Musik hören beim Fahrradfahren: Auch mit Kopfhörern erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bewusst mit dem Fahrrad fahren, um Unfälle zu vermeiden

Musik hören auf dem Fahrrad: Fahren Radfahrer ohne zu große Beeinträchtigung des Gehörs, ist dies erlaubt.
Musik hören auf dem Fahrrad: Fahren Radfahrer ohne zu große Beeinträchtigung des Gehörs, ist dies erlaubt.

Autofahrer haben für Radfahrer oft kein gutes Wort übrig. Immer wieder müssen sich letztere vorwerfen lassen, sie würden rücksichtslos fahren, die Verkehrsregeln nicht beachten und seien unaufmerksam. In puncto Aufmerksamkeit kühlt die Debatte nicht gerade ab, wenn sich zeigt, dass viele Personen Kopfhörer aufsetzen, auf dem Fahrrad laut Musik hören und dadurch Fehler begehen.

Doch darf man beim Fahrradfahren überhaupt Musik hören? Oder sieht das geltende Verkehrsrecht hier ein Bußgeld vor? Der vorliegende Ratgeber hat die passenden Antworten parat.

Sie erfahren hier nicht nur, welche verkehrsrechtlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie Musik hören und beim Fahrradfahren nicht aufpassen. Sie werden auch dazu informiert, welche Folgen im Fall eines Verkehrsunfalls zu erwarten sind.

FAQ: Musik hören beim Fahrradfahren

Darf ich beim Fahrradfahren Musik hören?

Ja, grundsätzlich ist es nicht verboten, Musik zu hören, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren.

Was ist beim Fahrradfahren mit Musik zu beachten?

Fahrradfahrer, die auf dem Rad Musik hören, müssen die Lautstärke so einstellen, dass sie akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer noch wahrnehmen können.

Was passiert, wenn Musik beim Fahrradfahren die Unfallursache ist?

Verursachen Sie als Radfahrer einen Unfall, weil Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik gehört haben, kann es passieren, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen entfallen.

Video: Sind Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt?

Video: Sind Kopfhörer beim Fahren erlaubt?
Was Sie bezüglich Kopfhörer beim Fahren beachten müssen, verrät dieses Video.

Musik hören auf dem Fahrrad: Die Rechtslage

Musik auf dem Fahrrad, durch Kopfhörer oder Lautsprecher schallend, kann für vergnügliches Fahren sorgen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen wirkt der richtige Rhythmus antreibend und lässt die Fahrzeit wie im Flug vergehen. Und tatsächlich ist es in diesem Fall nicht illegal, Musik zu hören. Beim Radfahren gilt jedoch die Richtlinie: Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird.

Wollen Sie also Musik hören, müssen Sie beim Fahrradfahren darauf achten, dass Ihr Gehör nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Schon vor weit über 25 Jahren legte das Oberlandesgericht Köln fest, dass der Musikgenuss solange legal ist, wie diese Vorgabe erfüllt bleibt (Az. Ss 12/87). In dem damaligen Urteil ging es zwar noch um einen Walkman, die Rechtsprechung lässt sich aber auch auf heutige Geräte wie MP3-Player und Smartphones übertragen
Vergnügt Musik hören: Beim Fahrradfahren wie beim Autofahren ist das erlaubt, solange die Lautstärke angemessen bleibt.
Vergnügt Musik hören: Beim Fahrradfahren wie beim Autofahren ist das erlaubt, solange die Lautstärke angemessen bleibt.

Radfahrer können also auch Kopfhörer nutzen und beim Fahren fröhlich dem Musikgenuss frönen. So ist es auch bei Autofahrern. Kann jedoch dadurch die Sirene eines Kranken­wagens nicht mehr gehört werden, ist die Grenze der Legalität überschritten.

Wenn Sie Musik hören, sollten Sie beim Fahrradfahren also auch in der Lage dazu sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche naher Fahrzeuge wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Eine Behinderung durch Musik kann sonst ein Verwarngeld von 15 Euro durch die Polizei zur Folge haben.

Wenn Musik zum Unfall führt

Grundsätzlich stellt es also kein Problem dar, Musik zu Hören. Kommt es beim Fahrradfahren mit lauter musikalischer Untermalung jedoch zu einem Unfall, können Fahrradfahrer ein böses Erwachen erleben.

