Nachtrunk – Lässt sich Alkoholgenuss nach der Tat nachweisen?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
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Schutzbehauptung oder wahre Schockreaktion?
Der psychische Schock ist eine ganz eigene Körperreaktion, die eine besonders starke Form der seelischen Erschütterung darstellt. Im Schockzustand sind Menschen zu den absurdesten Handlungen fähig und fragen sich im Nachhinein nicht selten, was sie da eigentlich getan haben.
So kann es passieren, dass ein Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall nicht pflichtgemäß auf die verständigte Polizei wartet, sondern vollkommen paralysiert nach Hause fährt und sich dort zur Beruhigung einen Schnaps gönnt. Wenn dann die Polizei vor der Tür steht, ist der Verstand des Autofahrers wieder klar, nur dessen Atem nicht. Das sorgt sofort für Misstrauen bei den Beamten, welches auch die Nachtrunkbehauptung des Kraftfahrzeugführers kaum erschüttern kann. Immerhin wird ein Nachtrunk häufig missbräuchlich angeführt, um sich vor schwerwiegenden Konsequenzen aus dem Strafrecht wegen Trunkenheit am Steuer zu retten.
Im Zweifel können die Behörden eine Blutprobe zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) anordnen, um die Angaben des Betreffenden durch einen Sachverständigen bzw. Arzt zu überprüfen und dessen Recht oder Unrecht festzulegen. Was genau ein Nachtrunk überhaupt ist und wie er sich auf seine Richtigkeit hin überprüfen lässt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Nachtrunk
Als Nachtrunk wird der Konsum von Alkohol, welcher nach einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im Straßenverkehr erfolgte, bezeichnet.
Um mögliche Sanktionen wegen Alkohol am Steuer zu vermeiden, behaupten manche Fahrzeugführer, dass Sie erst nach der Straftat oder Ordnungswidrigkeit Alkohol konsumiert haben. Durch forensische Untersuchung lässt sich aber häufig feststellen, ob es sich dabei nur um eine Schutzbehauptung oder die Wahrheit handelt.
Durch Bluttests oder sogenannten Begleitstoffanalysen, lässt sich medizinisch oft der Zeitpunkt des Konsums von Alkohol bestimmen.
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Was ist ein Nachtrunk?
Als Nachtrunk wird ein Alkoholkonsum bezeichnet, der nach einer strafrechtlich, bußgeldrechtlich oder versicherungsrechtlich relevanten Teilnahme am Straßenverkehr, also erst zeitversetzt zur Tatzeit, stattfand.
Bei Drogen und Alkohol im Straßenverkehr kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Zu groß ist die Unfallgefahr, die von berauschten Verkehrsteilnehmern ausgeht, und zu besorgniserregend die dazugehörige Unfallstatistik. Immerhin verunglückten 260 Menschen im Jahr 2014 tödlich infolge eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss.
Daher ahndet der Gesetzgeber Alkoholfahrten streng. Liegt bei einem Kfz-Fahrer die Blutalkoholkonzentration (BAK) über 1,1 Promille gilt er laut deutschem Recht als absolut fahruntüchtig. Eine sogenannte Trunkenheitsfahrt führt gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) für den Angeklagten zum Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Doch so manch ein Verkehrsteilnehmer will sich genau vor diesen Konsequenzen vom Verkehrs- und Strafrecht schützen, indem er sich auf einen Nachtrunk beruft.
Nicht immer ist ein Nachtrunk eine unwahre Schutzbehauptung. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen der Betreffende erst nach der Ordnungswidrigkeit oder Straftat Alkohol konsumiert hat. Doch der Verdacht der Lüge liegt beim Nachtrunk stets nahe.
Entsprechend misstrauisch bewerten Beamte und Gerichte eine solche Aussage in der Regel.
Überprüfung des Nachtrunks
Beruft sich ein Verkehrssünder auf einen Nachtrunk, findet zumeist eine genaue Überprüfung dieser Angaben statt. Teilweise werden rechtsmedizinische Institutionen mit Sachverständigen angefordert, um die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit zu bewerten.
Im Zuge dessen findet üblicherweise eine Anordnung von zwei Blutproben statt, welche in einem Abstand von 30 Minuten genommen werden. Weist die zweite Blutentnahme einen niedrigeren Wert auf als die erste, kann der Nachtrunk in der Regel ausgeschlossen werden.
Die Begleitstoffanalyse
Ein weiteres Verfahren, welches zumeist mit der Blutentnahme einhergeht, ist die Begleitstoffanalyse. Diese dient beim Nachtrunk der Berechnung der jeweiligen Aromastoffe alkoholischer Getränke.
Da diese Stoffe ein unterschiedliches Stoffwechselverhalten aufweisen, kann somit eine ungefähre zeitliche Einordnung des Konsums vorgenommen werden und eine Ent- oder Belastung des Angeklagten begründen.