Verkehrszentralregister in Flensburg: Welche Aufgaben hat es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Aufgaben übernimmt das Verkehrszentralregister?

Die Punktekartei in Flensburg ist nicht vollständig digitalisiert
Die Punktekartei in Flensburg ist nicht vollständig digitalisiert

Das Kraftfahrts-Bundesamt Flensburg (KBA) betreibt seit 1958 das Verkehrszentralregister. Doch nicht nur die Punkte von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern werden im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingespeichert. Die Verkehrssünderkartei ist nur eines der vier vorhandenen Bundeszentralregister des KBA. Die folgenden zentralen Register betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt: 

  • Das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
  • Das zentrale Fahreignungsregister (FAER, früher VZR)
  • Das zentrale Fahrerlaubnisregister
  • Das zentrale Kontrollkartengerät-Register
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FAQ: Verkehrszentralregister

Woraus besteht das Verkehrszentralregister?

Das Verkehrszentralregister beinhaltet das zentrale Fahrzeugregister, das zentrale Fahreignungsregister, das zentrale Fahrerlaubnisregister und das zentrale Kontrollkartengerät-Register und wird vom Kraftfahrts-Bundesamt (KBA) in Flensburg betrieben.

Was ist das zentrale Fahrzeugregister?

Im zentralen Fahrzeugregister werden Informationen zu allen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland, welchen ein Kennzeichen zugeordnet wurde.

Was ist das zentrale Fahreignungsregister?

Im zentralen Fahreignungsregister werden die Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gespeichert, anhand derer eine Aussage über die Fahreignung einer Person getroffen werden kann.

Was ist das zentrale Fahrerlaubnisregister?

Im zentralen Fahrerlaubnisregister werden Informationen zu Führerscheininhabern und deren Fahrerlaubnissen gespeichert.

Das zentrale Fahrzeugregister

Im zentralen Fahrzeugregister finden sich Informationen zu jenen zugelassenen Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen zugeordnet ist. Die Zulassungsbehörden erfassen diese Daten beispielsweise bei der Anmeldung eines Fahrzeugs und geben sie an das ZFZR weiter. Kommt es zu einer polizeilichen Verfolgung eines Autos, so kann durch das Kennzeichen der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. In diesem Fall ist das ZFZR eine Unterstützung für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die gesammelte Datenbasis aus diesem Bundeszentralregister bietet aber auch die Möglichkeit, Statistiken zu erstellen, oder bei einer Rückrufaktion des Autoherstellers die Anzahl der betroffenen Fahrzeughalter zu ermitteln.

Das Fahreignungsregister und das Fahreignungs-Bewertungssystem

Seit Mai 2014 spricht man strenggenommen nicht mehr von dem Verkehrszentralregister (VZR), sondern vom “Fahreignungsregister” (abgekürzt: FAER). Im Zuge der Umstellung wurde die Flensburger “Verkehrssünderkartei” umgetauft. Ihre Aufgaben sind aber gleich geblieben. Seit 1974 verwaltet die Behörde die umgangssprachlich auch “Verkehrssünderkartei” genannte Datenbank. In dieser werden die relevanten Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsteilnehmer in einem Bundeszentralregister gespeichert. Die Datenbank umfasst also das Punktesystem – auch “Fahreignungs-Bewertungssystem” genannt. Das Punkteregister in Flensburg hat seit dem maßgeblich dazu beigetragen, dass die Anzahl der Verkehrstoten verringert wurde, denn diese erreichte ihren historischen Höchststand, bevor das Punktesystem eingeführt wurde.

Für die Verkehrsteilnehmer, die einen Eintrag im Fahreignungsregister erhalten, besteht zunächst kein Grund zur Panik. Vielmehr sollten Betroffene den gesammelten Punkt als Motivation begreifen, zukünftig keine Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen und die Grundlagen der Sicherheit im Verkehr laut StVO gewissenhaft zu verfolgen. Als Bestrafung soll das Maßnahmensystem des Fahreignungsregisters nicht verstanden werden.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann in das Verkehrsregister in Flensburg eingetragen werden

Die meisten Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg befassen sich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die meisten Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg befassen sich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen

Auch wenn ein Verkehrsteilnehmer keinen Führerschein besitzt, kann er ein “Flensburger Punktekonto” im Bundeszentralregister erhalten. So bekommt ein Fahrradfahrer, der eine rote Ampel überquert, laut Bußgeldtabelle einen Punkt – und damit einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Ab einem Bußgeld von 55 Euro liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die einen Eintrag im VZR Flensburg zur Folge hat.

Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister auch Straftaten eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Verkehr stehen, beispielsweise Trunkenheitsfahrten oder Fahrerflucht. Ebenfalls finden sich in der Flensburger Verkehrssünderkartei Informationen zu weiteren verwaltungsbehördlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis. Wurde beispielsweise einmal eine MPU verordnet oder ein Fahrverbot verhängt, so ist dies auf dem Flensburger Konto der jeweiligen Person vermerkt.  Ein Bußgeldbescheid allerdings wird nicht vom KBA verschickt, sondern von der regionalen Bußgeldstelle.

Verschiedene Behörden haben Zugriff auf die Verkehrskartei in Flensburg

Sobald bestimmte Punktestände erreicht sind, veranlasst das KBA die Versendung von Ermahnungen sowie  Verwarnungen und beauftragt schließlich sogar einen Führerscheinentzug, der gemäß Verkehrsrecht durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt. Vor dem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Führerscheininhaber zweimal Auskunft zu seinem Punktestand von dem Kraftfahrtsbundesamt erhalten haben. Die Fahrerlaubnis-Behörde verfügt über die Einsicht in die Daten; auch Polizei, Bußgeldstelle, Zoll und andere Behörden können bei Bedarf auf die gespeicherten Daten zugreifen. Natürlich können auch die Betroffenen selbst ihre Punkte abfragen. Um Auskunft zum Punktestand zu erhalten, müssen Sie einen Antrag und einen Identitätsnachweis (z.B. einen Personalausweis) an das KBA schicken.

Werden ausländische Entscheidungen gespeichert?

Wer im Ausland Punkte gesammelt hat, muss nicht befürchten, dass diese im Flensburger Verkehrszentralregister gespeichert werden; sie haben keine Auswirkung auf den Punktestand. Auch eine Aberkennung der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland wird seit Mai 2014 nicht mehr im Verkehrszentralregister vermerkt.

Statistik zu den “Verkehrssündern”

Das Datenmaterial, das vom Verkehrszeichenregister in Flensburg gesammelt wird, bietet die Möglichkeit, die statistische Verteilung von den einzelnen Verstößen gegen den Bußgeldkatalog einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bei der Geschlechterverteilung unter den Punkte-Sammlern ist ein eindeutiger Überhang für das männliche Geschlecht festzustellen: satte 77 Prozent der in das Flensburger Verkehrszentralregister eingetragenen Personen sind Männer! Sowohl bei Männern als auch bei Frauen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen die am häufigsten angemahnte Verkehrsordnungswidrigkeit. Weitere oft anzutreffende Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestehen aus Alkohol- und Vorfahrtsverstößen.

Das zentrale Fahrerlaubnisregister

In diesem vom Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg betriebenem Register werden die Inhaber von verschiedensten Fahrerlaubnissen eingespeichert. Neben den regulären Führerscheinklassen und den EU-Führerscheinen gibt es auch Datenbanken zu diesen Kategorien:

  • Inhaber eines Probezeitführerscheins
  • Fahrerlaubnisse für die Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnisse für Polizisten
  • Die besondere Lehrerlaubnis für Fahrlehrer
Das Verkehrszentralregister in Flensburg verschickt Ermahnungen und Verwarnungen an Verkehrssünder
Das Verkehrszentralregister in Flensburg verschickt Ermahnungen und Verwarnungen an Verkehrssünder

Im zentralen Fahrerlaubnisregister sind Namen sowie Geburtsdatum gespeichert, nicht aber die Adresse der Führerscheininhaber. Dieses Register soll sicherstellen, dass Führerscheininhaber beim Verlust ihres Führerscheins beispielsweise aufgrund von Diebstahl nachweisen können, dass sie bereits einmal über einen Führerschein verfügten. So kann ihnen unbürokratisch ein Ersatz ausgestellt werden. Desweiteren stellt dieses zentrale Register sicher, dass jeder Mensch nur über einen Führerschein verfügt.

