Digitaler Fahrzeugschein soll in Deutschland eingeführt werden

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 24. August 2021

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ein digitaler Fahrzeugschein könnte in Deutschland eingeführt werden.
Ein digitaler Fahrzeugschein könnte in Deutschland eingeführt werden.

In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie diese im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Bundesregierung prüft aktuell Maßnahmen, die dazu führen können, dass ein digitaler Fahrzeugschein das alte Dokument aus Papier ersetzt. Und das brächte nicht nur bei einer Polizeikontrolle Vorteile mit sich.

Digitaler Fahrzeugschein in Planung: Bundesregierung prüft Maßnahmen

Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf prüft die Bundesregierung aktuell, wie ein digitaler Fahrzeugschein in Deutschland eingeführt werden könnte. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.

In diesem Antwortschreiben heißt es, die Bundesregierung prüfe Maßnahmen, mit welchen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 künftig durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden könne. Ein konkretes Startdatum gibt es allerdings noch nicht.

Ein digitaler Fahrzeugschein könnte allerdings einige Vorteile mit sich bringen. Diesen bei jeder Fahrt mitzuführen, ist nämlich in Deutschland Pflicht. Wer das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro bezahlen.

Im Interview mit der Rheinischen Post äußerte sich FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic erfreut über die Pläne der Bundesregierung, einen digitalen Fahrzeugschein einzuführen. Er sieht noch mehr Potenzial in der Digitalisierung:

Schnellere Hauptuntersuchungen, einfachere Zulassungen und langfristig eine digitale Fahrzeugakte, das wären konkrete Erleichterungen für die Bürger[.]

Interessant: Nicht nur ein digitaler Fahrzeugschein ist in Planung. Schon im August sollte in Deutschland ein digitaler Führerschein eingeführt werden. Allerdings ist es dort nach aktuellen Kenntnissen zu einem Stillstand gekommen, da noch kein konkretes Startdatum für die Einführung feststeht.

Was steht im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein weist eine Vielzahl von Informationen, die das jeweilige Fahrzeug betreffen, aus. Sie können zum Beispiel herausfinden, um welches Modell es sich handelt oder welche Bereifung für den Wagen vorgesehen ist.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Informationen sich hinter der jeweiligen Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 verstecken:

Be­zeich­nung in der Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1Er­klä­rung
AAmtliches Kenn­zeichen des Fahrzeuges
C.1.1Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.2Vorname(n) der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.3Anschrift der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges
Näch­ste HUZeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr)
IDatum, an dem diese Fahrzeug­zulassung ausge­stellt wurde
C.4cInformation darüber, ob der Inhaber der Zulas­sung gleichzeitig Eige­ntümer des Fahrzeuges ist
BDatum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges
2.1Hersteller-Schlüssel­nummer, welche für die Hersteller­firma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern)
2.2Typ-Schlüsselnum­mer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges steht (letzte 5 Stellen)
JFahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
4Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personen­kraftwagen geschlossen"
EFahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifi­zieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt
3Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer
D.1Marke des Fahrzeuges
D.2Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges
D.3Handelsbezeich­nung(en) dieser Version
2Kurzbezeich­nung des Herstellers
5Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus
V.9Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro3)
14Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)
P.3Kraftstoffart oder Energie­quelle, mit der das Fahrzeug fährt
10Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht
14.1Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)
P.1Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)
22Bemerkungen und Aus­nahmen
LAnzahl der Achsen
9Anzahl der Antriebs­achsen
P.2/ P.4Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)
THöchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)
18Länge in Milli­metern (mm)
19Breite in Milli­metern (mm)
20Höhe in Milli­metern (mm)
GMasse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet
12Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)
13maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)
QLeistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig
V.7CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
F.1technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
F.2im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
7.1 - 7.3technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)
8.1 - 8.3im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast
U.1Standgeräusch in Dezi­bel (dB)
U.2Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht
U.3Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
O.1technisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)
O.2technisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)
S.1Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz
S.2Stehplätze
15.1 - 15.3Bereifung für jede Achse
RFarbe des Fahrzeuges
11Code zur Farbe des Fahrzeuges
6Datum der EG-Typge­nehmigung
17Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
16Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II
21sonstige Vermerke

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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3 Kommentare

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  1. Matthias K
    Am 27. Mai 2023 um 18:49

    Nein, Jörg :)

    Wenn Ressourcen investiert werden, soll digitalisiert werden, denn dann spart man sich ganz simpel ein Dokument zum Mitführen. Ich will mir gar nicht ausmalen, was es kostet, eine Umstellung auf Scheckkartenformat durchzuziehen – nur um hinterher den winzigen Vorteil zu haben, ein minimal kleineres Dokument mitnehmen zu müssen.

    Personalausweis, Führerschein, Krankenkarte, Fahrzeugschein – bitte alles ins Handy, und nicht erst 2030.

    • Wladimir
      Am 9. Februar 2024 um 9:13

      gerade bei der zulassungsstelle angerufen. stand 9 Februar 2024. Aussage des Mitarbeiters in der zulassungsstelle: aktuell gibt es in Deutschland keine digitale Karte als fahrzeugschein. ich bin gespannt ob es in meinem Leben noch eingeführt wird

  2. Jörg G
    Am 1. September 2021 um 9:34

    Ansatt digitalisierung, wäre eine Formatveränderung auf Scheckkartengröße wünschenswert

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