Bußgeldkatalog 2021: Neu versus alt – Welche Bußgelder ändern sich?

News von Franziska L.

Veröffentlichungsdatum: 19. April 2021

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Streit um die StVO beigelegt: Ein neuer Bußgeldkatalog mit teils höheren Bußgeldern soll spätestens im September in Kraft treten.
Streit um die StVO beigelegt: Ein neuer Bußgeldkatalog mit teils höheren Bußgeldern soll spätestens im September in Kraft treten.

Nach monatelangem Streit haben sich die Verkehrsminister des Bundes und der Länder auf neue Bußgelder geeinigt. Der Plan, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen schneller zu einem Fahrverbot führen, steht hingegen nicht mehr zur Debatte. Stattdessen sieht ein neuer Bußgeldkatalog teilweise drastische Bußgelderhöhungen für Raser vor. Nun soll die neue StVO zügig auf den Weg gebracht und das Gesetzgebungsverfahren noch vor den Bundestagswahlen abgeschlossen werden, sodass die neuen Regelungen spätestens im September in Kraft treten. Hier erfahren Sie den aktuellen Stand zum Bußgeldkatalog: Was ist neu? Welche Bußgelder sind geplant? Inwieweit unterscheiden sie sich von den alten Sanktionen?

Zusammenfassung zum überarbeiteten Bußgeldkatalog: Was alles neu ist

Die neu geplanten Regelungen in der StVO sollen für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem aber für Radfahrer und Fußgänger sorgen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Verkehrsministerkonferenz folgenden Änderungen:

Ver­stoßNeues Buß­geld (gilt seit 9.11.21)Altes Buß­geld (galt bis 8.11.21)
Verbots­widriges Parken auf Rad- und Geh­wegenbis zu 110 €bis zu 35 €
Halten und Parken in zweiter Reihebis zu 110 €bis zu 35 €
Parken auf Schwer­be­hin­der­ten-Park­platz55 €35 €
Parken auf einem Lade-/Park­platz für E-Autos oder Car­sharing (neuer Tat­be­stand)55 €-
Parken in amt­lich ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten bzw. mit Be­hin­derung von Rettungs­fahr­zeugen100 €bis zu 65 €
Ein­facher Park­verstoßbis zu 55 €15 €
LKW-Fahrer miss­achtet Schritt­ge­schwin­dig­keit beim Rechts­ab­biegen inner­orts70 €-
un­er­laub­te Nutzung des Geh­wegs durch Fahr­zeugebis zu 100 €bis zu 25 €
Auto-Posing: un­nötiger Lärm, ver­meid­bare Abgas­belästi­gungen, nutz­loses Hin- und Her­fahren100 €20 €
un­er­laubtes Nutzen oder Durch­fahren einer Rettungsgasse
(neuer Tat­bestand)
200 - 320 €
(plus 1 M Fahr­verbot)
-

Neue StVO: Deutlich höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die StVO-Novelle vom 20.04.2020 sah sehr hohe Bußgelder für Temposünder vor und ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Wegen eines Formfehlers traten diese Regelungen jedoch außer Kraft. Das mit dieser Novelle eingeführte schnelle Fahrverbot ist nun vom Tisch. Allerdings sieht die neue StVO deutlich höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Die folgenden Übersichten stellen alten, derzeit geltenden und die geplanten Bußgelder gegenüber.

Der geplante Bußgeldkatalog mit den neu festgelegten Bußgeldern soll noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Es gelten also nach wie vor die bisherigen Sanktionen. Die vorgesehenen Neuregelungen wurden bereits im Frühjahr letzten Jahres beschlossen. Sie waren aber aufgrund eines Formfehlers in der StVO-Novelle unwirksam.

Geschwindigkeitsüberschreitung für PKW bis zu 3,5 t innerorts: Bußgeldkatalog alt versus neu

Verstoßaktuelles Bußgeldgeplantes Bußgeld
... bis 10 km/h15 €30 €
... 11 - 15 km/h25 €50 €
... 16 - 20 km/h35 €70 €
... 21 - 25 km/h80 €115 €
... 26 - 30 km/h100 €180 €
... 31 - 40 km/h160 €260 €
... 41 - 50 km/h200 €400 €
... 51 - 60 km/h280 €560 €
... 61 - 70 km/h480 €700 €
über 70 km/h680 €800 €

Geschwindigkeitsüberschreitung für PKW bis zu 3,5 t außerorts: Bußgeldkatalog alt versus neu

Verstoßaktuelles Bußgeldgeplantes Bußgeld
… bis 10 km/h10 €20 €
… 11 - 15 km/h20 €40 €
… 16 - 20 km/h30 €60 €
… 21 - 25 km/h70 €100 €
… 26 - 30 km/h80 €150 €
… 31 - 40 km/h120 €200 €
… 41 - 50 km/h160 €320 €
… 51 - 60 km/h240 €480 €
… 61 - 70 km/h440 €600 €
über 70 km/h600 €700 €

Das ursprüngliche Vorhaben, schon ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein Fahrverbot zu verhängen, ist nun vom Tisch. Hier bleibt es bei den alten Regelungen, wonach ein Fahrverbot wie folgt angeordnet wird:

  • für Tempoüberschreitungen ab 31 km/h innerorts
  • für Wiederholungstäter innerorts schon ab 26 km/h
  • für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts
  • außerorts erst ab 41 km/h
  • für Wiederholungstäter außerorts schon ab 26 km/h

Achtung! Unklar ist derzeit, ob die neue StVO nicht nur höhere Bußgelder vorsieht, sondern auch weitere Punkte in Flensburg. Normalerweise kassieren Verkehrsteilnehmer für Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld belegt sind, auch einen Punkt. Aufgrund der geplanten Bußgelderhöhungen müsste es auch schon früher Punkte geben. Allerdings folgte die StVO-Novelle vom April 2020 dieser Logik schon nicht, sodass unklar ist, ob beispielsweise ein Autofahrer, der innerorts 16 km/h zu schnell ist, neben dem Bußgeld auch einen Punkt bekommt.

FAQ: Bußgeldkatalog: Was ist neu?

Welcher Bußgeldkatalog gilt 2021?

Es gilt nach wie vor noch der alte Bußgeldkatalog. Allerdings soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Katalog mit teils schärferen Sanktionen in Kraft treten.

Wann genau kommt der neue Bußgeldkatalog?

Die oben vorgestellten Neuerungen müssen erst noch durch den Bundesrat. Geplant ist, dass sie spätestens bis September 2021 in Kraft treten.

Welche Neuregelungen sind geplant?

Einen Schwerpunkt bilden vor allem deutlich höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese haben wir in den obigen Tabellen zum geplanten Bußgeldkatalog zusammengefasst. Neu ist zum Beispiel auch die Pflicht für LKW-Fahrer, sich beim Rechtsabbiegen innerorts an die Schrittgeschwindigkeit zu halten. Weitere Neuerungen finden Sie in dieser Übersicht.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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12 Kommentare

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  1. Uli
    Am 5. Oktober 2022 um 18:11

    Beim Parken nutzen sicher manche Gemeinden die neuen “Freiräume” aus.
    Das die abgesenkten Fahrverbotsgrenzen nicht zum Tragen kommen ist der “Raserlobby” zu verdanken und sehr schade, denn Fahrverbote sind sehr wirksam im Bezug auf Wirksamkeit. Die Personen, die gerne Rasen sind meist finanziell gut aufgestellt und zahlen die höheren Bußgelder fast aus der Portokasse, wogegen ein Fahrverbot schon deutlich mehr Wirkung zeigt. Zusätzlich sollte unbedingt auch in Deutschland ein generelles Tempolimit eingeführt werden.
    Allerdings gibt es da auch noch andere Probleme und Gefahren auf der Autobahn: LKW-Fahrer, die sich partout nicht an Abstand und Überholverbot bei Geschwindigkeitsunterschiede unter 10 KMH halten sondern kilometerweit verbotswidrig nebeneinander herfahren und die evtl. technischen Abstandshilfen einfach abschalten. Daher kommen viele Auffahrunfälle mit LKW zustande, was auch noch erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Hier müßte erheblich härter durchgegriffen werden und sanktioniert werden. Aber es herrscht immer noch die unsinnige Meinung, 2 kmh schneller bringt viel Zeit, was aber nachweislich unsinnig ist. Es gibt noch viele Baustellen im Bezug auf die Förderung der Sicherheit auf deutschen Straßen.

  2. Hans
    Am 10. November 2021 um 18:30

    Alles einfach verdoppeln, oder verdreifachen,
    nach einem Konzept zur Verkehrssicherheit sieht dass meiner Meinung nach nicht aus. Kassen füllen, lobbyarbeit und Gemeinden sowie Städten unter die Arme greifen. Als Komune und Kommunale Verkehrsüberwachung lohnt sich das jetzt erst recht sich einen Starrenkasten / Blitzer anzuschaffen.
    Innerorts 30 er Zonen zu schaffen. Autofahrer können dann bereits bei 34 km/h also 1 km/h zu schnell ( Abzug 3 km/h Toleranz) 30€ zahlen.
    Das klingt nach Abzocke und nichts anderes.