So ist es möglich, dass in solchen Fällen die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen verwirkt werden. Folgende Faktoren spielen dabei auch eine Rolle:

  • Bei Autos wird von einer generellen Betriebsgefahr ausgegangen. Doch kommt es dazu, dass Verkehrsteilnehmer Musik hören und dadurch beim Fahrradfahren einen besonders schweren Verstoß begehen, kann Ihnen trotzdem die volle Schuld zugesprochen werden.
  • Selbst wenn beim Autofahrer in einer solchen Unfallsituation eine Mitschuld festzustellen ist, können Schmerzensgeldansprüche komplett entfallen oder zumindest niedriger ausfallen.
Die Frage „Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?“ lässt sich also durchaus bejahen. In bestimmten Situationen können sich je nach den Umständen jedoch Nachteile ergeben. Hier sollten Fahrradliebhaber behutsam und gewissenhaft entscheiden, bevor Sie den Lautstärkeregler der Kopfhörer zu weit drehen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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17 Kommentare

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  1. Susanne
    Am 14. November 2023 um 9:35

    Zu allen Kommentaren:
    1. ich habe Epilepsie und kann jederzeit “umfallen” und ich gehe mit großer Unsicherheit auf den Fußwegen, die ich eigentlich nicht haben müsste. Warum? Hier liegen als Beispiel an einer weiten Strecke (Uni) parallel (durch einen schmalen Rasenstreifen getrennt) Fußgängerweg und Fahrradweg. Wer hält sich nicht an diese Aufteilung? Richtig, die Fahrradfahrer und die sind irre schnell und ja, auch die Radrennfahrer ohne Klingeln.
    Aktuelles Beispiel von vielen: eine Gruppe von 3 Radrennfahrern liefert sich ein Rennen, kommen an der Uni Haupteingang an die rote Ampel. Der erste rauscht durch und guckt sich dann um, wo die anderen bleiben. Bleibt dann ca. 50 Meter weiter stehen und wartet mit Seelenruhe auf die 2. Die bleiben dann zu Dritt stehen und unterhalten sich. Frage: war das mit der roten Ampel nötig? Und ein Autofahrer, der nicht mehr hätte bremsen können, bekommt die Hauptschuld und muss das Gegenteil beweisen!

  2. Patrick
    Am 16. Juli 2023 um 0:58

    Ich bin auch einmal von einer Fahrradstreife angehalten worden! Auch mir wurde ein Bußgeld in Höhe von 10 € auferlegt! Seitdem fahre ich grundsätzlich ohne Kopfhörer. Wie sieht sie Rechtslage denn aus, wenn ich beispielsweise während des Fahrrad fahrens eine Blluetooth Box anmache?

    Liebe Grüße

    Patrick

  3. Arron-Arrow
    Am 6. März 2021 um 10:53

    Warum dürfen Autofahrer, in ihren mittlerweile eh total hermetisch abgekapselten Fahrzeugen Musik hören ohne irgendwelche Regeln und Einschränkungen, und bei Radfahrern macht man so einen Aufstand??? … Deutschland, (entfernt von der Redaktion) AUTOLAND!!!

    Warum halten sich Autofahrer so gut wie nie an die maximal geltende Geschwindigkeitsbeschränkung, schimpfen aber ständig darüber, dass sich Radfahrer nicht an die Regeln halten würden?

    Oder anders gefragt: Welcher Autofahrer fährt in der Zone-30 MAXIMAL nur 30Km/h? Welcher Autofahrer fährt in den geschlossenen Ortschaften und in der Stadt WIRKLICH nur MAXIMAL 50 km/h??? Und warum wird in Zonen-30 so gut wie nie die Geschwindigkeit kontrolliert?

    (entfernt von der Redaktion)

    • Martin F
      Am 26. Juni 2023 um 21:03

      Zu Ihrer ersten Frage. Bevor man sich über die vermeintlich “Abgekapselten” aufregt, vielleicht erstmal selber informieren. Ist heute so leicht wie nie. In Paragraf 23, Absatz 1 der StVO heißt es: “Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.”

