MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis: Kosten und Konsequenzen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch nach einem Führerscheinentzug kann eine MPU erfolgen.
Auch nach einem Führerscheinentzug kann eine MPU erfolgen.

Eine MPU wegen Schwarzfahren ist nicht unwahrscheinlich

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird vor allem dann angeordnet, wenn es durch geistige oder körperliche Unfähigkeit zu erheblichen Gefährdungen im Straßenverkehr kommt. Dabei geht ein Teilnahmezwang nicht selten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einher.

Verkehrsteilnehmer stellen sich auch immer wieder die Frage: “Kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis ebenfalls eine MPU, also die Anordnung zur Teilnahme an dieser Untersuchung, nach sich ziehen?”

Und welche Kosten kommen in einem solchen Fall auf Verkehrsteilnehmer zu? Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen der vorliegende Ratgeber.

FAQ: MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eine MPU-Auflage?

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die erhebliche Zweifel an der Fahreignung des Täters entstehen lassen können. Die Fahrerlaubnisbehörde kann daher etwa bei Antrag auf eine Fahrerlaubnis bzw. auf Wiedererteilung dieser eine MPU verlangen.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Insbesondere in folgenden Fällen kann Fahren ohne Fahrerlaubnis angenommen werden:
1) Der Betroffene hat nie eine Fahrerlaubnis besessen.
2) Der Betroffene fährt während der Ableistung von einem Fahrverbot mit einem Fahrzeug.
3) Der Betroffene fährt trotz erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis.
4) Der Betroffene fährt mit einem nicht mehr gültigen ausländischen Führerschein.

Welche Konsequenzen drohen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis neben einer möglichen MPU?

Nach § 21 StVG kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Hinzu können zwei bis drei Punkte in Flensburg kommen.

Kurz & Knapp: Wann eine MPU angeordnet wird und wann nicht

In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.

Klare Zweifel an der Fahrtüchtigkeit

Eine MPU folgt oft schweren Verstößen wie Alkohol am Steuer. Um weitere Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, kommt es dann oft zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Diese soll ermitteln, ob langfristig Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Täter berechtigt sind.

Aber auch diejenigen, die temporär oder bisher noch keinen Führerschein besitzen, sind nicht vor solchen Sanktionen sicher. So ist eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis durchaus möglich. Denn auch dabei wird die Frage aufgeworfen, ob der Betroffene überhaupt die Verkehrsregeln kennt und damit für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.

Dazu kommt, dass eine MPU, die wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet wird, mit anderen Sanktionen einhergehen kann. Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, bei der § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) greift. Darin steht unter anderem:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […]ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist [.]

Eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Sperrfrist einhergehen.
Eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Sperrfrist einhergehen.

Ein Entzug der Fahrlizenz, der zur MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis führen kann, geht oft auch mit einer Sperrfrist einher. Selbst wenn die medizinisch-psychologische Untersuch­ung bestanden wird, dürfen Betroffene vor Ablauf der Frist ihren Führerschein nicht neu beantragen.

Dabei geht es meist um eine Zeitspanne, die mehrere Monate beinhaltet. Wer trotz Sperrfrist wieder fährt, riskiert erneut eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Kosten einer MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

MPU-Gebühren fallen nicht willkürlich aus. Diese sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt und richten sich nach dem jeweiligen Tatbestand, der zur Anordnung geführt hat.

Es spielt also eine Rolle, ob Sie mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind oder mit Ihrem Auto Fahrerflucht begangen haben. Wer seinen Führerschein wiedererlangen und die MPU bestehen möchte, kann entsprechend mit Kosten zwischen 400 und 800 Euro rechnen. Zusätzliche Kosten für Gutachten und Screening-Verfahren können oft den Preis in die Höhe treiben.

Wurde Ihnen durch die zuständige Führerscheinstelle die Teilnahme an einer MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verordnet, lohnt es sich eventuell, an einer speziellen Vorbereitung teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Kurse, die Sie gesondert auf Fragen und Antworten innerhalb der Untersuchung vorbereiten. Hierbei vervielfachen sich jedoch die Kosten: Ein Gruppenkurs kann schnell 600 Euro oder mehr erfordern. Dafür steigen dabei die Erfolgschancen für die richtige MPU deutlich.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mehr dazu um Video

Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (92 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

57 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Robin P
    Am 26. Februar 2019 um 5:02

    Hallo,
    Undzwar hätte ich eine Frage.Ich muss eine MPU machen ,wegen fahren ohne Fahrerlaubnis,darauf würde ich gern wissen was auf mich zu kommt.Deshalb bitte ich um genau Details bezüglich was auf mich zu kommt vielen Dank.🙂

  2. Jona.a
    Am 25. Februar 2019 um 9:36

    Hallo, ich hab 2010 meinen Schein verloren und wurde 2016 mit 1,06promille erwischt beim schwarzfahren. Ist eine mpu vorbereitung ratsam, wenn ich nur wegen der Straftat zur mpu muss? Und wie oft muss ich zur Vorbereitung, sollte ich diese machen, da die Psychologen mir immer 8-10h x 100 aufquatschen wollen?

