Das Nachtfahrverbot für Lkw: Zu welchen Zeiten Ruhe herrschen muss

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann Lkw-Fahrer in Deutschland und Europa auf Transporte verzichten müssen

Für Lkw herrscht ein Nachtfahrverbot sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern.
Für Lkw herrscht ein Nachtfahrverbot sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern.

Stellen Sie sich vor, Sie würden an einer vielbefahrenen Straße wohnen und jede Nacht brettern Lkw mit ihrer tonnenschweren Last an Ihrem Haus vorbei. An Nachtruhe wäre dabei nicht zu denken.

Wie gut, dass es auf vielen Straßen in Deutschland ein Nachtfahrverbot für schwere Lkw gibt, wodurch es etwas ruhiger wird. Dies ist gerade in Zeiten einer Autobahn-Maut für Lkw wichtig, weil viele Lkw-Fahrer auf Bundesstraßen ausweichen, um der Autobahngebühr zu entgehen.

Doch zu welchen Zeiten und auf welchen Straßen dürfen Lkw-Fahrer in Deutschland nicht unterwegs sein? Wann gilt ein Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich und in der Schweiz und herrscht so ein Verbot auch in anderen europäischen Ländern? Die Antworten erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Nachtfahrverbot für Lkw

Existiert in Deutschland ein generelles Nachtfahrverbot für Lkw?

Nein, die Verkehrsregeln sehen ein solches nicht vor. Allerdings können auf einzelnen Straßen und Streckenabschnitten nächtliche Fahrten mit dem Lkw untersagt sein.

Wer ist vom Lkw-Nachtfahrverbot ausgenommen?

Entsprechende Verbote gelten in der Regel zum Beispiel nicht für den Transport verderblicher Waren und auch für die Fahrzeuge von Polizei sowie Feuerwehr gelten Ausnahmen.

Wo gibt es im Ausland Lkw-Nachtfahrverbote?

Eine Übersicht verschiedener europäischer Länder mit einem Nachtfahrverbot für Lkw finden Sie hier.

Welches Nachtfahrverbot für Lkw herrscht in Deutschland?

Ein Nachtfahrverbot für Lkw können Sie an diesem Verkehrsschild erkennen.
Ein Nachtfahrverbot für Lkw können Sie an diesem Verkehrsschild erkennen.

Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten herrscht in Deutschland kein allgemeines Nachtfahrverbot für Lkw, welches für sämtliche Straßen gilt. Als im Jahr 2005 auf Autobahnen die Lkw-Maut eingeführt wurde, wichen immer mehr Lastkraftfahrer auf Bundesstraßen aus, um sich die Mautgebühren zu sparen.

Da Bundesstraßen häufig durch Wohnviertel führen, hatte dies zur Folge, dass die Anwohner dieser Durchgangsstraßen oft auch nachts vom Lärm durchfahrender Lkw belästigt wurden. Deshalb fingen die Bundesländer damit an, auf bestimmten Straßen Nachtfahrverbote für Lkw zu verhängen, welche normalerweise in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gelten. Weil in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze und Regeln herrschen, können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen darüber getroffen werden, welche Straßen von diesen Verboten betroffen sind und für welche Fahrzeuge diese gelten.

Oft sind erst Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 12 Tonnen verboten, während auf anderen Straßen bereits Lkw ab 3,5 Tonnen nachts nicht fahren dürfen. Wenn auf einer Straße ein Nachtfahrverbot für Lkw gilt, dann können Sie dies normalerweise an Verkehrsschildern erkennen, die mit Zusatzschildern versehen sind, welche sowohl die Zeiten als auch die zulässigen Gesamtgewichte angeben, für die das Verbot gilt.

In Deutschland existieren nachts deshalb keine generellen Fahrverbote für Lkw, weil Lastkraftwagenfahrer die Nachtstunden brauchen, um dem starken Verkehr am Tag aus dem Weg zu gehen. Auf Autobahnen ohne angrenzende Wohnviertel bringt der Nachtverkehr auch keine Probleme mit sich.

Welche Ausnahmen gelten beim Nachtfahrverbot für Lkw?

Von dem Nachtfahrverbot für Lkw in den einzelnen Bundesländern sind jedoch nicht alle Lastkraftwagen, welche bestimmte Gewichtsvorgaben überschreiten, gleichermaßen betroffen. Die Landesgesetze sehen häufig Ausnahmen vor, die beispielsweise für Lkw gelten, die regionale Betriebe beliefern. Dadurch gilt das Fahrverbot nur für den Transitverkehr, von dem die Region wirtschaftlich sowieso nicht profitiert.

Üblicherweise sind von den Nachtfahrverboten in den Bundesländern auch solche Fahrzeuge ausgenommen, für die auch das Sonntags- und Ferienfahrverbot nicht gilt. Dies sind beispielsweise Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Lkw mit leicht verderblichen Gütern oder solche, die zum kombinierten Güterverkehr mit Schienen oder Wasserwegen gehören.

