Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!
Veröffentlichungsdatum: 30. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Achtung: Ab dem 1. Mai kann ein Bußgeld aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden. Möglich gemacht wird dies durch einen neuen Vertrag zwischen den beiden Ländern. Demnach können künftig Geldbußen (ab 70 Euro bzw. 80 Franken) aus dem Nachbarland auch in der Bundesrepublik eingetrieben werden. Da der Schweizer Bußgeldkatalog deutlich härtere Sanktionen vorsieht als hierzulande, wird diese Summe schnell erreicht.
Vertrag macht für Bußgelder aus der Schweiz die Vollstreckung in Deutschland möglich
Am 27. März 2024 wurde in Bern die Ratifizierungsurkunde für einen neuen Vertrag zwischen Deutschland und der Alpenrepublik ausgetauscht. Dieser sieht vor, dass künftig auch für Bußgelder aus der Schweiz eine Vollstreckung in Deutschland möglich ist.
Bisher war das nicht der Fall, da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist und das EU-Vollstreckungsabkommen für diese somit nicht gilt. Mit dem neuen Vertrag soll sich das nun ändern:
Ab dem 1. Mai werden Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben. Verkehrssünder können die Sanktionen nun nicht mehr einfach “aussitzen”.
Wichtig: Der Vertrag gilt für die Vollstreckung von Bußgeldern in beiden Ländern. Werden also Schweizer Verkehrsteilnehmer in Deutschland geblitzt, kann die Geldbuße auch in der Schweiz vollstreckt werden.
So teuer sind Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Schweiz
Das für Bußgelder aus der Schweiz nun eine Vollstreckung in Deutschland möglich ist, könnte sich für einige Verkehrsteilnehmer sehr negativ für den eigenen Geldbeutel auswirken. Die Geldbußen im Nachbarland sind nämlich deutlich teurer als bei uns.
Werden Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in der Schweiz geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeld ab 180 Euro rechnen. Die Grenze von 70 Euro, ab welcher die Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden können, ist mitunter also schnell erreicht.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Sanktionen entnehmen, welche gemäß Schweizer Bußgeldkatalog bei Tempoverstößen auf Sie zukommen:
Verstoß | Bußgeld in Schweizer Franken (CHF) |
---|---|
Innerorts zu schnell: 1-5 km/h | 40 |
... 6-10 km/h | 120 |
… 11-15 km/h | 250 |
Außerorts zu schnell: 1-5 km/h | 40 |
… 6-10 km/h | 100 |
… 11-15 km/h | 160 |
… 16-20 km/h | 240 |
Auf der Autobahn zu schnell: 1-5 km/h | 20 |
… 6-10 km/h | 60 |
… 11-15 km/h | 120 |
… 16-20 km/h | 180 |
… 21-25 km/h | 260 |
Rotlichtverstoß | 250 |
Weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, für welche die Schweizer Bußgelder nun in Deutschland vollstreckt werden können, sind zum Beispiel:
- Handy am Steuer: 100 CHF
- Rotlichtverstoß: 250 CHF
- Alkohol am Steuer (0,5 Promille oder mehr): ab 600 CHF
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