Cannabis am Steuer: Neuer THC-Grenzwert gilt ab sofort!
Veröffentlichungsdatum: 22. August 2024
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Am gestrigen Mittwoch, den 21. August 2024, wurde im Bundesgesetzblatt das “Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” bekanntgegeben. Damit gilt nun ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht daran, drohen bei Cannabis am Steuer empfindliche Sanktionen.
Cannabis am Steuer: Bußgeldtabelle
Verstoß | Bußgeld in Euro | Fahrverbot |
---|---|---|
Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum | ||
... beim 1. Mal | 500 | 1 Monat |
... beim 2. Mal | 1.000 | 3 Monate |
... beim 3. Mal | 1.500 | 3 Monate |
Trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gefahren | ||
... beim 1. Mal | 1.000 | 1 Monat |
... beim 2. Mal | 1.500 | 3 Monate |
... beim 3. Mal | 2.000 | 3 Monate |
In der Probezeit oder unter 21 Jahren nach dem Konsum von Cannabis ein Kfz geführt | 250 |
Neue Regelungen für Cannabis am Steuer
Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,5 Promillegrenze. Auch für Cannabis am Steuer gilt seit gestern ein neuer Grenzwert: Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum fährt, handelt ordnungswidrig. Laut Experten ist dieser Zustand vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
Damit liegt der neue THC-Grenzwert deutlich unter sieben Nanogramm. Ab dieser Menge wird eine Risikoerhöhung angenommen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Diese gilt für Menschen, die aus medizinischen Gründen (also wegen eines konkreten Krankheitsfalls) auf die Einnahme von Cannabis-Produkten angewiesen sind.
Doch was bedeutet das für Menschen, die legal Cannabis konsumieren, konkret? Grundsätzlich sei anzunehmen, dass sich nach dem Kiffen im Blutserum etwa zehn bis 150 Nanogramm THC pro Milliliter nachweisen ließen, so Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Expertengruppe, gegenüber der Tagesschau.
Doch wann ist dann eine legale Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich? Dazu äußerte sich die Expertin wie folgt:
Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt.
Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorgaben, drohen empfindliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wird eine Überschreitung des THC-Grenzwerts festgestellt, muss sich der Betroffene bei einem erstmaligen Verstoß auf ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot einstellen.
Wichtig: Analog zur 0-Promillegrenze für Fahranfänger ist es auch verboten, dass sich Führerscheinneulinge, die in der Probezeit sind, nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer setzen. Das gilt auch für alle Fahrer unter 21 Jahren.
Sorgen um die Verkehrssicherheit
Nicht alle Fraktionen in Bundestag waren sich bezüglich der neuen Regelungen zu Cannabis am Steuer einig. Vor allem die Unionsfraktion hatte sich vehement gegen eine Anhebung des THC-Grenzwerts ausgesprochen und verwies auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“ von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr.
Neben der CDU lehnte auch die AfD-Fraktion die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ab. Die Linke enthielt sich. Da die Koalitionsfraktionen allerdings zustimmten, gilt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes als angenommen und tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Weiterführende Ratgeber:
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THC ist eine Droge und dient als Genussmittel und Medikament. Die ungesündeste Art der Konsumierung ist das Einatmen beim Rauchen.
Als Medikament lindert es körperliche und psychische Beschwerden und das besser als synthetische Opiate, Schmerzmittel oder Psychopharmaka.
Im Zusammenhang mit dem anstehenden Thema wäre es sehr sinnvoll, wenn in Begleitzetteln Richtwerte für die unbedenkliche Teilnahme am Straßenverkehr oder gefährliche Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in der Höhe, Kettensägennutzung) vorgegeben werden würden.
Pünktlich vor dem Urlaub ist der Bußgeldbescheid rein geflattert, 500€ +1 Monat Fahrverbot.
Wurde damals “zufällig” angehalten und durfte Urinprobe + Blutprobe abgeben.
Hab das Bußgeld schon gezahlt.
Eigentlich fahr ich immer Verantwortungsbewusst und hatte mindestens 24 Stunden vorher nix konsumiert aber ich war geschockt, dass der Wert anscheinend bei 7ng lag. Ansonsten gab es keinerlei Auffälligkeiten und war sehr fit was auch der Arzt im Polizeirevier bemerkt hat.
Der bescheid wurde nach drei Monaten+zwei Wochen erstellt.
Meine Frage:
– soweit ich recherchiert habe verjähren solche Fälle erst nach sechs Monaten. In meinem Fall liegt also keine verjährung vor?
– kann ich diesen Vorfall bei der Polizei irgendwie löschen lassen?
– muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal “automatisch” urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt”vorbelastet” bin)?
– lohnt es sich einen Anwalt zu engagieren um zu schauen was möglich ist?
Gilt der neue Grenzwert inzwischen ich finde im Netz immer noch nichts.
Mir wurde heute von der Führerscheinstelle mitgeteilt, das immer noch die 1.0 ng/ml Regel gilt. Ist das richtig?
moin, ja aktuell gilt noch 1ng.
Der neue grenzwert gilt erst ab dem Zeitpunkt an dem er im Gesetzesblatt veröffentlicht wird. Das ist höchstwahrscheinlich (falls der Wert durch geht) der 5.7. oder 6.7.
Am besten am 5. oder 6. mal im Internet nach dem gesetzblatt nachlesen.