Auch dem Führerscheintourismus kann durch die engmaschige Überwachung dieser Daten Einhalt geboten werden. In der EU werden alle Führerscheininhaber in die sogenannte “EUCARIS”-Datenbank eingetragen. So kann sichergestellt werden, dass jemand, dessen Führerschein bereits in einem Land entzogen wurde, in einem anderen keine erneute Erlaubnis für den Erwerb eines Führerscheins gegeben wird, bzw. dass keine Neuerteilung stattfinden kann.

Das zentrale Kontrollgerätkarten-Register

Das KBA hat es sich seit dem Jahr 2005 auch zur Aufgabe gemacht, die digitalen Kontrollgeräte – die seit einigen Jahren die analogen Fahrtenschreiber zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern ersetzen – in einer Datenbank zu verwalten.

Verarbeitung der Daten durch das zentrale Verkehrsinformationssystem

In den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg wird zentral gespeichert, wer welche Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Dies wird seit dem Jahr 1987 durch das Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) bewerkstelligt. Die Daten können dezentral eingespeist werden und werden online übertragen und in das Verkehrszentralregister eingetragen. Heute gehen täglich etwa 300.000 Übermittlungen über ZEVIS im Zentralregister in Flensburg ein!

Es arbeiten etwa 180 Angestellte im Verkehrszentralregister, die diejenigen verwaltungstechnischen Aufgaben erledigen, zu denen die Computersysteme nicht selbstständig in der Lage sind. Immerhin 30 Prozent der gespeicherten Personenakten sind noch nicht digitalisiert.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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53 Kommentare

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  1. Thomas W
    Am 11. Oktober 2021 um 1:51

    Was passiert jemanden der seinen neuen Arbeitgeber eine umkopierten Punktestand mit 0 Punkte aber in Wirklichkeit 6 Punkte auf seinem Konto hat,? Der einen Job bei einem Busunternehmer im Linienverkehr angetreten hat! Der ist ja nicht
    fähig ein Fahrzeug zu führen im Personennahverkehr
    An welche Stelle muss man das mitteilen? Die sich darum kümmert??

  2. Fritz
    Am 12. Juli 2019 um 18:31

    Sehr geehrter Sachbearbeiter ,
    vor mehreren Jahren habe schon einmal den Service in Anspruch genommen und meinen Punktestand abgefragt. Damals gab es ein Formular,
    das konnt man ausdrucken, mit den persönlichen Daten ausfüllen und abschicken.
    Nach einer ca. ein bis zwei Wochen kam die Auskunft per Post nach Hause.
    Gibt es das nicht mehr, oder finde ich es nur nicht, bei der Vielzahl der hier angegebenen Möglichkeiten der Abfrage.
    Bitte helfen Sie mir weiter und teilen Sie mir entsprechende Vorgehensweie mit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fritz

  3. Mark
    Am 24. März 2018 um 16:19

    Hallo

    Ich muß zur MPU weil in meiner Führerscheinakte noch Sachen von 1995 und 1996 gespeichert sind. 2010 gibt es einen Eintrag, dass vermutet wird das ich ohne Führerschein Motorrad gefahren bin.
    Muß diese “Vermutung” gelöscht werden oder darf die mit zur MPU-Stelle? Betrifft die Verjährungsfrist nicht auch die Sachen aus der Führerscheinakte? Man sagte mir, das diese Eintragungen Gegenstand meiner Akte sind und somit an den Gutachter geschickt werden. Ich bin der Meinung, dass alles was verjährt ist auch aus dieser Akte gelöscht wird wenn ich zur MPU muss, die Akte also bereinigt wird. Das wird mir verwehrt. Welche Rechtsparagraphen greifen hier und wo kann ich das beantragen?
    Wenn diese “alten” Sachen und diese blose Vermutung gelöscht wären, gibt es keinen Grund mehr mich zur MPU zu schicken.

