keine Gewähr
  • nicht jeder Versicherer offenbart seine Onlinetarife

Vorteile bieten auch Direktversicherer, die kein großes Filialnetz unterhalten und telefonisch im persönlichen Beratungsgespräch guten Service bieten und online die Kosten der Motorradversicherung berechnen.

Es gibt auch Makler, die sich auf Motorradfahrer spezialisiert haben, so zum Beispiel Seltmann Assekuranz Vermittlungsgesellschaft. Deren Versicherungsangebot ist zwar begrenzt und beschränkt sich auf diejenigen, die der Makler für die günstigsten und besten hält. Problemfälle, wie Halter von Harley-Davidson und hochpreisiger Maschinen, die Schwierigkeiten haben, überhaupt bei einer Versicherung unterzukommen, haben hier gute Chancen, einen Ansprechpartner zu finden.

Was bedeutet der Einwand der groben Fahrlässigkeit?

Versicherer reduzieren oder verweigern ihre Entschädigungsleistungen gerne damit, dass sie dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Schadens vorwerfen. Besser fahren diejenigen, die in ihrem Tarif den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart haben. Dann zahlt der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Überholen in der Kurve).

Haftung bei unabwendbaren Ereignissen und höherer Gewalt

Unabwendbares Ereignis: Wer einen Verkehrsunfall verursacht, haftet dem Geschädigten nicht, wenn ein „unabwendbaren Ereignisses“ nachzuweisen ist (§ 7 StVG). Der Geschädigte muss dann seinen Schaden selbst tragen oder im Idealfall über eine Vollkaskoversicherung abwickeln.

Ein solches „unabwendbares Ereignis” ist ein Ereignis, das der Schädiger auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt nicht hätte vermeiden können (Blitzeis, Steinschlag). Die Rechtsprechung erfordert dazu eine

erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen (OLG Köln 2 U 48/93).

Dazu muss man wissen, dass die Haftung nach § 7 StVG auf der Betriebsgefahr des Fahrzeugs (Motorrad) beruht und keine Haftung für Verhaltensunrecht ist. Vielmehr geht es um den Schadensausgleich aus dem erlaubten Betrieb eines Fahrzeuges. Will sich der Verursacher entlasten, muss er sich wie ein “Idealfahrer” verhalten haben. Dazu wird geprüft, ob ein solcher Idealfahrer überhaupt in diese Gefahrensituation geraten wäre und ob er in der konkreten Gefahrensituation wie ein Idealfahrer reagiert hat (BGHZ 117, 337).

Höhere Gewalt: Das unabwendbare Ereignis ist gesetzestechnisch gegenüber Fällen höherer Gewalt abzugrenzen. Der Unterschied ist begrifflicher Art. Gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer) ist die Haftung nur in Fällen höherer Gewalt (Orkanbö) ausgeschlossen. Bei unabwendbaren Ereignissen (Versagen der Bremsanlage) bleibt die Haftung bestehen, auch wenn der Fahrer am Unfall völlig schuldlos ist. Nur bei Unfällen, an den zwei Fahrzeuge beteiligt sind, bleibt es beim Begriff des unabwendbaren Ereignisses. Schleudert das vorausfahrende Fahrzeug einen Stein hoch, haftet dessen Fahrer nicht für den Steinschlagschaden am nachfolgenden Fahrzeug.

Geschädigter kann Haftpflichtversicherer direkt beanspruchen

Das besondere Merkmal der Haftpflichtversicherung besteht darin, dass der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung des Motorradhalters erheben kann (§ 115 VVG). Der Versicherer kann den Geschädigten nicht darauf verweisen, vorab den Halter oder den Fahrer des unfallverursachenden Motorrades in Anspruch zu nehmen, sondern kann seinen Entschädigungsanspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen.

Verweigert diese die Zahlung, kann der Geschädigte die Zahlungsklage gegen den Versicherer, den Halter und den Fahrer zusammen richten. Sämtliche Beteiligten haften als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder für sich allein für den Schaden ersatzpflichtig ist, unabhängig ob und inwieweit ein anderer Gesamtschuldner den Schaden bereinigt.

Teilkasko Motorrad

Eine Teilkasko fürs Motorrad übernimmt bereits die Kosten für zahlreiche Schäden
Eine Teilkasko fürs Motorrad übernimmt bereits die Kosten für zahlreiche Schäden

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist der Abschluss freiwilliger Natur. Da lediglich der Zeitwert ersetzt wird, rentiert sich die Teilkaskoversicherung immer weniger, je älter das Motorrad wird. Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Vollkasko Motorrad

Die Vollkaskoversicherung geht über den Umfang der Teilkaskoversicherung hinaus. Sie ersetzt die Schäden am eigenen Motorrad, wenn

  • Halter oder Fahrer den Unfall selbst verschuldet haben oder
  • der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder
  • fremde Personen das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigt haben.

Teilkasko oder auch Vollkasko?

Im Jahr 2012 wurden 52 Prozent der Unfälle, bei denen Motorradfahrer beteiligt waren, von ebendiesen selbst ausgelöst. Bei 58 Prozent dieser Unfälle war festzustellen, dass kein weiterer Verkehrsteilnehmer daran beteiligt war. Es handelte sich also um sogenannte “Alleinunfälle”. Besonders oft kommen diese bei jungen Fahrern sowie bei sportlichen Maschinen vor. Dabei gilt: Je höher die Motorleistung, desto häufiger kommt es zu selbstschuldeten Unfällen. Wer hingegen eine Chopper oder ein Touring-Zweirad fährt, ist laut Statistik seltener an einem Unfall beteiligt.

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich regelmäßig nur für die ersten vier Jahren nach der Zulassung oder wenn das Fahrzeug über einen Kredit finanziert wurde. Nur in der Vollkaskoversicherung gibt es den Schadenfreiheitsrabatt. In einer hohen Schadenfreiheitsklasse kann die Versicherungsprämie in der Vollkasko ähnlich oder sogar günstiger sein als in der Teilkasko. Insoweit empfiehlt es sich, beim Motorradversicherung vergleichen auch die Vollkaskotarife zu prüfen und den Teilkaskotarifen gegenüberzustellen.

Selbstbehalte vermindern Prämienbelastung

Selbstbehalte (150, 300, 500, oder 1000 € je Schadenfall) reduzieren die Versicherungsprämie. Einen Teil des Schadens muss der Versicherungsnehmer dann selbst bezahlen. Gerade bei kleineren Schäden macht es nicht unbedingt Sinn, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. In der Vollkasko erfolgt die Höherstufung, egal ob der Versicherungsnehmer den Schaden verschuldet hat oder nicht.

Schutzbrief bietet Hilfe bei Pannen und Unfällen

Schutzbriefe ergänzen die Motorradversicherung. Sie bieten neben Unfall- und Pannenhilfe (Abschleppen, Bergen) unterschiedliche Serviceleistungen. Sie sind oft günstiger als die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Wer bereits Mitglied in einem Automobilclub ist, sollte die Leistungen vergleichen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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