      Zu dem Rest Ihres pauschalisierenden, verallgemeinernden Geschreibsels, auf das sie vermutlich kein Antwort wollten, sondern es nur mal los werden wollten, kann man nur sagen, dass sind persönliche Einzelfallbeobachtungen.

      Um von meinen zu berichten. Da kann ich nur sagen, dass ich regelmäßig in 30 Zonen von Zweiradfahrern überholt werde, aber tatsächlich nie 50 fahre, wenn angedacht und das in 30 Zonen selten geblitzt wird, liegt wohl daran, dass dort selten mit äußerst überhöhten Geschwindigkeiten zu rechnen ist, da sich solche Zonen eher im innerstädtischen Bereich befinden und man eh kaum übermäßig zu schnell fahren kann. Es lohnt einfach nicht. Anders bei Schulen und Kindergärten. Von Region zu Region ist das leider sehr unterschiedlich. Diese meine Einzelfallbeobachtungen, wollte ich nur mal los werden ;-) .

  4. Friedrich V.
    Am 1. September 2020 um 14:06

    Ich fahre ohne Musik mit meinem Fahrrad. Damit bin ich voll mit dem Verkehrsgeschehen im Kontakt und höre auch die Autos die von hinten kommen.. die ganzen Berichte in dieser Rubrik sind ein einziges Wirrwarr und widerspiegeln das liberale Chaos auf den Straßen. Es geht um klare Regeln, die ein friedliches Miteinander nur möglich machen. Für mich sind Kopfhörer in jeder Form ein Abschotten der Ohren und eine Gefährtung für andere Verkehrsteilnehmer. Ob laut oder leise Musik gehört wird, läßt sich nicht beurteilen und damit auch nicht wieweit jemand an einem Unfall schuld trägt. Also keine Kopfhörer beim Radfahren.
    Mit dem Auto läßt sich das nicht vergleichen.. da hat man ganz viel andere Möglichkeiten den Verkehr mitzukriegen…

  5. Line
    Am 11. Mai 2020 um 15:41

    Hallo,
    ich hatte das Erlebnis vor wenigen Tagen, wo ich mit meinem Fahrrad auf einem Radweg von einem Polizisten angehalten. Ich hatte meine Kopfhörer mit Musik von meinem IPhone auf. Jedoch halte ich mich immer daran nur Musik leise zu hören, da ich sonst keinen Sinn darin sehe und mich sowie Andere in Gefahr zu bringen. Doch der Beamte sagte, dass ich generell keine Musik auf dem Fahrrad hören dürfe. Er wurde sehr provokativ und trat sehr selbstherrlich auf. Ich nahm, wärend er das Protokoll übernahm, Kontakt mit der Polizeitstelle in meiner Stadt auf und setzte diese mit dem Verhalten des Polizisten auseinander. Ich sah kein Verhältnis zu seinem Verhalten mir gegenüber zu diesem Sachverhalt. Ich nutzte ein Wort “Matcho-Auftreten” bei dem Kollegen auf dem Polizeipräsidium, bezüglich dieses Verhaltens gegenüber mir. Daraufhin nahm sich dieser Herr noch ein Bussgeld bezüglich einer Beleidigung wegen des namens “Matcho” . Das Verhalten dieses Polizisten war jedenfalls nicht sachgemäß. Nun beschwerte ich mich auf dieser Polizeistelle per E-mail über dieses unverhältnismässige Verhalten des Polizisten und gab wieder, was zu dem Zeitpunkt geschah. Wenn ich in diesem Moment einen Zeugen an meiner Seite gehabt hätte, würde ich natürlich besser dastehen. Denn die Kollegin steht selbstverständlich hinter ihrem Kollegen. Noch nie wurde ich wegen einer Musik, diese ich leise höre auf dem Fahrrad von einem Polizisten angehalten, unverschämt und machtbesessen herangeholt und dann noch ein Bußgeld, dass ich nun zahlen soll. Ich warte jedenfalls diesen Bußgeldbescheid ab und werde bei Uneinsichtigkeit bzw. Forderung einer Bußgeldzahlung, meinen Fachanwalt einschalten. Mir ist es unbegreiflich, wenn ein Polizist mir mit Paragraphen kommt, diese sich jedoch mit Webseiten im Internet widersprechen. Wie kann es sein, dass es darin unterschiedliche Rechtsvorschriften gibt. Es wäre sehr nett, bevor ich aktiv mit einem Anwalt dagegen vorgehe, von Erfahrenen diesbezüglich etwas lesen zu können.
    Grüße
    Line

  6. Steffi
    Am 13. Juli 2019 um 19:55

    Ich habe am Donnerstag eine Verwarnung in Höhe von 10€ bekommen. Angeblich hätte ich beiden Kopfhörer im Ohr gehabt, das ist allerdings nicht richtig. Kann ich daneben angehen? Meine E-Mail wurde bisher nicht beantwortet und man muss innerhalb einer Woche zahlen.

