Achtung: Hohes Bußgeld für Kaminöfen ohne Filter droht
Veröffentlichungsdatum: 28. November 2024
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Zum Januar 2025 läuft die Übergangsfrist für ältere Kaminöfen ab. Bereits 2010 trat eine Bundesverordnung in Kraft, welche die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für alle Öfen, die mit Holz betrieben werden, herabsetze. Sollten Sie eine alte Anlage besitzen, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 errichtet wurde, müssen Sie prüfen, ob diese die Grenzwerte einhält. Andernfalls droht nämlich ein hohes Bußgeld für Kaminöfen, die keinen Filter haben.
Welche Vorgaben gelten für Kaminöfen ab Januar?
Betreiben Sie in Ihren eigenen vier Wänden einen Kaminofen, so muss dieser folgende Grenzwerte einhalten:
- Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter
- Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter
Seit März 2010 dürfen nämlich nur noch Kaminöfen errichtet und betrieben werden, die den Vorgaben entsprechen. Dies ist in § 4 Absatz 3 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt:
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn für die Feuerstättenart der Einzelraumfeuerungsanlagen durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad nach Anlage 4 eingehalten werden.
Für ältere Anlagen läuft noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024. Nehmen Sie eine Anlage, die nicht den Vorgaben entspricht, ab Januar in Betrieb, droht Ihnen die Zahlung von einem Bußgeld für den Kaminofen ohne Filter.
Gut zu wissen: Ausgenommen von den strengeren Regelungen sind unter anderem offene Kamine, Öfen, welche die einzige Heizquelle im Haushalt darstellen, sowie einige historische Öfen.
Bußgeld für Ihren Kaminofen ohne Filter droht: Was können Sie tun?
Das Bußgeld für Kaminöfen ohne Filter, die ab Januar 2025 noch genutzt werden, kann bis zu 50.000 Euro betragen. Doch was können Sie tun, wenn Ihre alte Anlage die Grenzwerte nicht einhält? In den meisten Fällen ist die Nachrüstung eines Filters möglich. Dafür fallen Kosten zwischen 500 und 1.200 Euro an.
Eine weitere Option wäre der Austausch der Anlage. Kommen diese beiden Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht, müssen Sie den Kaminofen außer Betrieb nehmen. Betreiben Sie den Ofen dennoch, müssen Sie mit Sanktionen rechnen, wenn ein Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau feststellt, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.