Urteil zur Blitzer-App: Beifahrer dürfen Autofahrer nicht vorwarnen

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Veröffentlichungsdatum: 20. Februar 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Auf deutschen Straßen ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt eine Blitzer-App zu nutzen. Beifahrer dürfen das ab sofort offiziell auch nicht mehr tun, um den Fahrer so vor Blitzern zu warnen. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Damit wurde nun eine Grauzone aus der Welt geschafft.

Verbot der Blitzer-App auch für Beifahrer: Wie kam es dazu?

Neues Urteil für Blitzer-App: Beifahrer dürfen nicht mehr vor Blitzern warnen.
Neues Urteil für Blitzer-App: Beifahrer dürfen nicht mehr vor Blitzern warnen.

Grund für das Urteil war der Fall eines Rasers, welcher Ende Januar 2022 in Heidelberg wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten wurde. Über eine Blitzer-App schaute der Beifahrer des Mannes nach aktuellen Blitzern in der Umgebung. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte in diesem Fall ein Bußgeld von 100 €.

Der Fahrer wies dies allerdings zurück und weigerte sich, die Geldbuße zu zahlen. Er sagte, er sei lediglich über den Beifahrer, der die Blitzer-App studierte, über mögliche Radarkontrollen informiert worden. Fälle wie diese waren bislang eine rechtliche Grauzone.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun, dass die Nutzung einer Blitzer-App ebenso für Beifahrer verboten wird, wenn dies zum Vorteil des Fahrers geschieht. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Grundlage für das neue Urteil bildet der unten aufgeführte § 23,1c) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Abschnitt 1.c)

Ebenso rechtswidrig ist es, wenn sich Fahrer oder Beifahrer über die Blitzer-App Warnsignale senden und damit auf Blitzer hinweisen lassen. Auch dies ist Bestandteil des neuen Urteils des OLG Karlsruhe.

Verwenden Sie eine Blitzer-App, um sich rechtzeitig vor Blitzern warnen zu lassen?

Was haben Fahrer und Beifahrer bei Blitzer-App-Nutzung zu befürchten?

Nutzt ein Autofahrer oder dessen Beifahrer eine Blitzer-App über das Handy, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und hat grundsätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von 75 € und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Dies gilt gleichermaßen für sämtliche Fahrzeuginsassen. Diesen ist es, ebenso wie Fahrer und Beifahrer verboten, mittels Blitzer-App, dem Fahrer einen Vorteil zu verschaffen, ihn vor Blitzern zu warnen. Für Geldbußen muss in Fällen wie diesen der Fahrer selbst aufkommen.

Im Video zusammengefasst: Blitzer-Apps und deren Nutzung

Video: Sind Blitzer-Apps erlaubt und wenn ja, unter welchen Umständen?
Alles Wichtige zur Nutzung von Blitzer-Apps

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5 Kommentare

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  1. Mirco G.
    Am 14. März 2023 um 12:45

    Das Ziel der Blitzerwarnapps ist doch im Grunde genommen, dass man nicht geblitzt wird wenn man zu schnell fährt. Das Ziel der Blitzer hingegen ist, mir aufzuzeigen, dass ich zu schnell gefahren bin und dies (dort) nicht wieder machen sollte (Lernen durch finanzielle Schmerzen). Für vorsätzliche Raser finde ich Strafen angebracht, für versehentliches Zuschnellfahren eher nicht. Die Grenze ist natürlich schwer zu definieren. Das Einfachste ist natürlich sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, dann wird man auch nicht geblitzt, sofern dies die Beschilderung einem einfach ermöglicht. :-) Ich habe in meinem Fahrzeug eine Verkehrszeichenerkennung, die mich indirekt auch schon vor manchen Blitzern bei versehentlichem Zuschnellfahren vor einem Blitz bewahrt hat. Was spricht gegen eine Verkehrszeichchenerkennung in allen Fahrzeugen? Somit wären die versehentlich Geblitzen schon mal sicher. Um auf die Blitzerapp und das Urteil zurückzukommen … ich finde das Urteil gut und richtig. Die Strafen für zu schnelles Fahren sind leider immer noch viel zu niedrig. Hier sollte viel früher mit Fahrverboten oder Führerscheinentzug geahndet werden. Ich finde es oft nur traurig, dass man mit wenigen km/h zu viel geblitzt wird (15 Euro Ordnungswidrigkeit), dann aber man andere Fahrer beobschtet, die überdeutlich zu schnell durch eine Ortschaft rasen und denen passiert nichts…. aber dagegen würden nur flächendeckende Blitzer etwas ändern oder vernünftige Autofahrer – beides ist nicht immer zu 100% möglich.

  2. Unbekannt
    Am 2. März 2023 um 22:00

    Blitzerapp verbieten aber Meldungen von Blitzer im Radio erlauben👍🤣

  3. Frank E.
    Am 1. März 2023 um 20:58

    Bitte die Extremraser aus den Verkehr ziehen!

  4. R Pech
    Am 1. März 2023 um 9:53

    Guten Morgen Leute vom Bußgeldinformationsteam, ich benutze keine Blitzerapp. Ich bin über 80 und habe von diesem neumodischen Kram keine Ahnung. Bin also gegenüber jüngeren Autofahrern benachteiligt. Das Urteil begrüße ich deshalb. Aber wie will der Gesetzgeber verhindern, daß solche App’s benutzt werden???? Aber warum wird die persönliche App verboten aber wahrscheinlich alle Rundfunkanstalten über Standorte von Radaranlagen informieren??? Für mich sind diese Sender Beifahrer!!
    mfrGr
    R.Pech

  5. Wolfgang R
    Am 1. März 2023 um 9:32

    Die Entscheidung finde ich richtig.
    Wie ist das Prinzip mit dem Navigationsgerät?

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