Bußgeld: Pilze zu sammeln, kann sehr teuer werden
Veröffentlichungsdatum: 9. August 2023
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der Herbst ist die feucht-warme Jahreszeit, in der sich Pilze am wohlsten fühlen. Sie locken eifrige Sammler aus ihren Häusern, die auf der Suche nach den kleinen Köstlichkeiten sind. In diesem Jahr beginnt die Pilzsaison durch die Wetterlage schon etwas früher. Sie sollten Einiges beachten, damit die Pilzpfanne nicht zur Bußgeldfalle wird. Denn: In einigen Bundesländern droht ein hohes Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln und dabei beispielsweise nicht die maximal zulässige Menge beachten.

Wo können Sie, ohne dass ein Bußgeld droht, Pilze sammeln?
Zwei Männer aus der Schweiz mussten in Baden-Württemberg 900 Euro Geldbuße zahlen, nachdem sie mit neun Kilo Steinpilzen im Auto erwischt wurden. Mit insgesamt zwei Kilo ihrer Beute durften sie die Fahrt fortsetzen – den Rest behielt der Zoll. Damit Sie kein Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln, befürchten müssen, sollten Sie wissen, wo dies gestattet ist und wo nicht.
Die Regelungen dazu finden sich in den einzelnen Landeswaldgesetzen (LWaldG). In diesen kann jedes Bundesland eigene Richtlinien aufstellen, an die sich die Bürger halten müssen. Im Allgemeinen droht aber ein Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln, wenn Sie dafür ein Waldstück betreten, das Sie nicht betreten dürfen. Dazu gehören in der Regel:
- Natur– und Vogelschutzgebiete,
- Gebiete, für die das Betreten durch Schilder oder Zäune untersagt ist, (bspw. bei einer Naturverjüngung), sowie
- Flächen, die forstwirtschaftlich betrieben werden oder auf denen gejagt wird.
In Deutschland gibt es einen sehr hohen Wildbestand. Wildschweine, Rehe und Damwild ernähren sich zum Teil besonders gern von den Knospen junger Laubbäume, weshalb Gebiete, die sich vom sog. Wildverbiss erholen sollen, oft eingezäunt werden. Hier droht ein Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln und dabei die Zäune hinter sich lassen oder entsprechende Schilder missachten.
Denn Pilze dienen der Säuberung des Waldes: Sie zersetzen tote Tiere und Pflanzen und hinterlassen nährstoffreiche Erde. Sie sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald.
So hoch ist das Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln

Einige Bundesländer legen in ihrem jeweiligen Landeswaldgesetz ein hohes Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln, fest. Im Folgenden sind die Geldbußen einiger Länder aufgelistet, die maximal drohen können, wenn Sie größere Mengen der Walderzeugnisse einsammeln:
- Baden-Württemberg: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
- Berlin: bis zu 10.000 Euro
- Brandenburg: bis zu 20.000 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 7.500 Euro
- Thüringen: bis zu 2500 Euro
- Rheinland-Pfalz: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
- Sachsen: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
Beachten Sie, dass jeder Fall einzeln entschieden wird. Bei den Geldbußen handelt es sich um den jeweils höchstmöglichen Betrag. Sie können demnach also auch geringer ausfallen.
Riskieren Sie kein Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln
Grundsätzlich sollten Sie auf der Suche nach einer leckeren Beilage aus dem Wald auf gesunden Menschenverstand setzen: Ist das Gebiet eingezäunt? Handelt es sich hauptsächlich um sehr junge Bäume? Gibt es Schilder, die das Betreten untersagen? Wenn nein, können Sie hier in der Regel, ohne ein Bußgeld zu befürchten, Pilze sammeln.
Bedenken Sie dabei die Menge. Diese sollte auf den eigenen Verzehr beschränkt sein. In den LWaldG der Länder ist oftmals die Rede von einer „geringen Menge„, die allerdings nicht genau festgelegt ist. Bis zu ein Kilo Pilze sind pro Person in den meisten Fällen unbedenklich. Bei größeren Sammelaktionen sollten Sie sich um eine Sammelgenehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde kümmern.

Viele Kommunen stellen Informationen in Form von Flyern auf ihrer Website zur Verfügung, denen Sie die genauen Sammelmengen und geschützten Pilzarten entnehmen können, die gar nicht oder nur in kleinem Umfang gesammelt werden dürfen. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) legt in § 2 Abs. 1 fest, dass:
- Steinpilze
- alle heimischen Arten von Pfifferlingen
- Schweinsohr
- Brätling
- alle heimischen Arten von Birkenpilzen und Rotkappen
- sowie Morcheln
nur in kleinen Mengen eingesammelt werden dürfen. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Pilze sammeln und das in zu großen Mengen.
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Wo kann man Personen melden, die Massen an Pilzen aus dem Wald entnehmen und dies noch lustig bei Instagram Posten?
Nicht zu vergessen, dass man Pilze nur durch rausdrehen ernten sollte. Und der Waldboden
ist an vielen Stellen schon durch schwere Maschinen geschädigt, das zerstört einiges.