MPU bestanden: Den Führerschein zurückerobern!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Ein positives MPU-Gutachten ist der Schlüssel zur Wiedererlangung des Führerscheins

Haben Sie die MPU bestanden? Dann dürfen Sie zurück in den Straßenverkehr!
Haben Sie die MPU bestanden? Dann dürfen Sie zurück in den Straßenverkehr!

Beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Teilnahme an illegalen Autorennen… bei bestimmten Delikten verlangen die Behörden von den Verkehrssündern die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese gilt als Schreckgespenst der Autofahrer, da sie hohe Durchfallquoten aufweist.

Sie haben es geschafft und die MPU bestanden? Wie geht‘s jetzt weiter? Wann erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück und welche Probleme können auftreten?

Hier erfahren Sie, was eine bestandene MPU nach sich zieht, welche Schritte auf Sie zukommen, welche Fristen einzuhalten sind und warum nicht jeder nach einer erfolgreich abgeschlossenen MPU seinen Führerschein wiederbekommt.

FAQ: MPU bestanden

Erhalte ich meine Fahrerlaubnis automatisch wieder zurück, nachdem ich die MPU bestanden habe?

Nein. Vielmehr müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Behörde stellen, da Ihr altes Führerscheindokument nicht mehr gültig ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Neuerteilung?

In der Regel benötigen Sie Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung, ein Führungszeugnis, einen Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, das positive MPU-Gutachten sowie Unterlagen über den Führerscheinentzug (falls vorhanden).

Wann erhalte ich den Nachweis über die bestandene MPU?

Es dauert normalerweise zwischen zwei und fünf Wochen, bis Ihnen das positive MPU-Gutachten zugestellt wird.

MPU bestanden? Auf zur Führerscheinstelle!

Wenn Sie die MPU erfolgreich bestanden und das entsprechende Gutachten erhalten haben, können Sie zur zuständigen Führerscheinstelle gehen und den Bericht dort vorlegen. Ihr Sachbearbeiter überprüft diesen und erteilt Ihnen anschließend die Fahrerlaubnis zurück.

Ich habe die MPU bestand, wann bekomme ich den Führerschein wieder? Wartezeiten bleiben nicht aus!
Ich habe die MPU bestand, wann bekomme ich den Führerschein wieder? Wartezeiten bleiben nicht aus!

Sofern das Gutachten eindeutig ausfällt, erfolgt die Prüfung des Berichts unmittelbar vor Ort. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr brandneues Führerscheindokument sofort erhalten und mitnehmen können.

Auf diese Wartezeiten müssen Sie sich einstellen

Wie schnell können Sie loslegen? Zunächst gilt es abzuwarten, bis die MPU-Stelle Ihr positives Gutachten versendet. Dies dauert in der Regel zwischen zwei und fünf Wochen. Erhalten Sie nach Ablauf dieses Zeitraumes keine Post, sollten Sie bei der entsprechenden Stelle nachhaken.

Vor Beginn der MPU haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Prüfer das Gutachten direkt zur Führerscheinstelle schicken dürfen, oder ob Ihnen zwei Exemplare zugesandt werden sollen. Experten empfehlen die zweite Variante. Sollten Sie nämlich die MPU nicht bestehen, erhalten die Behörden darüber keine automatische Information.

Lassen Sie sich das positive MPU-Gutachten zusenden, verlieren Sie nicht zwingend Zeit. Sofern Sie sich unverzüglich bei der Führerscheinstelle melden, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit der zweiten Variante ebenso schnell wie bei einer automatischen Zusendung des Berichts an die Behörde.

Mit einem vorläufigen Führerschein vorliebnehmen

Trotz aller Ungeduld können Sie, nachdem Sie die MPU bestanden haben, Ihren Führerschein nicht sofort abholen. Das Dokument muss nämlich zunächst in der Bundesdruckerei angefertigt werden. Dies dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein direkt vor Ort beantragen. Diesen erhalten Sie meist sofort ausgehändigt, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt an wieder mobil sind.

