Drogen auf dem E-Scooter: Ein Führerscheinentzug ist möglich!
Veröffentlichungsdatum: 10. August 2023
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Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte im Juli einen Antrag im Eilverfahren gegen den Entzug der Fahrerlaubnis eines E-Scooter-Fahrers abgelehnt (Az. VG 11 L 184/23). Dieser hatte Cannabis konsumiert und fuhr anschließend mit dem Elektroroller. Einer Aufforderung zur MPU kam er daraufhin nicht nach, sodass wegen der Fahrt unter dem Einfluss von Drogen auf dem E-Scooter ein Führerscheinentzug angeordnet wurde.
Trennungsgebot gilt auch bei Fahrten mit einem Elektrokleinstfahrzeug
Im vergangenen Sommer war der Polizei ein Mann aufgefallen, welcher einen E-Scooter in Schlangenlinien fuhr. Die Beamten hielten ihn an und ließen eine Blutprobe entnehmen. Diese ergab, dass der Betroffene unter dem Einfluss von Cannabis stand. Er selbst äußerte gegenüber den Beamten, er würde jeden Tag Cannabis konsumieren und auch jeden Tag mit dem Auto fahren.
Daraufhin ordnete die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der E-Scooter-Fahrer binnen drei Monaten das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) einreichen müsse. Dadurch sollte seine Fahreignung überprüft werden.
Der Mann ließ die Frist verstreichen. Als Folge wurde ihm mit sofortiger Wirkung aufgrund der Fahrt unter Drogeneinfluss auf dem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen. Mit einem Antrag im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin versuchte der E-Scooter-Fahrer noch, den Führerscheinentzug abzuwenden – ohne Erfolg.
Das Gericht lehnte den Antrag ab. In der Begründung des Beschlusses legten die Richter dar, dass bei dem Antragsteller davon auszugehen ist, dass er nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Dies sei schon durch die Tatsache begründet, dass der Antragsteller keine MPU absolviert hätte.
In einer Pressemitteilung zu der Entscheidungsbegründung des Gerichts heißt es dazu weiterhin:
Eines solchen Gutachtens bedürfe es, um zu klären, ob der gelegentlich Cannabis konsumierende Antragsteller nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder dies auch in Zukunft nicht tun werde. Auch beim (erlaubnisfreien) Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten. Die Grenze hinnehmbaren Cannabiskonsums sei überschritten, wenn auch nur die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bestehe; dies nehme die Rechtsprechung – jedenfalls beim Fahren eines Autos – bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml an. Vorliegend sei neben dem deutlich überschrittenen THC-Wert erschwerend zu berücksichtigen, dass der Antragsteller bei der Kontrolle im Juli 2022 durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet und einen regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsgebot auch beim Autofahren eingeräumt habe.
Gut zu wissen: Auch eine Alkoholfahrt auf dem E-Scooter kann zum Führerscheinentzug führen. Hat sich der Betroffene durch diese Fahrt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr herausgestellt, so droht stets ein Entzug der Fahrerlaubnis. Dies haben mehrere Gerichte, wie zum Beispiel das Lüneburger Landgericht (Az. 111 Qs 42/23), so entschieden. Mehr Infos zur Alkoholfahrt mit dem E-Scooter finden Sie in unserem Video:
Verstöße mit dem E-Scooter: Auch Bußgelder sind möglich
Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln mit dem E-Scooter, kommt ein Führerscheinentzug nur bei besonders schweren Regelmissachtungen in Betracht. Nachfolgend listen wir Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten sowie die zu erwartende Geldbuße auf:
- Nebeneinanderfahren mit dem E-Scooter: 15 Euro
- Keine Glocke am E-Scooter: 15 Euro
- Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
- Einfacher Rotlichtverstoß: 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg
In unserem Video fassen wir für Sie zusammen, an welche Regeln Sie sich unbedingt halten sollten, wenn Sie mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sind:
Was passiert wenn man seinen führerschein gerade macht und man wird erwischt mit einem e scooter ohne zulassung und ohne versicherung? Darf man ihn normal weiter machen mit busgeld oder bekommt man eine führerscheinsperre?