Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin beschlossen
Veröffentlichungsdatum: 30. Oktober 2024
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Zwar gilt das Konsumcannabisgesetz schon seit dem 1. April 2024, allerdings konnten Verstöße dagegen bis dato in der Hauptstadt nicht geahndet werden. Das ändert sich nun zum 1. November: An diesem Tag tritt der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin in Kraft. Wer die Droge in Gegenwart von unter 18-Jährigen konsumiert, muss beispielsweise mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Diese Bußgelder drohen bei unerlaubtem Cannabiskonsum in Berlin
In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, den Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin beschlossen. Die Hauptstadt hatte sich im Vergleich zu NRW oder Bayern damit durchaus Zeit gelassen.
Die Sanktionen richten sich dabei sowohl an Konsumenten als auch an Anbauvereine. Letzteren droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wenn sie Cannabis weitergeben, welches mit Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermitteln versetzt wurde.
Nachfolgend haben wir Ihnen den Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Berlin als Tabelle zusammengefasst:
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Besitz von mehr als 25 bis zu 30 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung | 250 bis 1.000 |
Besitz von mehr als 50 bis zu 60 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung | 250 bis 1.000 |
Illegale Samen von außerhalb der EU eingeführt | 100 bis 30.000 |
Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen konsumiert | 300 bis 1.000 |
Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen, in Jugendeinrichtungen und Fußgängerzonen (7 bis 20 Uhr) bzw. in deren Sichtweite konsumiert | 250 bis 500 |
Für Cannabis oder Anbauvereinigung geworben | 500 bis 30.000 |
Cannabis und Vermehrungsmaterial nicht vor Kindern geschützt | 500 bis 1.000 |
Im Anbauverein im Monat mehr als 7 Samen oder 5 Stecklinge weiter gegeben oder versendet | 200 bis 30.000 |
Als Anbauverein Cannabis mit Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermitteln versetzt | 200 bis 30.000 |
Welche Regelungen gelten für die Teilnahme am Straßenverkehr?
Im Gegensatz zu den Bußgeldkatalogen für Konsumcannabis, welche die einzelnen Bundesländer individuell festlegen, gibt es einheitlich Vorgaben für eine Teilnahme am Straßenverkehr. Zum 21. August 2024 wurde der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum angehoben.
Wird bei Ihnen im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein höherer Wert festgestellt, so zieht dies harte Sanktionen nach sich. Beim ersten Verstoß dieser Art drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für einen Monat.
Bei einem zweiten Verstoß dieser Art steigt die Geldbuße auf 1.000 Euro und Sie müssen Ihren Führerschein für drei Monate abgeben.
Wichtig: Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gelten härtere Vorgaben. Diese dürfen sich nach dem Konsum von Cannabis nicht hinters Steuer setzen und am Straßenverkehr teilnehmen.
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