Die Wartezeit ergibt sich daraus, dass die Führerscheinstelle Ihr neues Führerscheindokument erst dann in Auftrag gibt, wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis zurückerteilt wurde.

Nur Teile der MPU bestanden?

MPU bestanden - was nun? Sie erhalten das Gutachten per Post.
MPU bestanden – was nun? Sie erhalten das Gutachten per Post.

Für die Führerscheinstelle ist nur relevant, ob Ihr gesamtes MPU-Gutachten positiv ausfällt. Hierfür müssen Sie alle Bestandteile der Untersuchung erfolgreich hinter sich gebracht haben. Doch was, wenn nur ein Teil der MPU nicht bestanden wurde?

Hierbei ist besonders relevant, welche Prüfungen Sie nicht sofort bestanden haben. Schätzt Ihr Gesprächspartner Sie im psychologischen Gespräch zum Beispiel nicht als bereit für den Straßenverkehr ein, haben Sie die komplette Untersuchung nicht bestanden.

Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise bei den MPU-Fragebögen nicht ganz so gut abschneiden, wie von der Prüfstelle gewünscht. In dieser Situation kann sie ein „bedingt geeignetes Gutachten“ ausgeben.

Damit sind Sie weder durchgefallen, noch haben Sie bestanden: Bevor Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, müssen Sie eine Nachschulung absolvieren. In der Regel müssen Sie sich zu dem Kurs innerhalb eines Monats anmelden.

Fruchtet die Nachschulung nicht, gilt die MPU als nicht bestanden: Dann müssen Sie in den sauren Apfel beißen und die Untersuchung wiederholen. Es empfiehlt sich in diesen Fällen, auf eine sorgfältige Vorbereitung zu achten.

Trotz erfolgreicher MPU bekommen Sie Ihren Führerschein nicht?

Sie haben Ihre MPU bestanden aber kein Führerschein wird Ihnen an der Führerscheinstelle ausgehändigt? Unter bestimmten Umständen ist dies in der Tat möglich. Im Folgenden wird erläutert, weshalb erfolgreichen MPU-Absolventen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigert wird und wie sie diese zurückerlangen können.

Zu lange gewartet: Nochmal zur Fahrschule nach bestandener MPU

Haben Sie die MPU bestanden, helfen Ihre Erfahrungen aus der Untersuchung bei der täglichen Autofahrt.
Haben Sie die MPU bestanden, helfen Ihre Erfahrungen aus der Untersuchung bei der täglichen Autofahrt.

Eine MPU ist in der Regel teuer. Dies gilt insbesondere dann, wenn Betroffene sich mithilfe eines entsprechenden Kurses vorbereiten möchten. Im Durchschnitt zahlen MPU-Teilnehmer zwischen 1.600 und 2.000 Euro für die Untersuchung. Nicht jeder kann diesen Betrag sofort aufbringen.

Auch aus anderen Umständen ergibt es sich mitunter, dass die MPU lange nach dem Führerscheinentzug absolviert wird. Lassen sich die Betroffenen damit allzu viel Zeit, erwartet sie an der Führerscheinstelle eine böse Überraschung, nachdem sie die MPU bestanden haben.

Die Behörden können nämlich eine theoretische oder praktische Fahrprüfung zur Bedingung für die Wiedererlangung Ihres Führerscheines erklären. Dies geht allerdings nur, wenn ein langer Zeitraum zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und der Wiedererteilung liegt.

Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung befindet sich in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. […]
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der theoretischen] Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] und § 17 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Besaßen Sie mindestens zwei Jahre lang keine Fahrerlaubnis und fuhren Sie innerhalb dieses Zeitraumes kein führerscheinfreies Fahrzeug, sehen die meisten Behörden Handlungsbedarf und ordnen erneute Prüfungen an. Dies ist mit Kosten für den Prüfling verbunden. Gemäß Gebührentarif fallen rund 100 Euro Prüfkosten bei der Wiedererlangung eines Führerscheins der Klasse B an.

