5 kuriose Bußgelder – Haben Sie’s gewusst?
Veröffentlichungsdatum: 8. Mai 2019
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Kurioses Bußgeld Nummer 1: den Hund Gassi fahren
Ein kurioses Bußgeld winkt allen Hundebesitzern, die keine Lust haben, sich selbst körperlich ein wenig zu betätigen, während der Hund sein Geschäft auf der täglichen Gassi-Runde verrichtet. Der Bußgeldkatalog sieht 5 Euro Geldbuße vor, wenn Sie Ihren Vierbeiner aus Ihrem Auto heraus ausführen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt das Gassigehen für Faule aus dem Kfz heraus in § 28 Abs. 1.
Kurioses Bußgeld Nummer 2: den Müll pressen
Wenn die Mülltonnen wieder einmal überfüllt sind, der Abfall sich in der Wohnung aber immer weiter türmt, sagt sich der ein oder andere schon einmal „Was nicht passt, wird passend gemacht!“ Dann werden die Müllsäcke zur Not mit Gewalt in die Tonnen gestopft. Tatsächlich gibt es in vielen Teilen Deutschlands ein kurioses Bußgeld für jene Mieter, die sich dafür eine Müllpresse zulegen. Und die gibt es bereits für sehr wenig Geld. Bis zu 50.000 Euro werden laut § 25 Abs. 2 der Abfallsatzung von Köln fällig, sollten Sie dabei erwischt werden, wie Sie beispielsweise mit einer Presse komprimierten Müll in den Tonnen entsorgen.
Kurioses Bußgeld Nummer 3: „Du Mädchen“ gilt als Beleidigung
2015 wurde eine Frau in Düsseldorf zu einem kuriosen Bußgeld von 200 Euro verurteilt, weil sie jemandem „Du Mädchen“ zurief. Das Problem: Es war nicht irgendjemand, sondern ein Polizeibeamter. Das Strafgesetzbuch rechtfertigt in § 185 sogar eine Freiheitsstrafe bei Beleidigung:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Ehemann der Frau sollte für eine Verkehrskontrolle anhalten. Weil dieser den Wagen allerdings zu spät zum Stehen brachte, rief die Frau laut Kollegen des Polizisten: „Du Mädchen!“ Der Begriff ist an sich nach Auffassung des Amtsgerichtes Düsseldorf keine Beleidigung, in diesem Kontext könne er aber als eine solche betrachtet werden, weil er dazu diente, die Ehre des Betroffenen zu verletzen.
Kurioses Bußgeld Nummer 4: lautes Rülpsen in Öffentlichkeit
Und wir bleiben bei Polizisten. Ein kurioses Bußgeld in Höhe von 70 Euro musste 2016 ein Mann in Wien zahlen, nachdem er in der Öffentlichkeit laut aufgestoßen hatte. Besagte Tat war demnach ein Verstoß gegen den öffentlichen Anstand. Darüber belehrte ihn ein Polizist, der in der Nähe war, als der Mann satt und zufrieden einen Döner-Laden verlassen und den Laut daraufhin von sich gelassen hatte.
Kurioses Bußgeld Nummer 5: Du sollst keinen Maulwurf töten!
Einige Tiere werden in Massen getötet, für die anderen gibt es ein saftiges, wenn auch kurioses, Bußgeld, sollten Sie ihnen etwas zu Leide tun. Der Maulwurf darf sich zu diesen glücklichen Tieren zählen. Der unbeliebte Erdbewohner in heimischen Gärten steht unter Artenschutz. In den meisten deutschen Regionen kann es bis zu 50.000 Euro kosten, sollten Sie einen Maulwurf vernichten.