Wann gilt das Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich und der Schweiz?

Herrscht ein Nachtfahrverbot für Lkw, so müssen diese nachts stehenbleiben.
Herrscht ein Nachtfahrverbot für Lkw, so müssen diese nachts stehenbleiben.

Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland gibt es in ihren deutschsprachigen Nachbarländern allgemeine Nachtfahrverbote, welche für alle Straßen gelten. Folgendermaßen haben die Schweiz und Österreich ihr Lkw-Fahrverbot geregelt:

  • Das Nachtfahrverbot in der Schweiz gilt zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens für Lastkraftwagen, die eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen haben und Sattelschlepper mit Aufleger, die über 5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse liegen.
  • Für Lkw herrscht ein Nachtfahrverbot in Österreich zur selben Zeit wie in der Schweiz (22 – 5 Uhr) und gilt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ausgenommen sind davon lärmarme Lkw, welche auch dann nachts fahren dürfen, wenn sie mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

Die Besonderheit des österreichischen Nachtfahrverbotes besteht darin, dass nicht pauschal Lkw mit einer bestimmten Masse verboten werden, sondern dass leise fahrende Fahrzeuge davon ausgenommen sind.

In Österreich gilt ein Lastkraftwagen dann als lärmarm, wenn er mit weniger als 150 kW Motorleistung nicht mehr als 78 Dezibel an Motorgeräuschen produziert oder mit mehr als 150 kW Leistung nicht lauter als 80 Dezibel ist. Solche Lkw werden mit einer runden, grünen Plakette gekennzeichnet, auf der ein weißes “L” zu sehen ist.

Die Anforderungen an die deutsche “G”-Plakette für “geräuscharme Kraftfahrzeuge” sind niedriger als an die österreichische “L”-Kennzeichnung. Von daher dürfen Sie mit der deutschen “G”-Plakette nicht nachts auf Österreichs Straßen unterwegs sein.

In welchen europäischen Ländern gilt ein Nachtfahrverbot für Lkw?

Ein Nachtfahrverbot für Lkw gibt es in manchen Ländern Europas. Allerdings unterscheiden sich von Land zu Land die konkreten Zeiten, zu denen Lastkraftwagen nicht fahren dürfen, sowie die genaue Definition von Fahrzeugen, welche unter das Fahrverbot fallen. In diesen Staaten dürfen Lkw nachts nicht auf die Straße:

LandFahr­ver­bot für LkwNacht­fahr­ver­bot und sei­ne Zei­ten
Däne­markab 7,5 t zuläs­sige Gesamt­masse19 - 7 Uhr (nur in Kopenhagen)
Deutsch­landüber 7,5 t zuläs­sige Gesamt­masse oder Lkw mit Anhän­gerNachtfahrverbote für einzelne, ausgewählte Straßen (meist Bundesstraßen)
Groß­bri­tan­nienüber 16,5 t zuläs­sige Gesamt­masse21 - 7 Uhr (nur Großraum London, ausgenommen Autobahnen)
Liechten­steinüber 3,5 t zuläs­sige Gesamt­masse oder Kombi­nationen über 5 t zulässiger Gesamt­masse22 - 5 Uhr
Öster­reichüber 7,5 t zuläs­sige Gesamt­masse und über 80 Dezi­bel Geräusch­entwicklung22 - 5 Uhr
Schweizüber 3,5 t zuläs­sige Gesamt­masse, Sattel­schlep­per und Lastzüge über 5 t zuläs­siger Gesamt­masse22 - 5 Uhr

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. Roy
    Am 11. Mai 2020 um 1:49

    Servus

    Mir würde als lkw Fahrer interessieren

    Wie wird die Kontrolle umgesetzt , Blitzer ?

    Kann Mann geblitzt werden bei einen nachtfahrt verbot ?
    Oder muss die Polizei die erwischen

    Was passiert wen auf einen Umleitung einen nachfahrt verbot herrscht , und der jeweilige Autobahn ist gesperrt ?

    Ich würde mich über die Antworten freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 15:40

      Hallo Roy,

      zum einen kann eine durch Blitzer erfasste Geschwindigkeitsüberschreitung in der Nacht ein möglicher Verstoß gegen ein Nachtfahrverbot auf Umwegen erfasst werden. Ansonsten ist die Aufnahme regelmäßig nur durch direkte Polizeikontrollen möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Alex
    Am 29. November 2019 um 15:53

    Hallo ich wohne an einer stark befahrener Straße und bin Pendler, muss also jeden Tag noch eine Weg von 40 km fahren. Da ich auch noch im Schicht- betrieb arbeite fällt mir immer mehr auf, dass immer mehr LKW mit 40t, 7,5t aber auch die Polen Kutschen mit 3,5t schon morgens um 4.00 Uhr und früher unterwegs sein müssen, aber auch nach 22.00 Uhr unterwegs sein müssen. Ich verstehe überhobt nicht das die Bundesregierung da nichts unternimmt, dass kein Bundesweites Nachtfahrverbot ab 3,5t gibt, dass von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens gilt. In Deutschland sowie bei den Ländern und auch bei den Kommunen wird an der Realität vor bei geplant.