  7. Iris
    Am 5. März 2019 um 23:18

    Hallo, ich fahre regelmaessig mit dem Rad und hoere dabei Musik oder Hoerspiele. Auf dem Weg nach Hause wurde ich von Polizisten angehalten. Man erklaerte mir nach der routinemaessigen Begutachtung meines Rades, ich duerfte gern Musk beim Fahren hoeren, aber nur mit einem Hoerer. Man muesste stets auch den Strassenverkehr mitbekommen.

  8. Woody G.
    Am 18. Dezember 2018 um 17:33

    Ich höre fast immer Musik beim Radfahren, auf dem Weg zur Uni und zurück.
    Allerdings verwende ich dabei keine Kopfhörer. Mein Handylautsprecher tut’s auch.
    Natürlich, an großen Hauptstraßen hört man von der Musik dann meistens nicht mehr so viel,
    aber in ruhigeren Umgebungen hört man’s klar und deutlich.
    Für meine Verhältnisse reicht’s jedenfalls.

  9. Abdurrahman
    Am 31. Juli 2018 um 17:16

    Also ich hab die Stöpsel fast immer im Ohr beim Radfahren außer ich vergesse sie aufzusetzen.
    Ich selbst fahre mit einem Fixie und das sehr schnell auf den Straßen, extra deshalb habe ich sehr stark eingestellte Bremsen,daher hatte ich bisher keine Probleme mit Menschen die mir Plötzlich auf dem Weg stehen oder Autos die derart langsam sind, das ich sie locker überhole.
    Mich stören insbesondere Menschen auf dem Fahrradweg die rücksichtslos Rumlatschen, Radfahrer, die nicht auf gerader Linie fahren, bei denen es so aussieht als würden sie bald umkippen, da sie meist dazu auch sehr langsam fahren und zu guter Letzt Autofahrer, die sich auch wie viele Fahrradfahrer nicht an Gesetzte halten, daß heißt, dass sie nicht blinken, beispielsweise wenn ich auf der Hauptstraße bin, sie aus der Nebenstraße ohne auf mich zu warten einbiegen. I kam sogar einmal fast dazu das gegen des Autos solch eines Fahrers zu treten u.s.w.
    Ich finde Fahrrad sollte man nur auf der Straße fahren wenn man es auch kann. Ich mein wir sind nicht irgendwo im Park wo man sich noch so im Kreis drehen kann.

  10. peter
    Am 8. Mai 2018 um 13:15

    Wie kommt es dass ein Fahrradfahrer seine Rechte (z.B. Schmerzensgeld) verwirkt wenn er Kopfhörer trägt da er “Zurufe und Fahrgeräusche” wahrnehmen muss aber andererseits auf Verkehrsteilnehmer trifft die sich mit Akustikverglasung und hochwertigen Anlagen genau gegen sowas schützen?
    Wer entscheidet eigentlich nach einem Unfall ob die Musik zu laut war?
    Hoffen wir dass alle Verkehrsteilnehmer so rücksichtsvoll sind und lieber einmal zurückstecken anstatt einen Unfall zu riskieren oder heraufzubeschwören.

  11. Justine
    Am 22. September 2017 um 18:22

    Ich bin selbst seltenst ohne Kopfhörer unterwegs und genieße es sehr, beim Radfahren Musik hören zu können.
    Aus meiner Erfahrung kann ich aber sagen, dass ich Radfahrer hinter mir oft schon vorm Klingeln wahrnehme. Ich bin mit meinem Stöpsel im Ohr eine deutlich geringere Gefahr als ältere Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit, betrunkene Fahrer oder Radfahrer, die sich beim Fahren unterhalten.

