Neues Kennzeichen nach einem Unfall – Woher Sie es bekommen
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was tun, wenn das Kennzeichen beschädigt wurde?
Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist es keine Seltenheit, dass Fahrzeuge beschädigt werden. Dabei kommt es auch immer wieder zu Deformierungen am Autokennzeichen, die dieses unleserlich machen.
Doch was ist zu tun, wenn es zu derartig gravierenden Beschädigungen gekommen ist? „Muss ich ein neues Kennzeichen nach einem Unfall beantragen und wenn ja, wer ist dafür zuständig? Welche Unterlagen brauche ich dafür und welche Kosten fallen dabei an?“
Diese und weitere Fragen zum Thema „Neues Kennzeichen nach einem Unfall“ werden im folgenden Ratgeber für Sie beantwortet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Neues Kennzeichen nach dem Unfall
Wenn das Kennzeichen durch den Unfall so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr zu lesen ist, muss es ersetzt werden. Wer dennoch weiterhin damit fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Zuständig für die Neuerteilung ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnbezirks.
Wir haben sämtliche erforderlichen Dokumente im folgenden Abschnitt zusammengefasst.
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Muss ein neues Kennzeichen nach einem Unfall beantragt werden?
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Kraftfahrzeuges beschädigt wurden, beispielsweise durch einen Unfall im Straßenverkehr, so müssen diese ersetzt werden. Keineswegs darf mit einem unleserlichen Nummernschild weiter am Straßenverkehr teilgenommen werden.
Betroffene müssen also unverzüglich handeln und sich so schnell wie möglich um eine neues Kennzeichen nach dem Unfall kümmern.
Zuständigkeit für die Neuerteilung
Wenn Sie ein neues Nummernschild nach einem Unfall beantragen möchten, müssen Sie sich an die für Ihren Bezirk zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Diese ist verantwortlich für die Zuteilung von Autokennzeichen.
Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung: FZV).
Die erforderlichen Unterlagen?
Um eine neues Kennzeichen nach einem Unfall zu beantragen, werden verschiedene Unetrlagen benötigt. Dabei ist von Relevanz, wer das Schild beantragt.
Natürliche Personen müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (der sogenannte „Fahrzeugschein“)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (kurz: HU)
- bisherige (beschädigte) Kennzeichenschilder
Wer ein neues Kennzeichen nach einem Unfall beantragen möchte, daran aber persönlich gehindert ist, kann sich auch vertreten lassen. In dem Fall benötigen Sie neben den oben genannten Unterlagen
- eine entsprechende Vollmacht und die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG usw.) bedarf es zudem noch folgender Unterlagen:
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen (bzw. deren persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde)
Für Vereine gilt in puncto „neues Kennzeichen nach einem Unfall“ zudem das Erfordernis der folgenden Unterlagen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sowie die Vollmacht des bzw. der benannten Vertreter
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts müssen Folgendes vorlegen:
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel den Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (Dies ist von allen Gesellschaftern durch Unterschrift zu bestätigen)
- Personalausweis bzw. Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
Sofern eine betreute Person ein neues Kennzeichen nach einem Unfall beantragen möchte, muss die personelle Aufsicht in Form eines speziellen Ausweises (= sogenannter Betreuungsausweis) nachgewiesen werden.
Wer ein neues Kennzeichen nach einem Unfall im Straßenverkehr beantragt, muss zudem mit Gebühren rechnen. Diese belaufen sich in etwa auf einen Betrag von 3,30 bis 25,50 Euro pro Schild, je nach Aufwand.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
muß ein KFZ-Kennzeichen gewechselt werden, wenn der Bundesland-Aufkleber am Rand leicht angekratzt, dennoch vollkommen lesbar noch ist?
Mit freundlichen Grüßen,
M. Jakob
Hallo,
, ich benötige nach einem Unfall ein neues Kennzeichen für mein Motorrad das alte ist sie doch noch vorhanden.
Allerdings habe ich einen Kennzeichen meines alten Bonus übernommen und wohne nun in einer anderen Bundesland. Das Fahrzeug ist aber umgemeldet, ich habe die Kennzeichen geht doch von meinem bisherigen Wohnort Berlin übernommen, an welcher Zulassungsstelle muss ich mich wenden Berlin oder meine in Hessen an meinem jetzigen Wohnort..?
Ich möchte nur das vordere Nummermschild austauschen, weil das alte schon sehr unansehlich geworden ist.
Ablauf ?
Danke
Esterbauer
Ich hatte einen Auffahrunfall
Was muss ich an Kosten ( bekomme eine Ordnungswidrigkeit)wegen zu wenig Abstand gehalten ) bezahlen.
Hallo M.,
dies richtet sich danach, welche Verstoß Ihnen letztlich zur Last gelegt wird. Die Tatbestandsnummer geht in der Regel aus dem Bußgeldbescheid hervor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org