Nebelschlussleuchte: Wann ist die Beleuchtungseinrichtung zu nutzen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Nebelschlussleuchte an Auto, Anhänger & Co.

Wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchten einschalten?

Sie dürfen Nebelschlussleuchten nur dann einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel bei unter 50 m liegt. Was ein Verstoß Sie kosten kann, zeigt diese Tabelle. Zudem müssen Sie in diesen Fällen auch die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs an die starken Sichteinschränkungen anpassen. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Sanktionen eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei Sichtweiten unter 50 m drohen können, erfahren Sie in diese Tabellen.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Diese Abbildung stellt das Symbol für die Nebelschlussleuchte dar. Die Kontrollleuchte leuchtet in den Armaturen Ihres Fahrzeugs auf, sobald die Beleuchtungseinrichtung eingeschaltet ist.
Kontrollleuchte Nebelschlussleuchte

Sind Nebelschlussleuchten beim Auto Pflicht?

Zwar sind Nebelschlussleuchten mittlerweile bei allen Neufahrzeugen standardmäßig verbaut. Eine Pflicht, die Nebelschlussleuchten auch zu nutzen, gibt es aber nicht.

Welche Farbe hat die Nebelschlussleuchte?

Ebenso wie andere Rückleuchten am Fahrzeug sind Nebelschlussleuchten rot. Sie strahlen jedoch bis zu 20 mal heller als das normale Rücklicht.

Bußgeldkatalog: Missbräuchliche Verwendung der Nebelschlussleuchte

TatbestandBußgeld
Nebelschlussleuchte bei einer Sichtweite von über 50 Metern angeschaltet20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall35 €

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung bei Sichtweite unter 50 Metern

… mit Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 25 km/h80 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h100 €1Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **

… mit Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 30 km/h80 €1Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h120 €1Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **

… mit Lkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
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… 31 - 40 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
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… mit Lkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
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Nebelschlussleuchte einschalten: Farbe, Symbol & Regeln

Wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte anmachen?
Wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte anmachen?

Die Nebelschlussleuchte gehört in Deutschland nicht zu den Beleuchtungseinrichtungen bei Fahrzeugen, die zwingend ab einem bestimmten Zeitpunkt eingesetzt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 produziert wurden, zählen sie dennoch mittlerweile zum Standardrepertoire. Auch Anhänger, deren bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 60 und mehr km/h liegt, sind regelmäßig mit Nebelschlussleuchten ausgerüstet.

Es handelt sich bei der Nebelschlussleuchte um in die Heckleuchten integrierte, also nach hinten abstrahlende, rote Leuchten. Im Gegensatz zu den normalen Brems- und Rücklichtern sind Nebelschlussleuchten wesentlich greller. Sie leuchten etwa 12 bis 20 mal so hell. Falsch eingesetzt können Sie also den nachfolgenden Verkehr schnell blenden. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen dafür, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf.

Aber wann muss ich die Nebelschlussleuchte einschalten? Eine grundsätzliche Pflicht gibt es nicht. Es gilt beim Einsatz der Nebelschlussleuchte folgende Vorgabe, die sich aus § 17 Abs. 3 Satz 5 StVO ergibt:

Sie dürfen die Nebelschlussleuchte nur dann einschalten, wenn die Sicht durch Nebel stark eingeschränkt und die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Eine Pflicht, die Nebelschlussleuchte statt der üblichen Heckbeleuchtung einzuschalten, besteht jedoch auch in diesen Fällen grundsätzlich nicht.

Welches Symbol zeigt die Nebelschlussleuchte an und wo befindet sich der Schalter?

Wann und wie können Sie die Nebelschlussleuchte einschalten?
Wann und wie können Sie die Nebelschlussleuchte einschalten?

Vor allem Fahranfänger in der Probezeit, aber auch andere Fahrzeugführer fragen sich mitunter nicht nur wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf, sondern auch wo und wie dies vorzunehmen ist. Im Armaturenbereich befindet sich ein Schalter für die verschiedenen Lichtfunktionen. Neben Abblendlicht und Fernlicht befindet sich hier auch das Nebellicht.

Zum Einschalten der Nebelscheinwerfer schalten Sie zunächst das Abblendlicht ein. Anschließend muss der Schalter auf die erste Raste herausgezogen werden. Ziehen sie den Schalter auf die zweite Raste heraus, dann schaltet sich die Nebelschlussleuchte ein. Aber welche Farbe hat die Kontrollleuchte der Nebelschlussleuchte, die Ihnen zeigt, dass diese auch angeschaltet ist?

Woran können Sie erkennen, dass die Nebelschlussleuchte bei Ihrem Auto an ist?  

Kontrollleuchte Nebelschlussleuchte

Kontrollleuchte Nebelschlussleuchte:

Das im Cockpit für die Nebelschlussleuchte ausgegebene Zeichen leuchtet gelb. Die Kontrollleuchte für die Nebenschlussleuchte stellt dabei einen Scheinwerfer mit gerade nach rechts gerichteten drei Strichen dar, die von einer Wellenlinie vertikal durchgestrichen werden.

Kontrollleuchte Nebelscheinwerfer

Kontrollleuchte Nebelscheinwerfer:

Ist außerdem der spezielle Scheinwerfer zusätzlich zur Nebelschlussleuchte eingeschaltet, dann finden Sie auch dieses Symbol im Cockpit. Wann Sie diese Fahrzeugbeleuchtung einsetzen dürfen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber “Nebelscheinwerfer: Wann dürfen sie eingeschaltet werden?

Eingeschaltete Nebelschlussleuchte: Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Sie fahren?

Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Sie fahren, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?
Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Sie fahren, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

§ 17 StVO sagt jedoch nichts darüber aus, ob Sie mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auch strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten müssen. Aber welche Geschwindigkeit darf man mit Nebelschlussleuchte fahren? Dies ergibt sich hingegen auf Umwegen. Ausschlaggebend ist dabei die stark eingeschränkte Sichtweite, die Voraussetzung für den Einsatz der Nebelschlussleuchten ist. Nach § 3 Abs. 1 StVO gilt nämlich:

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.”

Nebelschlussleuchte falsch verwendet: Droht ein Bußgeld?
Nebelschlussleuchte falsch verwendet: Droht ein Bußgeld?

Da Sie die Nebelschlussleuchte auch erst bei Sichtweiten unter 50 m einschalten dürfen, bedeutet das: Unabhängig davon, ob Sie innerorts, außerorts oder auf der Autobahn unterwegs sind, dürfen Sie bei entsprechender Sichteinschränkung nur noch maximal 50 km/h fahren.

Bußgelder wegen falscher Nutzung der Nebelschlussleuchte

Wann die Nebelschlussleuchte bei schlechter Sicht nun eingeschaltet werden sollte, ist geklärt. Viele Autofahrer sind unsicher, wenn Sie selbst entscheiden müssen, wann die Nebelschlussleuchte an sein sollte.

Ab wann Sie die Nebelschlussleuchte anschalten müssen bzw. dürfen ist gesetzlich genau vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt hierbei zusammengefasst, dass dies erst ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern erlaubt ist.

Insbesondere die Nebelschlussleuchte kann wegen der extremen Helligkeit zu Unfällen führen, wenn Fahrer durch missbräuchliche Verwendung dieser Beleuchtung geblendet werden. Welche Bußgelder je nach Tatbestand drohen, sehen Sie in den obigen Tabellen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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