Viele Deutsche glauben, dass sie einen Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen müssen, wenn sie erst wieder in ihrem Heimatland sind. Immerhin ist der Verstoß ja außerhalb des Heimatlandes geschehen. Aber stimmt das oder liegen hier einige einem Irrglauben auf? Droht eine Vollstreckung durch deutsche Behörden? Dieser Artikel klärt auf.
Die Schweiz ahndet Verkehrsdelikte mit hohen Bussen. Daher fragt sich manch ein Deutscher, der im Urlaub mit dem schweizer Verkehrsrecht in Konflikt geraten ist, ob er das verhängte Bussgeld bezahlen muss oder er, in sein Heimatland zurückgekehrt, vor der Vollstreckungsmacht der Schweiz sicher ist. Lesen Sie hier nach!
Die Schweiz ist aufgrund ihrer räumlichen Nähe und der Landschaft ein beliebtes Reiseziel vieler Deutsche. Doch Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden in der Schweiz hart geahndet. Zum Teil werden Delikte als Strafsachen behandelt. Mehr dazu hier!
Bei einem Bußgeldbescheid aus Österreich ist die Höhe vom Bußgeld nicht in einem einheitlichen Katalog geregelt. Stattdessen können die Behördensprengel selbst Beträge festlegen. Was es sonst noch beim Knöllchen aus Österreich zu beachten gilt? Hier mehr dazu!