Alpine-Symbol auf Winterreifen wird Pflicht!

News von Murat Kilinc

Veröffentlichungsdatum: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Als Faustregel für den Gebrauch von Sommerreifen gilt: Von Ostern bis Oktober. Wer über Allwetterreifen verfügt, spart sich den Gang in die Werkstatt für einen Reifenwechsel. Doch Vorsicht: Ab kommenden Monat ist ein Alpine-Symbol auf Winterreifen Pflicht. Verfügen die Reifen lediglich über die Kennzeichnung „M+S“, können hohe Bußgelder drohen.

M+S hat ausgedient: Alpine-Symbol auf Winterreifen erforderlich

Das Alpine-Symbol ist auf Winterreifen ab Oktober Pflicht!
Das Alpine-Symbol ist auf Winterreifen ab Oktober Pflicht!

Schon im März 2017 hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, laut derer ab Oktober 2024 nur noch Ganzjahresreifen als Winterreifen anerkannt werden, wenn diese ein Alpine-Symbol tragen.

Nun steht der 1. Oktober vor der Tür und mit diesem endet auch eine Übergangsfrist, in der Fahrzeughalter noch Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol als Winterreifen nutzen durften, wenn diese bis Dezember 2017 gekauft wurden.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort heißt es in Bezug auf Winterreifen:

Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind.

Gut zu wissen: Die Winterreifenpflicht ist an kein konkretes Datum gebunden. Viel mehr sind die Straßenverhältnisse entscheidend. Sie müssen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ (§ 2 Absatz 3 a Straßenverkehrs-Ordnung) eine entsprechende Bereifung an Ihrem Kfz nachweisen können.

Kein Alpine-Symbol auf den Winterreifen: Was droht?

Sind Sie trotz winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs bzw. nutzen Sie noch ältere Modelle mit einer „M+S“-Kennzeichnung, so gefährden Sie nicht nur sich und andere, sondern begehen auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Für das Fahren ohne Winterreifen wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Gehen mit dem Verstoß eine Behinderung oder Gefährdung einher, steigt die Geldbuße auf 80 bzw. 100 Euro.

Zwar gilt in Deutschland grundsätzlich die Fahrerhaftung, im Falle der Bereifung gibt es aber eine Ausnahme: Lassen Sie als Halter zu, dass Ihr Wagen gefahren wird, obwohl kein Alpine-Symbol auf den Winterreifen ist, drohen Ihnen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie das Wichtigste über Winterreifen im Video

Video zu Winterreifen in Deutschland
Video: Ab wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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