Übrigens: Nach 15 Jahren wird die Anordnung zur MPU-Teilnahme aus den Akten gelöscht. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes können Betroffene ihre Fahrerlaubnis ohne MPU zurückerhalten. Allerdings müssen sie in diesem Fall mit Sicherheit eine erneute Prüfung ablegen.

Nicht eingehaltene Fristen: So gehen Sie vor

Sie haben die MPU bestanden? Was dann vor dem Fahrspaß folgt, sind Behördengänge.
Sie haben die MPU bestanden? Was dann vor dem Fahrspaß folgt, sind Behördengänge.

Wenn Verkehrssündern die Fahrerlaubnis entzogen wird, müssen sie diese frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen, wenn sie sich wieder hinters Steuer setzen möchten. Bei der Antragsstellung erfahren einige, dass sie eine MPU absolvieren müssen, um ihren Führerschein zurückzubekommen.

Die Untersuchung ist von Seiten der Führerscheinstelle innerhalb einer bestimmten Frist zu absolvieren. Überschreiten Betroffene diese, wird der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. In dieser Situation erhalten Sie auch bei Vorlage Ihres positiven MPU-Gutachtens so schnell keinen neuen Führerschein.

Dazu ist nämlich zunächst eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis notwendig. Dies ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden. Gemäß Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr kostet der Antrag zwischen 33 und 256 Euro. Je nach Bundesland und Aufwand variieren die Kosten innerhalb dieses Rahmens.

Tipp: Merken Sie, dass Sie die MPU nicht innerhalb der festgesetzten Frist absolvieren werden, können Sie eine begründete Fristverlängerung beantragen. Als letzter Ausweg hat sich die Zurückziehung des Antrags mit anschließender Neubeantragung vieler Erfahrungen nach als kostengünstiger erwiesen, als auf die Ablehnung der Führerscheinstelle zu warten.

Weitere Verstöße in der Sperrzeit ziehen Konsequenzen nach sich

Sie haben zwar die MPU bestanden, aber innerhalb der Sperrfrist weitere Vergehen im Straßenverkehr begangen? Auch in diesem Fall erhalten Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht unmittelbar nach Abschluss der Untersuchung zurück.

Der häufigste Verkehrsverstoß innerhalb der Sperrfrist ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Hierfür droht neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer entsprechenden Geldstrafe ebenfalls die Verlängerung Ihrer Sperrfrist.

Auch, wenn Sie die vorab angeordnete MPU bestanden haben, können Sie in dieser Situation nicht sofort wieder hinters Steuer steigen. Neben der längeren Sperrfrist droht zudem – je nach Vorgeschichte – eine neue MPU.

Die Behörden können die Verkehrsstraftat während der ersten Sperrfrist nämlich so deuten, dass Sie trotz bestandener MPU nicht willens sind, sich an geltende Gesetze zu halten.

Fazit: „MPU geschafft“ ist nicht immer Synonym mit „Führerschein zurück“

Auch, wenn Ihr MPU-Gutachten positiv ausfällt, erhalten Sie Ihren Schein nicht zwingend sofort zurück.
Auch, wenn Ihr MPU-Gutachten positiv ausfällt, erhalten Sie Ihren Schein nicht zwingend sofort zurück.

Wird die MPU zur Bedingung gemacht, in naher Zukunft wieder ein Auto fahren zu dürfen, funktioniert die Kausalität nicht rückwärts. Anders gesagt: Erst, wenn Sie eine MPU bestanden haben, bekommen Sie Ihren „Lappen“ wieder – dies muss aber nicht die einzige Bedingung sein.