    Grüße

  3. markus
    Am 26. November 2018 um 21:13

    mir wurde im April wegen Alkohol mit 1,3 Promille der Führerschein entzogen und ich bin seit dem auch nicht mehr hinter dem Steuer gesessen.Jedoch hat mich Ende April irgendein Freund/in angezeigt , das ich ohne FS gefahren wäre. Das Verfahren wurde nach § 154 abs. 1 im August eingestellt.
    Die Führerscheinstelle hat mich Ende August angeschrieben , das ich den FS ab Oktober unter Einreichung folgender Unterlagen beantragen kann ( pol. Zeugnis, Sehtest,erste Hilfe ) und das keine Gründe gegen den Antrag vorliegen würden.
    Heute bekomme ich ein Einschreiben der Führerscheinstelle , es wird eine MPU gefordert ???? Mir werden erhebliche Straftaten vorgeworfen , fahren unter Alkohol ( Strafe bezahlt und seit dem ohne FS ) und auch fahren ohne Fahrerlaubnis ( die Anzeige einer Freundin oder guten Freundes ) ?????? Es wurde weder Schuld noch Unschuld bewiesen und nach §154 eingestellt.Ich hatte noch nie den FS wegen Alkohol oder Drogen weg und war bei FS-entnahme auch nicht auffällig ( Standkontrolle, da nicht angeschnallt )
    Was kann ich tun ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:24

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in solch einer Situation am besten vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Martin K.
    Am 15. September 2018 um 22:24

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    Im Juli 2018 wurde ich beschuldigt an einem illegalen Autorennen mit einem weiteren Auto teilgenommen zu haben. Dem war definitiv nicht so. Ich bin etwas rasant angefahren und neben mir fuhr ein weiteres Auto welches mich überholt hat. Auf der anderen Straßenseite fuhr ein Polizei Mannschaftswagen und ist mit Blaulicht hinter mir her. Ich habe sofort angehalten und mir wurde laut Paragraph 315d das Auto und der Führerschein vor Ort beschlagnamt. Ich bin 47 Jahre alt und mein Auto ist ein Geschäftsleasing. Seitdem habe ich weder mein Auto noch meinen Führerschein gesehen. Mir wird angedroht das mein Führerschein wegen ungeeignet für das Führen von Kfz eingezogen werden soll und das Auto eingezogen / beschlagnamt bleibt.
    Ich habe weder Punkte in Flensburg noch habe ich in den 29 Jahren bisher meinen Führerschein abgeben müssen. Bin auch nie alkoholisiert Auto gefahren geschweige denn angehalten worden. Seit 29 Jahren fahre ich Unfallfrei und bin in keinster Weise vorbestraft. Wie kann es sein, dass der Staatsanwaltschaft so hart durchgreifen kann.
    Wäre es sinnvoll freiwillig eine MPU zu machen?

    Danke für eure Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 17:57

      Hallo Martin,

      wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in solch einem Fall vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Volker F.
    Am 31. August 2018 um 7:35

    Ich bin in den 1950ern geboren, hatte 45 Jahre lang FS 3, jahrelang auch 7,5 t Möbelwagen gefahren und nie jemand verletzt. Allerdings unter Stress bei vollkommen freier Strasse in Zone 30 paarmal zu schnell gewesen. Der entscheidende Punkt im Verkehrsregister zum Entzug des Führerscheins + Verpflichtung zur MPU entstand, als es in K. eine Serie von unrechtmässig geblitzten Autofahrern gab, zu der ich gehöre. Ich bekam offizielle Aufforderungen, durch eine Behörde, ich müsse einer Behörde mitteilen, dass ich dem Punkt widersprechen. Kafka? Irrenhaus? Die Behörden wussten doch, dass ich unrechtmässig geblitzt wurde. Ich musste in der Zeit eine katastrophale Situation in meiner Familie auffangen, es blieb keine Energie für irre Bürokratie. Demzufolge wurde mir der Punkt angerechnet und der Führerschein eingezogen. Ich hatte die Familienkrise in der gleichen Zeit aber so gut aufgefangen, dass ich mir seither leisten kann, chauffiert zu werden. Also FS 3 zurückholen ist für mich ein Hobbyprojekt, für das ich nicht viel investieren möchte. Wie sind die Chancen, jetzt noch rechtlich gegen diese Behördenwillkür vorzugehen? Ich kann Geschwindigkeitsbeschränkungen nun ganz brav einhalten, weil ich keinen Stress mehr habe. MPU ist mir zuviel Aufwand, da mache ich lieber was Schönes. Gilt die MPU-Pflicht auch für alle niedrigeren FS-Klassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:30