  3. Andreas
    Am 11. Oktober 2021 um 13:47

    Ich finde das jetzt unmöglich und völlig überzogen. Ich selbst bin Freiberufler und fahre bis zu 60.000 Km pro Jahr. Man muss da jetzt schon mehr auf Verkehrszeichen und Blitzer achten wie auf Personen am Straßenrand (Kinder, Radfahrer usw.). Insbesondere in fremden Gegenden ist die Überflutung von Verkehr und Verkehrsregelungen oft so intensiv, das man schnell mal den Wechsel der Geschwindigkeitsbegrenzungsveränderung auch mal übersieht.
    Und was ist denn überhaupt ein RASER? Dank völlig überhöhter Steuern ist der Sprit inzwischen so teuer, dass es kaum noch wirklich schnelle Fahrer auf der Autobahn gibt. Aber dazu wird man ja jetzt bereits abgestempelt, wenn man in der 30iger Zone versehentlich 50 km/h fährt!
    Und dann dieses irrsinnige Punktesystem. Sowas gibt es auf der ganzen Welt nicht!
    Klar der Rentner, der einmal die Woche zum Einkaufen in den nahgelegenen Supermarkt fährt wird das nicht verstehen. Aber die Raelität sieht nun mal anders aus.
    Wenn ich eines Tages deshalb keinen Führerschein mehr haben sollte verliert der Staat nicht nur erhebliche Steuereinnahmen, sondern muss auch noch für meinen Unterhalt sorgen.
    Aber was solls, dann spare ich viel Geld, kann lange schlafen und habe auch keinen beruflichen Stress mehr. Ist eben alles ganz einfach!
    Ich wechsele dann mit mit meinem schnellen E-Bike zu der Gilde der Radfahrer über. Kaum Vorschriften, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, alle Rechte auf meiner Seite und einen Führerschein können Sie mir auch nicht mehr abnehmen!
    Also wirtschaftlich für den Staat natürlich super erfolgreich!

  4. Ullrich
    Am 8. Juli 2021 um 7:24

    Bitte den aktuellen Katalog. Danke.

  5. Jäger L
    Am 6. Juli 2021 um 16:18

    Ich weis nicht wo das noch hinführen soll. Ich erlebe täglich das Fahrradfahrer gegen das Gesetz verstoßen mich als Autofahrer beleidigen und beschimpfen (zb. Du Umweltsau, die Straße gehört uns Fahrradfahrern vergiss dich)
    Ich bin Schwerbeschädigt habe keine Beine und bin auf den Rollstuhl angewiesen und muß mir von solchen Leuten sagen lassen wenn kein Umweltschwein sein will soll ich gefälligst Rad fahren oder zu Hausebleiben du Krüppel. Wenn ich mich dann wehre werde ich als Nazi beschimpft und Polizei rufen bringt nichts da ja der Betreffende das Weite gesucht hat.

  6. Vaith
    Am 18. Mai 2021 um 13:23

    Weiter so, ihr seid auf dem richtigen Weg !

    Die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer, sollte nicht von Rasern gefährdet werden !

    Obwohl manche Personen, die gegen die Regeln der StVO verstossen, ihre Strafe aus der Portokasse bezahlen.
    Da hilft nur noch ein Fahrverbot für einige Zeit !

    Grüsse
    Vaith

  7. Edgar
    Am 4. Mai 2021 um 17:11

    Abzocke…… Wir brauchen Geld damit wir es in der Welt verteilen können…………………..

  8. Rudi
    Am 3. Mai 2021 um 18:52

    Der Scheuer ist doch “Bescheuert”
    Und was ist mit der Handy Benutzung während der Fahrt? Sollte mind. 1000 € und einen Monat Fahrverbot sein!

    Und noch viel Schlimmer: Was ist mit den Radfahrern, besonders den Erwachsenen, die fahren wie die gesenkten Säue durch die Städte, ohne wenn und aber!
    Warum brauchen die keinen “Rad-Führerschein”? Oder auch “Fahrerlaubnis für Fahrräder” fast keiner von denen kennt sich mit der Straßenverkehrs Regelung aus! Zahlen keinen Cent Steuern für den gebrauch Ihres Fahrzeug und kriegen dann noch auf Kosten der Autofahrer Irrsinnige Radfahrwege und saublöde Vorteile gegenüber Autofahrern wie : Dürfen nebeneinander Radfahren, Autofahrer müssen 1,5 m abstand beim Überholen einhalten, dürfen verkehrt in Einbahnstraßen fahren! Und noch Schlimmer, Für die werden auch noch die wenigen und Engen Straßen zurück gebaut damit die Wahnsinnigen, nicht Steuern Zahlenden Radfahrer noch mehr platz für sich haben!
    Zum Kotzen mit dem “Bescheuert”-Minister!

  9. Jürgen
    Am 3. Mai 2021 um 16:10

    eine Frage:

    worin besteht der Unterschied zwischen einer Tempoüberschreitung und einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

    MfG

    Jürgen

  10. Peter
    Am 3. Mai 2021 um 12:58

    Neue Perspektiven ür Wegelagerei!!!!!!

  11. Weiß
    Am 25. April 2021 um 22:37

    Was ist bitteschön ein “einfacher parkverstoß” alt 15 € neu bis zu 55 € … das “bis zu” kenne ich vom 1&1 , viel versprochen aber nie was angekommen;-0

  12. DerVomAmt
    Am 21. April 2021 um 18:11

    Endlich! Wir können es kaum erwarten den Katalog auch im ruhenden Verkehr umzusetzen und zu ahnden.

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