  12. Passi
    Am 20. August 2017 um 10:48

    Die Klingel muss auch laut genug sein das man sie hören kann und keine kleine o8/15 bitte(nach dem Motto habe eine und das reicht,nee laut Gesetz muss sie klar und laut genug sein)! Des weiteren sind die meisten Rennräder nicht für den Öffentlich Verkehr zugelassen da sie weder Beleuchtung noch Reflektoren haben! Und wenn man mit hoher Geschwindigkeit von weiten Klingelt, dann ist man eher da als manch anderer die Klingel wahr nimmt! Heißt man muss sie der Situation an Passen (vor raus schauendes Fahren)!

  13. Gerhard F.
    Am 19. Juni 2017 um 7:36

    Ich halte es für praxisfremd, dass bei den üblichen Lautstärken beim Musikhören das Klingelzeichen anderer Radfahrer noch wahrgenommen werden kann. Als Rennradfahrer erlebe ich es beim Überholen von anderen Radfahrern insbesondere auf Radwegen immer wieder, dass mein Klingelzeichen nicht gehört wird. Ich bin der Meinung, dass das Musikhören im Straßenverkehr generell verboten werden sollte. Wenn deswegen ein Unfall passiert, hilft es dem Unfallopfer wenig, dass der musikhörende Verursacher der Schuldige ist.

    • Passant
      Am 4. August 2018 um 14:05

      Als ich das Wort “Rennradfahrer” in diesem Kommentar lesen musste, war für mich alles hinfällig, was diese Person zu vermelden hatte. Es gibt keine rücksichtsloseren Verkehrsteilnehmer, als jene “Rennradfahrer”. Bin ich mit dme Rad unterwegs, habe ich es noch nie erlebt, dass eine solche Person geklingelt hatte, um zu überholen. (Wenn man sich die Räder anschaut, fragt man sich oft, wieso sowas überhaupt auf die Straße darf)

      Da ich oft mit dem Firmenwagen lange Strecken zurück legen muss, sehe ich oft solcher Verkehrsfrevler auf der Straße. Und ich habe Null-Toleranz, wenn jene auf der Straße fahren, wenn daneben ein ordentlicher Radweg existiert. Auch habe ich es schon erlebt, dass auf einer 25KM langen Strecke ein astreiner, geteerter Radweg vorhanden war (noch ganz neu und besser als die Straße) – und wo musste der tolle Rennradfahrer fahren? Richtig – auf der Straße. Es war eine Genugtuung für mich, als sich andere Autofahrer mit dem verbal angelegt haben.

      Gibt es keinen Radweg, habe ich nichts gegen Radfahrer auf der Straße – alles andere ist für mich vorsätzliche Verkehrsbehinderung.

      Zur Musik auf dem Rad: Warum nicht? Im Auto sitzt man doch auch sehr abgeschirmt und bekommt nicht jeden Laut mit. Ausserdem, wer vorausschauend fährt, der kann auch seine Musik geniessen. Und eine Sirene oder Hupe zu überhören, da gehört schon eine Menge dazu. Persönlich finde ich Radfahrer mit Kopfhörern besser, als jene, die Lautsprecher dabei haben und die Welt beschallen.

      Ich wäre eher dafür, Rennradfahrer zu verbieten – weitaus störender, als Musik!

    • Luca C.
      Am 25. Juni 2017 um 5:57

      Aus meinen Beobachtungen kann ich sagen;

      Wenn jemand langsam, aber musikhörend fährt, halte ich ihn für weniger gefährlich als Rennradfahrer, die ohne Tempominderung auf Fussgänger zuhalten und angeblich klingeln.

      Generell wäre mehr Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer der beste Weg. Auch muss nicht jeder Radweg für viel Geld gepflastert werden.

      Trennlinien, die gepflegt werden, würden schon vieles verbessern.

      • Faul
        Am 5. Juli 2017 um 8:32

        Mir ist es schon sehr häufig passiert, dass Radrennfahrer skrupellos an mir vorbei rasen, ohne Rücksicht auf Verluste.
        Das sieht man auch bei diversen Radrennen, wie rücksichtslos, sie fahren. Kein Wunder, dass sich die tödlichen Unfälle häufen!

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