Folgender Ablauf ist der Regelfall, wenn Sie Ihre MPU bestanden haben:

  1. Gutachten per Post erhalten – in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Wochen nach der Untersuchung
  2. Bericht der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen
  3. Sachbearbeiter prüft den Bericht
  4. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  5. Vorläufigen Führerschein beantragen – in der Regel wird dieser sofort ausgegeben
  6. Neues Führerscheindokument per Post erhalten – in der Regel innerhalb von zwei Wochen

Unter diesen Umständen reicht eine positive MPU nicht aus:

  • Sie haben die Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens nicht eingehalten. In dieser Situation müssen Sie einen neuen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
  • Der Führerscheinentzug liegt mehr als zwei Jahre zurück. In diesem Fall sind oft Fahrprüfungen zu absolvieren.
  • Sie sind während der Sperrfrist ohne Fahrerlaubnis gefahren. Hier müssen Sie in der Regel eine erneute Sperrfrist abwarten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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114 Kommentare

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  1. Dzenis
    Am 14. Dezember 2017 um 1:08

    Guten Abend,
    Ich bin 19 Jahre und betreibe Kraftsport habe auch damals Eiweiß bcas und booster zu mir genommen dann hat mich die Polizei vor einem halben Jahr angehalten und mit mir ein Urin Test und bluttest gemacht beide waren auf amphetamin positiv das kam von dem booster da es sich um ein hatdcor booster gehandelt hat ich wusste aber nicht das dieser Stoff dadrin war hab es der Polizei auch so gesagt und hab auch nach 5 Wochen 1 schreiben bekommen das das Verfahren eingestellt worden ist (ich sollte den booster behalten und nicht mehr konsumieren falls was anders wäre das ich den zum Labor schicken konnte) danach hab ich den booster weggeschmießen und erhielt jetzt vom Straßen Verkehrsamt (genau 5 Monate und 30 Tage nach der Kontrolle) ein Brief wo drin steht das mein Führerschein entzogen wird und ich eine mpu machen muss,
    Meine frage darf das Straßen Verkehrs Amt dies tun nach einem halben Jahr trz das die Polizei den Fall eingestellt hat (booster zum nachweisen hab ich ja auch nicht mehr)
    Vorhanden sind nur ( das Schreiben von der Polizei damals) (Berichte im Internet über den booster Nachweis Amphetamin (booster jack3d)
    Und zum Anwalt gehen und gehen das Straßenverkehrs Amt klagen oder hab ich da gar keine Chance

    Habe sonst nie Amphetamin oder sonst was konsumiert

    Danke für die Antwort :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:08

      Hallo Dzenis,
      eine MPU ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes rechtliche Schritte einzuleiten. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tobias
    Am 12. Dezember 2017 um 12:05

    Hallo.
    Ich habe vor etwas mehr als einem Jahr meinen Führerschein wegen Amphetamin entzogen bekommen. Seitdem habe ich keine Drogen mehr konsumiert und habe dies auch durch regelmäßige Haaranalysen bestätigt. Meine MPU habe ich mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Das positive Gutachten habe ich bei der Führerscheinstelle eingereicht. Im Jahr 2015 war ich wegen einer depressiven Phase – ausgelöst durch berufliche Problemen – für vier Wochen in einer Psychosomatischen Klinik. Dieser Aufenthalt hatte nichts mit Drogen zu tun und war dem enormen Leistungsdruck meines damaligen Arbeitgebers geschuldet. In meinem MPU-Gutachten ist dies folgendermaßen kommentiert “Medizinische Anmerkung: Anlassbezogen wurde das Krankheitsbild einer im Jahr 2015 bestätigten mittelgrasigen Episode im Rahmen dieses Gutachtens nicht weiter abgeklärt.”
    Der Sachbearbeiter hat sich trotz meiner positiven MPU nicht gerade positiv angehört und möchte sich das Gutachten nun anschauen und in den kommenden Tagen mit mir darüber sprechen. Er hat sogar gemeint, “dass es ja noch schlimmer ist, wenn dieser Klinikaufenthalt nicht wegen Drogenkonsum stattgefunden hat”.
    Kann dieser Klinikaufenthalt negative Folgen für mich zwecks Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis haben? Ich habe doch nun wirklich alle Auflagen der FSST erfüllt (Nachweis der Drogenabstinenz, positives MPU-Gutachten).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 13:05

