Naturschutz: Wie Insekten in Österreich geschützt werden
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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FAQ: Naturschutz von Insekten in Österreich
Der Artenschutz in Österreich umfasst hunderte von Insektenarten, darunter zahlreiche Falter, Käfer und Libellen. Es ist hierbei zu beachten, dass der Artenschutz in Österreich nicht einheitlich geregelt ist, sondern sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Welche Insektenarten in welchem Bundesland unter Schutz stehen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Je nach Bundesland kann sich die Definition des Artenschutzes etwas unterscheiden, in der Regel bedeutet es jedoch, dass die Exemplare der geschützten Art nicht gefangen, gehalten, erworben, verletzt oder getötet werden dürfen. Zudem ist es auch verboten, die Tiere absichtlich zu stören, ihre Nist- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder ihre Eier, Larven oder Puppen zu zerstören.
Gemäß § 181f des österreichischen Strafgesetzbuchs (StGB) kann die vorsätzliche Schädigung einer unter Schutz stehenden Tierart mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die entsprechende Handlung eine erhebliche Menge von Exemplaren betrifft und sich tatsächlich auf den Erhaltungszustand der Art auswirkt. Weniger schwerwiegende Schädigungen der geschützten Art haben üblicherweise (je nach Bundesland) ein Bußgeld bzw. eine Geldstrafe zur Folge.
Inhaltsverzeichnis:
Insektenschutz in Österreich: Die Bedeutung der FFH-Richtlinie
In Österreich kommen rund 40.000 Insektenarten vor: Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Bienen, Wanzen, Ameisen, Mücken … Doch manche dieser Arten sind gefährdet, weil z. B. ihr Lebensraum immer stärker eingeschränkt wird oder das Futterangebot abnimmt. Um zu verhindern, dass der Bestand dieser Insektenarten schwindet, werden sie unter Arten- bzw. Naturschutz gestellt.
Die Europäische Union hat dazu die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen veröffentlicht. Sie ist auch bekannt als „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” oder einfach nur „FFH-Richtlinie”. Sie umfasst diverse Anhänge, in denen u. a. schützenswerte Tier- und Pflanzenarten aufgelistet werden. Auch zahlreiche Insektenarten finden sich auf diesen Listen, wie z. B. der Große Eichenbock, der Apollofalter oder die Große Sägeschrecke.
Die gesamte Richtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen (von besonderer Relevanz ist die Anlage IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse”):
Auch Mitgliedsstaat Österreich folgt dieser EU-Richtlinie, weshalb die dort aufgelisteten Insektenarten entsprechend unter Artenschutz stehen. Darüber hinaus können je nach Bundesland aber noch weitere Arten geschützt sein.
Artenschutz: Diese Insekten stehen in Österreich in den jeweiligen Bundesländern unter Schutz!
Burgenland:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V
- die geschützten Arten gemäß Berner Übereinkommen Anhang II und Anhang III
- die geschützten Arten gemäß Bonner Übereinkommen Anhang II (umfasst nur eine einzige Insektenart: Monarchfalter – Danaus plexippus)
Kärnten:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV
Niederösterreich:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II und Anhang IV
- die geschützten Arten gemäß Anlage 2 der Niederösterreichischen Artenschutzverordnung
Oberösterreich:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV
- die geschützten Arten gemäß Anlage 3 der Oberösterreichischen Artenschutzverordnung
Salzburg:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V
Steiermark:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV
- die geschützten Arten gemäß Anlage 3 der Artenschutzverordnung der Steiermark
Tirol:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV
Vorarlberg:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V
- die geschützten Arten gemäß § 8 Abs. 1d der Naturschutzverordnung von Vorarlberg
Wien:
- die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich brauche dringend Informationsmaterial zu allen geschützten Arten ( Tiere und Insekten ) in Niederösterreich. Es geht um Rodung von Wald-und Wiesengebieten in einer ganz besonderen Naturlandschaft gleich neben einem winzigen Stück Natura 2000 Schutzgebiet für eine geplante Asbest-und Sondermülldeponie in riesigem Ausmaß. Gerne schicke ich Ihnen die Unterlagen zur Heute um 9.00 Uhr stattfindenden Bürgerinformationsveranstaltung ( Anhörung zu diesem irreführenderweise als „Ökopark…“ bezeichneten Projekt zur Endlagerung von asbesthaltigen und sonstigen Sonderabfällen in einer einzigartigen Naturlandschaft!