Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW: Bis zu 30.000 Euro möglich!
Veröffentlichungsdatum: 29. Mai 2024
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Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis nicht mehr grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es einige Regeln, welche Menschen, die im öffentlichen Raum kiffen wollen, beachten müssen. Verstoßen sie gegen die Vorgaben, so können nun Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ausgesprochen werden. Bis zu 30.000 Euro drohen zum Beispiel bei unerlaubter Werbung für Cannabis oder Anbauvereinigungen.
Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW im Überblick
Folgende Verstöße gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) können seit Mitte Mai in NRW mit Bußgeldern geahndet werden:
Verstoß | Bußgeldhöhe |
---|---|
Besitz von 26 - 30 g Cannabis außerhalb der Wohnung | 250 - 1.000 Euro |
Besitz von mehr als 50 g und bis zu 60 g Cannabis | 250 - 1.000 Euro |
Cannabiskonsum in Verbotszonen | 50 - 500 Euro |
Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen | 300 - 1.000 Euro |
Unerlaubtes Werben od. Sponsern für Cannabis und/oder Anbauvereine | 150 - 30.000 Euro |
Wann drohen für das Kiffen in NRW Sanktionen?
Anders als der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern umfasst der für NRW deutlich weniger Verstöße und dazugehörige Sanktionen. Dennoch sollen auch diese konsequent geahndet werden und zu hohen Geldbußen führen.
So sieht der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ein Bußgeld zwischen 300 und 1.000 Euro vor, wenn der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen stattfindet. Illegale Werbung für Cannabis kann sogar mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Die in der Tabelle zu Beginn des Artikels aufgeführten Bußgelder gelten jeweils, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. In der Anlage zum Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ist unter Punkt 6.1 geregelt, dass Wiederholungstäter mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen müssen:
Die Regel- und Rahmensätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind zu verdoppeln, wenn der Täter bereits einmal wegen einer gleichartigen Ordnungswidrigkeit innerhalb der letzten drei Jahre mit einer Geldbuße belegt oder förmlich verwarnt worden ist. Bei Fahrlässigkeit sind die Regel- und Rahmensätze zu halbieren.
Dürfen Sie nach dem Cannabiskonsum mit dem Auto fahren?
Laut dem Stand von Mai 2024 gilt noch der alte THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum. Überschreiten Sie diesen, drohen harte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Der Verkehrsausschuss des Bundestages wird am 03.06.2024 tagen und sich mit einem neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beschäftigen.
Die aktuellen Entwicklungen diesbezüglich können Sie unserem Artikel „Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor“ entnehmen – dieser wird fortlaufend aktualisiert.
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