Die Fahrtenbuch-Pflicht besteht nach einer Anordnung
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage kann erfolgen, wenn ein Fahrer während eines Bußgeldverfahrens nicht ermittelt werden kann. Doch besteht die Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen und welche Angaben müssen gemacht werden? Informationen hierzu finden Sie im neuen Ratgeber.