      Hallo Tobias,

      inwiefern dies negative Folgen haben kann und ob dies gerechtfertigt ist, können wir leider nicht beurteilen. Bei Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Orhan
    Am 11. Dezember 2017 um 8:16

    Hallo ich habe eine Frage. Mir wurde im Jahr 2009 den Führerschein entzogen am 01.12.2017 habe ich den MPU Test positiv bestanden. Bekomme ich mein Führerschein so wieder oder habe ich andere Erwartungen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:52

      Hallo Orhan,

      Sie müssen einen entsprechenden Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob noch andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Susanne
    Am 5. Dezember 2017 um 15:39

    Hallo,

    ich musste im Februar 2015 meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben. Im Dezember 2016 habe die MPU gemacht, bin aber durchgefallen. Ich habe vorher keinen Vorbereitungskurs gemacht wegen der zusätzlichen Kosten.
    Den Bericht habe ich nicht an das Straßenverkehrsamt weiter geleitet.
    Ich möchte mich jetzt erneut anmelden, plus Vorbereitungskurs. Wenn ich diesmal bestehe, was kommt dann noch auf mich zu, muss ich noch eine Fahrprüfung machen o.ä.?

    LG Susanne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:35

      Hallo Susanne,

      die Führerscheinstelle kann je nach Einzelfall weitere Bedingungen stellen. Eine erneute Prüfung ist aber in der Regel nur abzulegen, wenn Sie sehr lange nicht mehr Auto gefahren sind (etwa ab 10 Jahre lang).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sharif
    Am 26. November 2017 um 10:11

    Hallo
    Ich habe vor 3 jahre meine Führerschein entzogen und muss mpu staftat machen. Hab erst dieses jahre mit mpu angefangen und am Oktober hab das mit Psychologe bestaden. Die rektion test war nicht gut aber trotzdem hab std Fahrt mit Psychology gefahren und hab auch bestaden. Ich hab das bericht vor FS vorgelegt. Die haben mein telefon nummer notiert und sagen sie das die rufen mich wann FS Entscheidung trift. Was bedeutet das obwohl haben die mir zur mpu Geschick. Kriege ich mein Führerschein wieder zurück?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 10:44

      Hallo Sharif,

      wenn Sie die MPU vollständig bestanden haben, wird der Bericht in der Regel bei der Führerscheinstelle geprüft und Sie erhalten Ihren Führerschein zurück. Eine Wartezeit kann sich ergeben, weil der Führerschein erst ausgestellt werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. isa
    Am 23. November 2017 um 2:30

    hallo. ich hätte ein problem bezüglich mein fs.
    mein fs wurde wegen canabis am steuer eingezogen. ich habe insgesamt 18 monate lückenlos drogenscreenings durchführen lassen. natürlich alle negativ.
    nach eine 12 stündige verkehrspsychologische beratung habe ich die mpu gemacht und bestanden.
    dies habe ich bei der fs.stelle eingereicht. jetzt heisst es das manche punkte mit der begutachtungsstelle abgeklärt werden müssen.
    habe die mpu bei tüv gemacht und direkt bestanden ohne irgendwelche auflagen. am schluss steht das ich zum führen von kfz geeignet bin und nicht davon auszugehen ist, das ich erneut drogen nehme.
    die auffäligkeit war im november 2015. mein fs wurde erst ende märz 2016 eingezogen. weil ich aber ab november schon keine drogen mehr genommen habe, habe ich im juni 2016 durch eine haaranalyse 6 monate rückwirkend eine drogenuntersuchung durchführen lassen. danach habe ich weitere 12 monate mittels urinscreenings meine drogenfreiheit nachgewiesen. (alle negativ)
    habe mir auch sonst nichts zu schulden kommen lassen.
    wegen finanzielle schwierigkeiten hat es bisschen länger gedauert. habe von der fs.stelle eine fristverlängerung bekommen.
    mein antrag ist ganz sicher nicht abgelaufen.
    meine frage ist, warum ich mein fs nicht zurück bekomme??
    dürfen die das überhaupt??
    habe alles gemacht, was von mir verlangt wurde. ich habe das gefühl, das die sachbearbeiterin das positive gutachten doch irgendwie beeinflussen will, so das es doch nicht passt.
    was soll ich jetzt genau machen????
    vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:02

