Digitaler Fahrzeugschein soll in Deutschland eingeführt werden
Veröffentlichungsdatum: 24. August 2021
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie diese im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Bundesregierung prüft aktuell Maßnahmen, die dazu führen können, dass ein digitaler Fahrzeugschein das alte Dokument aus Papier ersetzt. Und das brächte nicht nur bei einer Polizeikontrolle Vorteile mit sich.
Digitaler Fahrzeugschein in Planung: Bundesregierung prüft Maßnahmen
Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf prüft die Bundesregierung aktuell, wie ein digitaler Fahrzeugschein in Deutschland eingeführt werden könnte. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
In diesem Antwortschreiben heißt es, die Bundesregierung prüfe Maßnahmen, mit welchen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 künftig durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden könne. Ein konkretes Startdatum gibt es allerdings noch nicht.
Ein digitaler Fahrzeugschein könnte allerdings einige Vorteile mit sich bringen. Diesen bei jeder Fahrt mitzuführen, ist nämlich in Deutschland Pflicht. Wer das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro bezahlen.
Im Interview mit der Rheinischen Post äußerte sich FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic erfreut über die Pläne der Bundesregierung, einen digitalen Fahrzeugschein einzuführen. Er sieht noch mehr Potenzial in der Digitalisierung:
Schnellere Hauptuntersuchungen, einfachere Zulassungen und langfristig eine digitale Fahrzeugakte, das wären konkrete Erleichterungen für die Bürger[.]
Interessant: Nicht nur ein digitaler Fahrzeugschein ist in Planung. Schon im August sollte in Deutschland ein digitaler Führerschein eingeführt werden. Allerdings ist es dort nach aktuellen Kenntnissen zu einem Stillstand gekommen, da noch kein konkretes Startdatum für die Einführung feststeht.
Was steht im Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein weist eine Vielzahl von Informationen, die das jeweilige Fahrzeug betreffen, aus. Sie können zum Beispiel herausfinden, um welches Modell es sich handelt oder welche Bereifung für den Wagen vorgesehen ist.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Informationen sich hinter der jeweiligen Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 verstecken:
Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Erklärung |
---|---|
A | Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges |
C.1.1 | Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
C.1.2 | Vorname(n) der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
C.1.3 | Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges |
Nächste HU | Zeitraum, in dem die nächste Hauptuntersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr) |
I | Datum, an dem diese Fahrzeugzulassung ausgestellt wurde |
C.4c | Information darüber, ob der Inhaber der Zulassung gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeuges ist |
B | Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges |
2.1 | Hersteller-Schlüsselnummer, welche für die Herstellerfirma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern) |
2.2 | Typ-Schlüsselnummer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahrzeuges steht (letzte 5 Stellen) |
J | Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation) |
4 | Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personenkraftwagen geschlossen" |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt |
3 | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
D.1 | Marke des Fahrzeuges |
D.2 | Typ, Variante und Version des Fahrzeuges |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) dieser Version |
2 | Kurzbezeichnung des Herstellers |
5 | Bezeichnung von Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus |
V.9 | Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (bspw. Euro3) |
14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse (bspw. D3) |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle, mit der das Fahrzeug fährt |
10 | Code, der für die Kraftstoffart oder Energiequelle steht |
14.1 | Code, der für die maßgebliche Schadstoffklasse zur Typgenehmigung oder für die nationale Emissionsklasse steht (2 Ziffern) |
P.1 | Hubraum in Kubikzentimetern (cm³) |
22 | Bemerkungen und Ausnahmen |
L | Anzahl der Achsen |
9 | Anzahl der Antriebsachsen |
P.2/ P.4 | Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min) |
T | Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern (km/h) |
18 | Länge in Millimetern (mm) |
19 | Breite in Millimetern (mm) |
20 | Höhe in Millimetern (mm) |
G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in Kilogramm (kg), d.h. Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leermasse bezeichnet |
12 | Rauminhalt des Tanks in Kubikmetern (m³) |
13 | maximal zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm (kg) |
Q | Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig |
V.7 | CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) |
F.1 | technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg) |
F.2 | im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamtmasse kann von Land zu Land variieren |
7.1 - 7.3 | technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in Kilogramm (kg) |
8.1 - 8.3 | im Zulassungsstaat maximal zulässige Achslast |
U.1 | Standgeräusch in Dezibel (dB) |
U.2 | Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Standgeräusch bezieht |
U.3 | Fahrgeräusch in Dezibel (dB) |
O.1 | technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
O.2 | technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
S.2 | Stehplätze |
15.1 - 15.3 | Bereifung für jede Achse |
R | Farbe des Fahrzeuges |
11 | Code zur Farbe des Fahrzeuges |
6 | Datum der EG-Typgenehmigung |
17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
21 | sonstige Vermerke |
Nein, Jörg :)
Wenn Ressourcen investiert werden, soll digitalisiert werden, denn dann spart man sich ganz simpel ein Dokument zum Mitführen. Ich will mir gar nicht ausmalen, was es kostet, eine Umstellung auf Scheckkartenformat durchzuziehen – nur um hinterher den winzigen Vorteil zu haben, ein minimal kleineres Dokument mitnehmen zu müssen.
Personalausweis, Führerschein, Krankenkarte, Fahrzeugschein – bitte alles ins Handy, und nicht erst 2030.
gerade bei der zulassungsstelle angerufen. stand 9 Februar 2024. Aussage des Mitarbeiters in der zulassungsstelle: aktuell gibt es in Deutschland keine digitale Karte als fahrzeugschein. ich bin gespannt ob es in meinem Leben noch eingeführt wird
Ansatt digitalisierung, wäre eine Formatveränderung auf Scheckkartengröße wünschenswert