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:06

      Hallo Mark,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb bezüglich Ihrer Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Manfred
    Am 17. Februar 2018 um 14:24

    Ab wann wird der Ablauf der Punkte (vor Nachliegefrist) gerechnet? ab Tatdatum oder ab Rechtskräftigkeit. mfg Manfred

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 17:32

      Hallo Manfred,

      die Tilgungsfrist beginnt stets mit dem Rechtskraftdatum.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Meinrad
    Am 12. Dezember 2016 um 17:07

    Wird auch ein ausländischer Fahrer mit einem ausländischen Kennzeichen bei einem Verkehrsverstoss, der in Deutschland einen Punkteeintrag in Flensburg auslösen würde, im Verkehrszentralregister eingetragen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:59

      Hallo Meinrad,

      so ist es. Jeder, der einen Verstoß begeht, egal ob mit oder ohne Führerschein, kann Punkte in Flensburg sammeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Burkhard
    Am 10. August 2016 um 14:53

    Ab welchem Verwarngeld Höhe erfolgt eine Eintragung im FAER ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:47

      Hallo Burkhard,

      die Eintragung im Fahreignungsregister bemisst sich nicht anhand der Höhe des Bußgeldes. Es gibt verschiedene Verkehrsverstöße, die den Erhalt von Punkten nach sich ziehen. So bekommt man z.B. ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h (innerorts und außerorts) einen Punkt. Gleiches droht beim Überfahren einer roten Ampel oder bei gewissen Abstandsverstößen u.ä.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gottfried A.
    Am 3. August 2016 um 14:33

    Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen bzw. gespeichert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 8:44

      Hallo Gottfried,

      alle die Ordnungswidrigkeiten, welche mit mindestens einen punkt belegt werden. zumeist sind dass diese, welche ein Bußgeld ab 60 Euro fordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Azin
    Am 29. Juli 2016 um 2:21

    ich habe im monat 2 mal blitze getrofen juni und juli 7 jetzt habe ich 8 pkt ist warnug führschein weg oder wie behalte noch ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 8:22

      Hallo Azin,
      bei acht Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Azin
        Am 1. August 2016 um 11:27

        aso hmm aber ich habe seit 2011 habe ich punkte in frankfurt am min umweltplakte geben fahre auf grüner desweg es ist so lange noch nie gelöschen immer noch bleibe

        es geht löschen oder bleibe 2011 punkte ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. August 2016 um 9:09

          Hallo Azin,

          die Punkte aus 2011 sind vermutlich bereits verfallen. Wenn Sie unsicher sind, wie viele Punkte Sie haben, können Sie die Punkte auch beim KBA abfragen lassen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. luise
    Am 16. Mai 2016 um 23:05

    Hallo!
    2012 hatte ich in meiner probezeit einen ampelblitzer ! Sollte demnach ein aufbauseminar besuchen! Aus geldgründen war dies leider nicht möglich! Sollte den Führerschein dann abgeben ! Bin eine zeit lang bis ich erwischt wurde ohne gültiger fahrerlaubnis gefahren! Jetzt habe ich im obtober 2015 daß aufbauseminar nachgeholt und 5 freiwillige fahrstunden genommen! Letzte Woche habe iCh den Antrag auf neuerteilung abgegeben! Wie stehen Meine Chancen den Führerschein wieder zu bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 8:39

      Hallo Luise,

      das geforderte Aufbauseminar war aufgrund des Ampelverstoßes angeordnet. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis war dann ein zusätzliches Vergehen. Da Sie die geforderten Maßnahmen erfüllt haben, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde inwieweit der zweite Verstoß in Bezug auf den Führerschein gewertet wird. Informationen hierzu kann Ihnen in der regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen und Ihnen auf sagen, ob weitere Maßnahmen Ihrerseits erfüllt werden müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Cliff H.
    Am 14. April 2016 um 14:19

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe einen Audi 80 Avant mit 2.8l 174ps und Euro 2 Erstzulassung 1994.
    Alles gut und schön.Mir ist aufgefallen, wenn ich die KFZ Steuer Berechnung online mache, auf der Seite vom Kraftfahrtbundesamt kommt über 100€ weniger raus. An was kann das liegen, habe ich irgend was vergessen.