      Hallo Volker,

      Ihren Ausführung nach erhalten Sie ohne MPU Ihre Fahrerlaubnis – egal welcher Klasse – nicht zurück. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Osman
    Am 3. Mai 2018 um 14:39

    Habe mehrere Straftaten aufgrund von fahren ohne Fahrerlaubnis paar mit Mofa paar mit Auto. Alles Jugendstrafe und vor Gericht wurde keine mpu angeordnet. Mein Führungszeugnis ist komplett leer kein Eintrag. Muss ich die mpu trotzdem machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:03

      Hallo Osman,
      ob eine MPU notwendig ist, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen. Denn dies ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. marco
    Am 8. April 2018 um 17:00

    Guten tag ich wollte fragen ob die MPU wegen fahren ohne fahrerlaubnis schlimm abläuft und man die beim ersten mal nicht besteht oder besteht man wen man alles gut macht

  8. Bogomil
    Am 23. März 2018 um 19:18

    Hallo ich habe seit 1 jahre meine fahrschule angefangen dann war ich nicht fertig noch nich besezit für führeschein und ich habe eine mal auto gefahren und betrunken war ich erwich von polizei und ich habe strafe bekommen und 1 jahre fahrschperre. jezt fahrschperre ist abgelaufen und wolle ich gerne wider zum fahrschule anmelden, und kommt jezt meine frage, mussen ich zum MPU gehen oder nicht oder einfach ganz normal wider mit fahrschule melden. vielen dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:24

      Hallo Bogomil,

      das hängt davon ab, ob Ihnen überhaupt eine MPU angeordnet wurde. Ist dies der Fall, dann können Sie Ihren Führerschein erst dann bekommen, wenn Sie eine positive MPU absolviert haben. Haben Sie keine MPU-Auflage und Ihre Strafe ist abgegolten, sollten Sie sich regulär für eine Fahrschule anmelden dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Elif1994
    Am 20. März 2018 um 16:12

    Hallo,
    Ich mache gerade meinen führerschein und wurde letzte woche ohne fahrerlaubnis erwischt auf der autobahn ( in der nacht die rücklichter funktionierten nicht nur da s bremslicht ) was passiert mit mir ? Muss ich zu dieser mpu ( ich bin nicht vorbestraft das war das 1.mal )?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:19

      Hallo Elif1994,

      in der Regel wird die Behörde eine MPU verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dalia
    Am 20. März 2018 um 8:35

    Hallo,ich bin in Jahre 2013 schwarz fahren erwischt. Müsste ich MPU machen wenn ich dieses Jahr Führerschein machen möchte?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:37

      Hallo Dalia,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Führerscheinstelle und bitten dort um Auskunft.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Samim
    Am 18. Februar 2018 um 19:27

    Hallo, ich bin ein Asylsuchender und ich habe vorübergehend Aufenthalt. Gestern Nacht habe ich meine Freundin Autoschlüssel und ich von der Polizei gefangen und ich habe keinen Führerschein .. Ich weiß nicht, was mit mir passieren wird ?? hoffe jemand hilft mir

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2018 um 12:50

      Hallo Samim,

      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 StVG. Es droht eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Torun S.
    Am 1. Januar 2018 um 14:44

    Hallo vor genau 2 1/2 Jahren wurde ich beim schwarz fahren erwischt
    Und zirka vor 1 Jahr habe ich erneut angemeldet aber leider ohne Erfolg ich habe eine straffe zahlen müssen wegen schwarz fahren die ich ausgeglichen habe aber trotz allem muss ich mpu machen warum

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:29

      Hallo Torun S.,

      die MPU wird zusätzlich angeordnet, unabhängig davon, ob Sie das Bußgeld gezahlt haben oder nicht. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie dagegen vorgehen möchten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar