Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin beschlossen

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zwar gilt das Konsumcannabisgesetz schon seit dem 1. April 2024, allerdings konnten Verstöße dagegen bis dato in der Hauptstadt nicht geahndet werden. Das ändert sich nun zum 1. November: An diesem Tag tritt der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin in Kraft. Wer die Droge in Gegenwart von unter 18-Jährigen konsumiert, muss beispielsweise mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Diese Bußgelder drohen bei unerlaubtem Cannabiskonsum in Berlin

Der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin tritt zum 1. November in Kraft!
Der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin tritt zum 1. November in Kraft!

In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, den Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin beschlossen. Die Hauptstadt hatte sich im Vergleich zu NRW oder Bayern damit durchaus Zeit gelassen.

Die Sanktionen richten sich dabei sowohl an Konsumenten als auch an Anbauvereine. Letzteren droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wenn sie Cannabis weitergeben, welches mit Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermitteln versetzt wurde.

Nachfolgend haben wir Ihnen den Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin als Tabelle zusammengefasst:

VerstoßBußgeld in Euro
Besitz von mehr als 25 bis zu 30 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung250 bis 1.000
Besitz von mehr als 50 bis zu 60 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung250 bis 1.000
Illegale Samen von außerhalb der EU eingeführt100 bis 30.000
Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen konsumiert300 bis 1.000
Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen, in Jugendeinrichtungen und Fußgängerzonen (7 bis 20 Uhr) bzw. in deren Sichtweite konsumiert250 bis 500
Für Cannabis oder Anbauvereinigung geworben500 bis 30.000
Cannabis und Vermehrungsmaterial nicht vor Kindern geschützt500 bis 1.000
Im Anbauverein im Monat mehr als 7 Samen oder 5 Stecklinge weiter gegeben oder versendet200 bis 30.000
Als Anbauverein Cannabis mit Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermitteln versetzt200 bis 30.000

Welche Regelungen gelten für die Teilnahme am Straßenverkehr?

Im Gegensatz zu den Bußgeldkatalogen für Konsumcannabis, welche die einzelnen Bundesländer individuell festlegen, gibt es einheitlich Vorgaben für eine Teilnahme am Straßenverkehr. Zum 21. August 2024 wurde der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum angehoben.

Wird bei Ihnen im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein höherer Wert festgestellt, so zieht dies harte Sanktionen nach sich. Beim ersten Verstoß dieser Art drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für einen Monat.

Bei einem zweiten Verstoß dieser Art steigt die Geldbuße auf 1.000 Euro und Sie müssen Ihren Führerschein für drei Monate abgeben.

Wichtig: Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gelten härtere Vorgaben. Diese dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis nicht hinters Steuer setzen und am Straßenverkehr teilnehmen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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