    Danke schon mal im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 10:06

      Hallo Cliff,
      es ist gut möglich, dass Sie entweder eine Angabe vergessen oder falsch angegeben haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Mohamed
    Am 31. März 2016 um 23:08

    Was ist denn wenn es für mein Auto kein dieselpartikelfilter gibt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 10:20

      Hallo Mohamed,

      erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde, was Sie in diesem Fall tun können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mr Shaun D.
    Am 29. März 2016 um 22:57

    Dear Sir / Madam,
    I purchased a Mercedes C200 while I was in Germany. The vehicle was registered with the British Forces Germany. I have now moved to Spain and I was hoping to register the car here in Spain. However I need an original ‘FAHRZEUGBRIEF’ before this can be done as when I purchased the car all documentation was of a photocopy.
    Would I be able to apply for an original ‘FAHRZEUGBRIEF’ ? If so what do I need to do?
    Kind regards,
    Shaun D.
    (Apologies but I only speak English)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:35

      Hello,

      you will need to apply for new papers at the “Zulassungsstelle” (licensing office) where you will have to prove via contract, that the car is indeed yours. However, this will take some time, as the original “Fahrzeugbrief” must be declared invalid, before you can get a new one.

      The editorial staff of bussgeldkatalog.org

  13. rene m.
    Am 28. März 2016 um 19:57

    Mir wurde 2000 den Führerschein entzogen, habe ich eine Chance sie wieder zubekommen, wenn ja, was hbe ich zu beachten und zu tun oder was für Kosten kommen suf mich zuÜ?
    MfG Rene Müller

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:39

      Hallo Rene,

      was Sie bezüglich der Wiedererlangungen bzw. Neuaustellung Ihres Führerscheins tun müssen, können Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen. In der Regel kann Ihnen die Behörde alle Informationen geben, so dass Sie die notwendigen Schritte einleiten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Cathy
    Am 16. März 2016 um 15:16

    Hallo,

    ich bin im Dezember (2015) leider über 20 km/h zu schnell gefahren und habe jetzt im März erst den Bußgeldbescheid bekommen. Nun ist mir die gleiche Sache wie oben beschrieben nochmals passiert. Bekomme ich jetzt ein Fahrverbot weil 2 mal im Jahr oder wird das Vergehen jetzt für das neue Jahr (2016) gezählt?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 11:35

      Hallo Cathy,

      in der Regel gilt die Wiederholungstäterregel erst ab zwei Verstößen ab 26 km/h in einem Jahr. Vermutlich wird es keine Fahrverbot geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. sven g.
    Am 9. März 2016 um 21:33

    Hallo,

    habe im Jahre 2003, nach einjährigem Einlegen von Widerspruch, meinen Führerschein bei meiner zuständigen Führerscheinstelle abgeben müssen und wollte nun erfahren, mit Hilfe eines Auszuges aus dem Strassenverkehrsregister, ob meine Tilgungsfrist schon abgelaufen ist und ich meinen Führerschein ohne weitere Auflagen neu beantragen könnte!?
    Wenn dort kein Eintrag mehr drin stünde, dann müsste dem Neuantrag ohne Auflagen doch nichts im Wege stehen?
    Wo könnte ich solch einen Auszug erhalten bzw. beantragen?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:43

      Hallo Sven,

      ihr Punktekonto können Sie direkt beim KBA abfragen. Sollte eine MPU angeordnet worden sein, ist es möglich, dass die Auflage dennoch besteht. Das erfahren Sie allerdings nur, wenn Sie bei der Zulassungsbehörde eine Anfage stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. András
    Am 2. März 2016 um 20:03

    Guten Tag
    Ich hab meine Auto am 12.12.2014 mit kennzeichen verkauft.
    Der Kaufer hat das Auto immer noch nicht umgemeldet und seit dem krieg ich immer noch Strafe.ich bin wirklich total ratlos.was soll ich jetzt tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 11:19

      Hallo András,

      eine Möglichkeit wäre mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsbehörde zu gehen und dort die Abmeldung zu beantragen. Solange die Behörde nicht weiß, dass Sie nicht mehr der Halter sind, werden Sie auch weiterhin die Strafen erhalten. Außerdem wäre es sinnvoll, vielleicht einen Zeugen mit zum Termin zu nehmen. Melden Sie auch der Versicherung den Verkauf, um einer eventuellen Hochstufung zu entgehen. Im Zweifel müssen Sie wohl zum Anwalt gehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. andreas
    Am 26. Februar 2016 um 14:17

    habe vor 10 jahren mein führerschein wegen trunkenheit abgeben müssen.