      Hallo isa,

      eines vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Grundsätzlich ein paar Erläuterungen: Ihnen wurde nicht nur der Führerschein gesperrt, Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen – das bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein komplett neu beantragen müssen. Dies geschieht nicht vom Amts her, Sie müssen sich selbst kümmern. Dazu müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. Welche Unterlagen Sie genau benötigen, können Sie dort erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. andrewfde
    Am 21. November 2017 um 13:53

    Hallo

    hatte von 2013 bis 2015 Oktober den FS wegen Alkohol auf dem Rad weg. Seit 10.2015 nach MPU Verfahren hab ich ihn wieder. Möchte jetzt den Führerschein von 4b auf 4a aufmachen ,also von 80er auf Motorrad. Kann hier ggf nochmals ein MPU Test verlangt werden?

    Gruss

    andi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:24

      Hallo Andi,

      in der Regel sollte keine weitere MPU verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gregor
    Am 25. September 2017 um 18:33

    Hallo, ich hätte auch mal eine Frage. Es heißt das man die Prüfung nochmal ablegen muss wenn man den Fs vor über 10 Jahren abgegeben hat. Mpu ist erledigt und positiv, muss ich nun nur die Prüfung ablegen oder komplett die Fahrschule mit allen Pflichtstunden besuchen? Falls ich nur die Prüfung ablegen muss, dann Theorie und praktische, oder nur die praktische ? Wäre Ihnen über eine Antwort sehr dankbar.
    Lg, Gregor

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:23

      Hallo Gregor,

      wird der Führerschein nach langer Zeit wieder ausgestellt, muss in der Regel zwar nicht erneut die komplette Fahrschulausbildung absolviert werden, jedoch kann eine Prüfung gefordert werden. Ob dies in Ihrem Fall nötig ist, entscheidet die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Kai W.
        Am 26. April 2018 um 7:59

        Da hätte ich auch eine frage zu: hab vor einigen Jahren meinen Führerschein wegen eines BTM Verstoß abgeben müssen, hab dann einen Vorbereitungskurs gemacht und die MPU beim TÜV Nord erfolgreich bestanden. Jetzt hätte ich gerne meinen Führerschein wieder. In der Zeit ohne Führerschein habe ich erfolgreich die Ausbildung zum Großgerätefahrer absolviert, kann das Hilfreich sein um keine neue Prüfung ablegen zu müssen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Mai 2018 um 11:10

          Hallo Kai W.,

          ob dies hilfreich ist, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jannek
    Am 7. August 2017 um 17:28

    Hallo,

    Mir wurde vor rund einem jahr der FS-Entzogen ich gehe jetzt einfach mal davon aus das ich die MPU mit einem positiven gutachten bestehen kann mir seites der Führerscheinstelle noch eine weite auflage drohen oder ist das rein rechtlich gesehen nicht möglich weil sie mir damals nur die MPU als auflage angeordnet haben.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:39

      Hallo Jannek,

      in der Regel sollte in einem solchen Fall die MPU ausreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Danny
    Am 11. Juli 2017 um 14:19

