Digitale Fahrzeugzulassung via i-Kfz: Bundeskabinett beschließt neue FZV
Veröffentlichungsdatum: 16. Februar 2023
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Update vom 1.09.2023: Seit dem heutigen Freitag ist die digitale Fahrzeugzulassung in Deutschland möglich!
Digitale Fahrzeugzulassung bald zukunftsfähig? Laut neuem Beschluss des Kabinetts vom 15. Februar 2023 könnte der Gang zur Zulassungsstelle schon bald der Vergangenheit angehören. Stimmt der Bundesrat der neuen Verordnung zu, können ab dem 1. September 2023 sämtliche Zulassungsanträge digital abgewickelt werden und die Fahrzeuge umgehend am Straßenverkehr teilnehmen.
Digitale Fahrzeugzulassung: Bleibt uns der lästige Gang zur Zulassungsstelle künftig erspart?
Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an. (Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr)
Welche Vorteile hätte die neue digitale Fahrzeugzulassung?
- Zeitersparnis, da der Gang zur Zulassungsstelle nicht mehr notwendig wäre
- Die Gebühren einer Kfz-Zulassung wären niedriger
- Es müsste nicht auf Fahrzeugdokumente und Plaketten gewartet werden: Sie dürften Ihr Fahrzeug zehn Tage ohne diese Unterlagen fahren
- Als Nachweis für die Zulassung genügte der digitale Zulassungsbescheid
- Großkunden wie Autohäuser könnten Zulassungsanträge digital an Großkundenschnittstellen senden
Wie funktioniert die digitale Fahrzeugzulassung?
Die digitale Fahrzeugzulassung existiert bereits seit Oktober 2019. Seither mussten Fahrzeughalter allerdings auf die Zusendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten und konnten erst nach deren Eintreffen am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Verabschiedung der neuen FZV soll den gesamten Prozess vereinfachen. Die Neuerungen sollen es Fahrzeughaltern künftig ermöglichen, ihr Fahrzeug im Anschluss an die digitale Fahrzeugzulassung umgehend im Verkehr zu nutzen. Im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei genügte als Nachweis für die Zulassung Ihres Fahrzeugs der digitale Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie, nachdem die digitale Fahrzeugzulassung über ein i-Kfz-Portal erfolgt ist.
Durch den neuen Beschluss, der im September in Kraft treten soll, soll es Ihnen erlaubt sein, bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugdokumente mit Ihrem neuen Fahrzeug zu fahren. Diese werden Ihnen, ebenso wie die Plaketten, im Nachgang zugeschickt.
Sie müssten also nicht erst auf Fahrzeugunterlagen und Plaketten warten, sondern dürften zehn Tage lang ohne diese fahren.
Für juristische Personen des Privatrechts – hierzu zählen zum Beispiel Autohäuser – stellt die digitale Fahrzeugzulassung eine enorme Entlastung dar, da diese jeweils eine große Anzahl an Zulassungsanträgen stellen. Die Neuerungen würden deren Prozess noch weiter erleichtern.
Die Portale sollen es solchen Großkunden zukünftig ermöglichen, die Zulassungsanträge digital an die sogenannte Großkundenschnittstelle zu senden.
Neben dem deutlich geringeren Zeitaufwand, bringt die digitale Fahrzeugzulassung einen weiteren Vorteil mit sich: geringere Gebühren. Diese fallen nämlich deutlich niedriger aus, als bei einer Fahrzeugzulassung bei der zuständigen Behörde vor Ort.
Für die exakte Umsetzung der Portale, die die optimierte digitale Fahrzeugzulassung künftig ermöglichen sollen, liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Bundesländern. Unterstützung erhalten Länder und Verbände durch das Projektteam.
Sie möchten Ihr Autokennzeichen umschreiben lassen? Möglicherweise geht auch das ab September schnell und einfach digital.
Es hört sich alles gut an, die Realität wird aber eine andere sein. Die digitale Zulassung ist schon seit
Jahren für Privatpersonen bzw. auf Privatpersonen möglich und wurde nur in geringen Umfang genutzt.
Auch muss / wird in Zukunft auf die Zusendung der Plaketten gewartet werden (vorausgesetzt die Postzusteller kommen pünktlich) bevor das Fahrzeug für eine Auslandsfahrt in den Urlaub genutzt werden kann.
Für Firmen wird sich vielleicht in der nächsten Stufe der Online-Zulassung etwas ändern , hierbei muss aber mit Sicherheit die jeweilige Zulassungsbehörde, dass dafür ausgebildete und erforderliche Personal vorhalten. Die Aufträge / Anträge in digitaler Form sollten ja auch zügig abgearbeitet werden. Es kann sich nur um eine interne Umschichtung handeln, vom Schalterbetrieb zum Backoffice.
Jetzt die Frage: Was passiert mit Spezialfahrzeugen, LKW, KOM und Umbauten die mit einem Gutachten eines Sachverständigen registriert werden sollen. Kann ich meinen Import aus einem EU – Land Online registrieren.
Wie lange warte ich auf meine neuen Dokumente etc. .
Am Schalter warte ich, falls ich keinen Termin vereinbaren konnte.
Die erforderlichen Dokumente und die gesiegelten Kennzeichen können danach sofort mitgenommen werden und die Urlaubsfahrt ( evtl. Auslandsfahrt) kann unverzüglich angetreten werden.
Auch werden die Kosten mit Sicherheit nicht viel günstiger sein.
Hier möchte ich nur auf die Registrierungskosten z.B in Österreich oder Italien verweisen ( wesentlich höher ).
Werde weiterhin den persönlichen Kontakt wählen, mir rechtzeitig einen Termin buchen bzw. einen Zulassungsdienst in Anspruch nehmen.
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