    wie kann ich ihn jetzt wieder bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:39

      Hallo Andreas,

      Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wurde Ihnen eine sogenannte Sperrfrist auferlegt. Nach Ablauf dieser können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Wahrscheinlich müssen Sie zur Wiedererlangung eine MPU absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Gabriel v.
    Am 25. Februar 2016 um 10:25

    Ich möchte genau wiesen wievil punkt habe ich auf Meine Konto?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 11:01

      Hallo Gabriel,

      um zu erfahren, wie viele Punkte Sie haben, wenden Sie sich bitte an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Miriam
    Am 18. Februar 2016 um 19:41

    Ich hab Bussgeldbescheid in Höhe 60 Euro bekommen.Die Regelgeldbusse wurde im Hinblick auf Eintragungen im Fahreignungsregister angemessen erhöht ( 15 Euro Erhöhung)
    Was das bedeutet für mich.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:04

      Hallo Miriam,

      der Bußgeldkatalog ist nur eine Orientierungshilfe für das Bußgeld. Es kann sein, dass die Behörden andere Vergehen im Straßenverkehr mit in die Betrachtung einbeziehen und das Bußgeld entsprechend erhöhen. Demnach müssen Sie ein erhöhtes Bußgeld zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Stefan
    Am 28. Januar 2016 um 1:54

    Wo kann ich denn nach 15 jahre meine komplette akte löschen lassen zwecks verjährung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:40

      Hallo Stefan,

      die Verjährung beim KBA erfolgt automatisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Angelika Zimmermann
    Am 15. Januar 2016 um 8:11

    Danke Danke Danke für das wegsehen ….Verbrauchswerte bei KFZ …..

  22. Nicole P.
    Am 11. Januar 2016 um 22:24

    Ich habe vor ca.2jahren meinen Führerschein verloren! War jetz zwei jahre im Gefängnis! Jetzt wäre meine frage, wo ist mein Führerschein bzw.was muss ich tun, um ihn wieder zu bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:25

      Hallo Nicole,

      es hängt davon ab, wie Sie den Führerschein “verloren” haben. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie eine Neubeantragung vornehmer. Mussten Sie den Führerschein wegen eines Fahrverbots abgeben, können Sie bei der entsprechenden Stelle nach dem Schein fragen. Haben Sie Ihren Führerschein lediglich verlegt, müssen Sie den Verlust melden und ein neues Dokument beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Veit G.
    Am 26. November 2015 um 12:54

    Brauche ich zur Beantragung Güterkraftverkehr Erlaubnis. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 12:14

      Hallo Veit,
      gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht brauchen eine Erlaubnis beziehungsweise Gemeinschaftslizenz (Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz). Für Transporte im Werkverkehr bedarf es keiner Erlaubnis. Sie haben diese aber dem Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt anzuzeigen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Loellhoeffel
    Am 3. September 2015 um 16:32

    Hiemit Bitte ich um meinen Punktestand beimKraftfahrt Bundesamt per E -Mail Danke

  25. Rosemarie H.
    Am 29. Juli 2015 um 17:22

    Ich bitte um Auskunft meines Punktestandes mit Datum der erteilten Punkte.
    Danke.

    • Zaman M.
      Am 14. April 2016 um 12:54

      Ich bitte um Auskunft meines Punktestandes mit Datum der erteilten Punkte.
      Danke.

      Mit freundlichen grüßen

      Zaman M.

      • bussgeldkatalog.org
        Am 18. April 2016 um 9:20

        Hallo Zaman,
        wenn Sie wissen möchten, wie viele Punkte in Flensburg Sie haben, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 14:28

      Hallo Rosemarie,

      darum kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wie Sie eine Punkteabfrage vornehmen können, lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-abfragen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Michael s.
    Am 13. Juli 2015 um 11:11

    Möchte mal meine Einträge wissen!Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 10:06

      Hallo Michael,

      das Punktesystem wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verwaltet. Bitte leiten Sie Ihre Anfrage an diese Behörde.

      Hier finden Sie genauere Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-abfragen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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