    Gruß Alex

  3. Robby
    Am 20. September 2019 um 14:21

    hallo
    wenn ich mich mit meinem lkw in ein nachtfahrverbot stelle um pause zumachen (von 20 – 6 uhr ohne zusatzschild) gegen sagen wir 19:30 uhr und morgens ca 4:45 uhr weiter fahren möchte, würde dies dann auch mit dem jeweiligen beweis meiner fahrerkarte und einem tankbon immer noch als strafe gelten?

    gruß robby

  4. mike
    Am 30. Dezember 2017 um 4:06

    Hallo, bei uns im Ort ist ein Lkw Nachtfahrverbot in der Zeit von 22 – 06 Uhr. Es gibt kein zusatzschild wo darauf hinweisst ab wieviel Tonnen. Viele Fahren durch da dies eine erheblich abkürzung ist nach Schönau. Ab ca 4 uhr am Morgen geht es dann loss es rollt ein Lkw nach dem anderen.Die Gemeinde teilte mir mit das sie nicht zuständig dafür sei um kontrolle zu veranlassen…..?????? Was habe ich hier für möglichkeiten ? hab schon Firmen angeschrieben und darauf hingewiesen ohne erfolg.

    Mfg Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:30

      Hallo Mike,

      für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sven
    Am 10. Oktober 2017 um 4:42

    Hallo,

    ich wohne in einem kleinen Dorf (Bayern) mit ca. 10 Häusern. Unsere Nachbar hat ein Firma mit Betonmischern und ca. 6 dieser LKW´s stehen direkt vor unserem Schlafzimmer. Der Hauptsitz der Firma ist nicht in unserem Dorf, es parken da nur die LKW´s damit die Mitarbeiter nicht so weit zum Arbeitsplatz fahren müssen. In letzter Zeit kommt es häufig vor das einzelne LKW um 4:30Uhr, 5Uhr, 5:30Uhr losfahren. Meine Frage – ab wann darf ein LKW früh starten, wir wohnen an keiner Bundesstraße und die nächste AB Auffahrt ist ca. 3km entfernt. Das wir natürlich um die Zeit davon wach werden ist gut nachvollziehbar und wir brauchen unseren Schlaf bis mind. 6Uhr. Gibt es dazu eine pauschale Richtlinie an die sich die Fahrer zu halten haben? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:35

      Hallo Sven,

      es gibt keine generellen Regelungen, auf welchen Straßen ab wann Nachtfahrverbote herrschen und auf welchen nicht. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um Auskunft zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. William
    Am 18. Juli 2017 um 7:31

    Hallo :)
    Bei mir in der Straße ist ne Firma (Joka) der Hauptsitz.
    Deren LKWs fahren seit neuesten rund um die Uhr bis in die Nacht rein. Gestern zB um kurz vor 2h und dann schön mit Gas durch die Straße. Die LKWs haben 50 Meter wo keine Häuser sind aber das sie sie sich bis zur Ende der Straße ausrollen lassen kommt gar nicht in Frage, lieber auf 50 Beschleunigen um dann sowieso an der Kreuzug zu halten -.-
    Meine Frage ist jetzt, was kann ich dagegen machen? Bis vor kurzen haben die sich daran gehalten, dass ab 22h kein Lkw mehr Fahrt aber jetzt fahren sie im 10 min Takt bis in die Nacht!
    Ich habe dort selbst Mal gearbeitet und weiß das sie nicht fahren dürfen also nach 22h.
    Es ist nur noch störend und belestigend. Ich wache ständig auf wenn so ein Truck hier vorbei fährt.
    Wo kann ich mich informieren oder sogar beschweren?
    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 7:39

      Hallo William,

      es gibt kein bundesweit einheitliches Nachtfahrverbot für LKW und jedes Bundesland regelt dies unterschiedlich. Der erste Schritt wäre also, sich zu informieren, ob es sich hierbei in Ihrer Region wirklich um einen Verstoß des Nachtfahrverbots handelt. Am besten lassen Sie sich von der Stadt (oder dem Landkreis) beraten, wie die Vorschriften diesbezüglich sind. Auch eine Beschwerde können Sie dann an dieser Stelle einbringen. Wenn dies nicht hilft, können sie sich auch bei der Polizei beschweren oder einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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