Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern veröffentlicht
Veröffentlichungsdatum: 11. April 2024
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Die Cannabis-Legalisierung geht mit einigen Regeln einher, die Konsumenten und Anbauvereine beachten müssen. Nun ist in Bayern ein Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Kraft getreten, welcher teils hohe Bußgelder vorsieht. Wer beispielsweise beim Kiffen in direkter Nähe von Minderjährigen erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 1.000 Euro rechnen.
Wann das Kiffen in Bayern teuer werden kann
Seit dem 1. April 2024 ist die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz sieht allerdings strikte Regelungen zum Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis vor. Um Verstöße gegen diese Vorgaben entsprechend sanktionieren zu können, wurden in Bayern Bußgelder für unerlaubtes Kiffen eingeführt.
Ministerpräsident Markus Söder äußerte sich auf der Social-Media-Plattform X wie folgt zum neuen Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern:
#Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch. Bayern wird das #Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden. […]
Der Bußgeldkatalog sieht sowohl Bußgelder für Privatpersonen als auch für Anbauvereine vor. So müssen Letztere zum Beispiel mit einem Bußgeld in Höhe von 750 Euro rechnen, wenn ihnen die bayrischen Behörden eine fehlende Alterskontrolle der Mitglieder nachweisen können.
Laut Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld, wenn Personen ab 14 Jahren außerhalb der Wohnung mit mehr als 26 g Cannabis erwischt werden. Unsere nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen weitere Verstöße und die jeweils vorgesehenen Sanktionen:
Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern: Sanktionen im Überblick
Verstoß | Bußgeldbescheid für | Bußgeldhöhe |
---|---|---|
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung | Personen ab 14 Jahren | 500 - 1.000 Euro |
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis | Personen ab 14 Jahren | 500 - 1.000 Euro |
Besitz von Cannabis im militärischen Bereich | Personen ab 14 Jahren | 500 - 1.000 Euro |
Anbau von Cannabis im militärischen Bereich | Personen ab 14 Jahren | 750 - 1.250 Euro |
Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken | Personen ab 14 Jahren | 100 - 30.000 Euro |
Cannabiskonsum vor Minderjährigen | Personen ab 14 Jahren | 1.000 Euro |
Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie) | Personen ab 14 Jahren | 500 Euro |
Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr | Personen ab 14 Jahren | 500 Euro |
Cannabiskonsum in militärischen Bereichen | Personen ab 14 Jahren | 300 Euro |
Unerlaubtes Werben o. Sponsern für Cannabis und/oder Anbauvereine | Personen ab 14 Jahren | 150 - 30.000 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung | Personen ab 14 Jahren | 500 - 750 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis in Anbauvereinen | Anbauvereine | 500 - 750 Euro |
Verstoß gegen die Mitteilungspflichten der Anbauvereine | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Verstoß gegen eine Auflage der Aufsichtsbehörde | Anbauvereine | 50 - 5.000 Euro |
Mitgliedschaft in mehr als einem Anbauverein | Personen ab 14 Jahren | 300 Euro |
Aufnahme eines Mitglieds ohne vorherige Selbstauskunft | Anbauvereine | 300 Euro |
Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht der Selbstauskunft | Anbauvereine | 150 Euro |
Geringfügig Beschäftigte mit dem Anbau von Cannabis betrauen, wenn diese nicht Mitglieder des Anbauvereins sind | Anbauvereine | 1.000 Euro pro Beschäftigten |
Sonstige Beschäftigte oder Nichtmitglieder mit dem Anbau oder der Weitergabe von Cannabis betrauen | Anbauvereine | 1.000 Euro pro Beschäftigten |
Behalten von illegal angebautem/nicht ordnungsgemäßem Cannabis | Anbauvereine | 500 - 30.000 Euro |
Fehlende Alterskontrolle von Mitgliedern | Anbauvereine | 750 Euro |
Fehlende Mitgliedschaftskontrolle | Anbauvereine | 750 Euro |
Versand und Lieferung von Cannabis | Anbauvereine | 250 - 500 Euro |
Fehlende Kontrolle des Wohnsitzes | Anbauvereine | 150 Euro |
Weitergabe von mehr als fünf Cannabissamen und -stecklingen pro Monat | Anbauvereine | 250 - 30.000 Euro |
Weitergabe von mehr als sieben Cannabissamen pro Monat | Anbauvereine | 250 - 30.000 Euro |
Weitergabe von mehr als fünf Cannabisstecklingen pro Monat | Anbauvereine | 250 - 30.000 Euro |
Versand und Lieferung von Cannabisstecklingen | Anbauvereine | 250 - 30.000 Euro |
Weitergabe von gestrecktem Cannabis | Anbauvereine | 250 - 500 Euro |
Weitergabe von Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln | Anbauvereine | 250 - 30.000 Euro |
Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial in nicht-neutralen Verpackungen | Anbauvereine | 500 - 750 Euro |
Aushändigen eines unwahren Informationszettels | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Aushändigen eines unvollständigen Informationszettels | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Weglassen des Informationszettels bei der Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Nachträgliches Aushändigen des Informationszettels | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Fehlende, unwahre, unvollständige oder verspätete Angaben auf dem Informationszettel bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial | Anbauvereine | 50- 250 Euro |
Verstoß gegen die Aufklärungspflichten bei der Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Fehlende Sicherheitsvorkehrungen auf dem Vereinsgelände | Anbauvereine | 250 - 750 Euro |
Lagerung o. Aufbewahrung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial außerhalb des Vereinsgeländes | Anbauvereine | 500 - 30.000 Euro |
Fehlende o. nicht rechtzeitige Anzeige eines Transports von mehr als 25g Cannabis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Minderjährigen Zutritt zum Vereinsgelände zu verschaffen | Anbauvereine | 750 Euro |
Werbende Beschilderung des Anbauvereins | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Fehlender Schutz von Anbauflächen und Gewächshäusern vor Einsicht | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Fehlende Anzeige bei Verdacht auf Verlust oder unerlaubter Weitergabe von Cannabis | Anbauvereine | 50 - 250 Euro |
Verstoß gegen Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Überwachungsmaßnahmen | Anbauvereinigungen, ihre vertretungsberechtigten Personen, ihre entgeltlich Beschäftigten und ihre Mitglieder | 50 - 10.000 Euro |
Auskunftsverweigerung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde | Anbauvereinigungen, ihre vertretungsberechtigten Personen, ihre entgeltlich Beschäftigten und ihre Mitglieder | 50 - 250 Euro |
Ist Kiffen beim Autofahren jetzt erlaubt?
Im Zuge der Legalisierung von Cannabis stellt sich unweigerlich auch die Frage, inwiefern das Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr hat. Diese war bisher nämlich für Menschen, welche die Droge konsumiert hatten, verboten.
Wer aktuell einen THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum überschreitet, muss mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Beim ersten Verstoß werden ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Allerdings gibt es Bestrebungen, den THC-Grenzwert anzuheben. Eine Expertenkommission hatte dazu Ende März einen Vorschlag vorgelegt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: „Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor“.
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