Drogen auf dem E-Scooter: Fahrverbot laut Urteil möglich
Veröffentlichungsdatum: 29. März 2022
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E-Scooter sind mittlerweile vor allem in deutschen Großstädten an fast jeder Ecke zu finden und sollen vornehmlich auf kurzen Strecken – etwa von der Bushaltestelle zur eigenen Wohnung – eingesetzt werden. Doch schon kurz nach der Einführung machten sie Negativschlagzeilen: Allein im Jahr 2020 kam es im Zusammenhang mit den Rollern zu 1.150 Unfällen mit Personenschaden. Eine häufige Unfallursache stellt das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss dar. Doch das bleibt selten ohne Folgen: Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter können ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Urteil des OLG Zweibrücken: Jeweilige Umstände müssen berücksichtigt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken fällte ein wichtiges Urteil zur Erteilung von Fahrverboten nach einem Verstoß mit einem E-Scooter (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21). Ein Mann wurde von der Polizei kontrolliert, als er in Kaiserslautern mit einem E-Scooter unterwegs war. Es stellte sich heraus, dass er unter anderem Kokain konsumiert hatte. Das Amtsgericht Kaiserslautern legte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fest und verhängte zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot.
Gegen Letzteres ging der Mann jedoch mit einer Rechtsbeschwerde vor, weil er die Ordnungswidrigkeit lediglich mit einem E-Scooter begangen habe und in diesem Fall nicht zwingend ein Fahrverbot verhängt werden müsse. Doch das OLG Zweibrücken blieb bei der Entscheidung. Fährt eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter, kann ein Fahrverbot unter Würdigung der jeweiligen Umstände verhängt werden.
E-Scooter können ein großes Gefahrenpotential darstellen
Auch wenn E-Scooter vergleichsweise klein und leicht sind, so weisen sie doch ein gewisses Gefahrenpotenzial auf. Dieses vergrößert sich noch, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter fahren. Ein Fahrverbot kann deshalb verhängt werden.
Laut dem Urteil des Gerichts seien weniger das Gewicht und die Geschwindigkeit des E-Scooters entscheidend, sondern vielmehr die Unfähigkeit des Fahrers, den Anforderungen des Straßenverkehrs zu genügen.
Fährt eine Person alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, ist unter anderem ihr Gleichgewichtssinn beeinträchtigt. Plötzliche Lenkbewegungen können schnell Auswirkungen auf die Fahrweise haben und zu gefährlichen Situationen – bis hin zu Unfällen mit Personenschaden – führen.
Wichtige Regeln für das Fahren mit dem E-Scooter
Nicht nur das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter kann ein Fahrverbot oder andere Sanktionen nach sich ziehen. Auch andere Verstöße werden geahndet. Aus diesem Grund sollten Sie sich unter anderem an die folgenden wichtigen Regeln halten:
- Der E-Scooter muss versichert sein und über ein Versicherungskennzeichen verfügen.
- Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten.
- Sie müssen auf dem Radweg bzw. der Straße fahren.
- Mehrere E-Scooter dürfen nicht nebeneinander, sondern sie müssen hintereinander fahren.
- Vor dem Abbiegen müssen Sie ein entsprechendes Handzeichen geben.
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