    Hallo,
    Ich wurde vermutlich mit 21km/h zu schnell in einer Baustelle auf der Autobahn geblitzt. Nun bin ich seit Januar 2017 nach erfolgreicher MPU wegen Alkohol im Straßenverkehr leider wieder in der Probezeit. Bedeutet das für mich automatisch das ich, wenn es 21km/h oder mehr sind, direkt wieder eine MPU machen muss?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:11

      Hallo Danny,

      zunächst einmal handelt es sich um einen A-Verstoß, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. Sie müssen mit den regulären Sanktionen rechnen. Eine MPU sollte aber wahrscheinlich nicht sofort angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Kahle
    Am 3. Juli 2017 um 7:13

    Sehr hilfreich, 2 Jahre sind definitiv überschritten und jetzt weiß ich was auf mich an zusätzliche Kosten zu kommt.

  12. Rainer M.
    Am 22. Juni 2017 um 3:18

    Hallo,

    ich dachte, die 2-Jahres-Regel wurde bereits vor Jahren abgeschafft, also dass man eine Fahrprüfung ablegen muss, wenn der FS-Entzug über 2 Jahre her ist? Sinn der Abschaffung sei, dass sich der FS-Entzogene in Ruhe auf die MPU vorbereiten kann, und es nicht in 2 Jahren durchziehen muss, um einer neuen FS-Prüfung zu entgehen (und den Kosten dafür!).

    • Rebecca
      Am 19. Juli 2017 um 17:10

      Hallo,
      die Antwort auf Rainer M. seine Frage würde mich auch sehr interessieren. Gibt es hierzu wirklich Neuerungen?

      Danke und viele Grüße

      • bussgeldkatalog.org
        Am 24. Juli 2017 um 11:26

        Hallo Rebecca,

        in der Tat ist die Anordnung nicht mehr zwingend vorgesehen. Allerdings entscheiden die Behörden im Einzelfall, wann eine erneute Prüfung anfällt – dies ist nach 2 Jahren ohne Fahrerlaubnis nach wie vor die Regel.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Maria
    Am 19. Juni 2017 um 15:05

    Hallo.

    Mein Mann hat vor 14 Jahren seinen Führerschein abgegeben wegen Alkohol am Steuer in der Probezeit (beide Male 0.5). Nun hat er die MPU erfolgreich bestanden und noch am $70 teilgenommen.

    Muss er den Führerschein nun komplett neu machen oder was blüht ihm ?

    • Mucki
      Am 26. Januar 2018 um 19:24

      Was ist denn nun bei deinem Mann raus gekommen?!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:23

      Hallo Maria,

      das Gutachten kann er bei der Behörde einreichen. Nach so langer Zeit könnten die Behörden aber tatsächlich noch Fahrstunden oder eine Fahrprüfung zur Auflage machen. Dies entscheidet aber die Behörde je Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Luisa
    Am 18. Juni 2017 um 9:57

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr im August, nach erfolgreicher MPU, meinen Führerschein wiederbekommen. Nun wurde ich geblitzt, mit 100 kmh in einer 70er Zone außerorts (ich habe das Schild einfach nicht gesehen). Da mir nun ein Punkt droht, muss ich meinen Führerschein wieder abgeben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:52

      Hallo Luisa,

      ein Führerscheinentzug droht in diesem Fall in der Regel nicht. Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Danny
        Am 11. Juli 2017 um 9:28

        Hallo,
        Heißt das also, dass man nach einem A-Verstoß, innerhalb der Probezeit nach einer erfolgreich bestandenen MPU, nicht automatisch eine erneute MPU absolvieren muss?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 17. Juli 2017 um 9:45

          Hallo Danny,

          die zuständige Behörde entscheidet, wann eine MPU absolviert werden muss.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. manfred
    Am 28. März 2017 um 13:31

    hallo
    führerscheinentzug wg Alkohol:bekomm ich diesen wieder obwohl ich schon 70 bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 13:04

      Hallo Manfred,

      das kann nur die Fahrerlaubnisberhörde entscheiden. Diese prüft den Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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