Essen am Steuer – Bußgeld verdirbt Leckermäulern den Appetit
Veröffentlichungsdatum: 1. April 2019
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Bußgeldstellen fordern für Tatbestand „Essen am Steuer“-Bußgeld
Ein Fall aus Essen hatte erst kürzlich für Aufregung gesorgt. Der Fahrer hat ein Drive-In-Restaurant eines großen Fast Food-Anbieters besucht. Nach einem Auffahrunfall verteilten sich Burger, Pommes und Cola im gesamten Wagen. Der Abschleppdienst durfte die Beweise nach der Spurensicherung zwar aufessen, jedoch waren die Speisen bis dahin längst erkaltet.
Zu dem aktuell heißen Brei liefern einige Bußgeldstellen eine Beilage: Sie fordern, dass der Tatbestand „Essen am Steuer“ mit einem Bußgeld bestraft wird. Sie haben es satt, immer wieder Blitzerfotos mit Fahrern unter die Nase zu bekommen, die sich einen leckeren Burger oder gar eine Pizza hinterm Steuer schmecken lassen. Daher haben sich einige der Behörden zusammengeschlossen und einen Antrag bei der Bundesregierung eingereicht, der das Essen am Steuer mit einem Bußgeld bestrafen soll.
Getränke gehören nicht zum Essen am Steuer – kein Bußgeld
Erwischen Sie die Hüter von Recht und Ordnung ab dem 1. April 2019 beim Essen am Steuer, droht das Bußgeld. Das Sandwich könnte sich dann schnell zu einem üblen und vor allem teuren Bissen entwickeln. Das soll hungrigen Kfz-Fahrern aber nicht vollends den Appetit verderben: In flüssiger Form soll Essen am Steuer vom Bußgeld verschont bleiben. Mit reichhaltigen Getränken können Sie Ihren Hunger also weiterhin während der Fahrt stillen.