Essig gegen Unkraut einsetzen: Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht
Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2023
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Unkraut ist nicht nur für viele Hobbygärtner ein Ärgernis. Es breitet sich häufig auch auf Gehwegen, Parkplätzen oder in Grundstückzufahrten aus. Um das unliebsame Gewächs zu beseitigen, greifen viele Menschen auf Hausmittel zurück. Doch Vorsicht: Nutzen Sie Essig gegen Unkraut, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen Sie ausgesprochen werden.
Essig gegen Unkraut: Warum ein Bußgeld fällig werden kann
Essig gilt nach Meinung vieler Experten als ein sogenanntes Pflanzenschutzmittel. Daher dürfen Sie dieses Hausmittel nicht gegen Unkraut einsetzen. § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) definiert nämlich:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können somit ein Bußgeld nach sich ziehen. Sanktionen bis zu 50.000 Euro sind möglich. Allerdings fällt beim Einsatz von Essig gegen Unkraut das Bußgeld in aller Regel nicht so hoch aus.
Da es sich dabei lediglich um eine Umweltgefährdung im geringen Maße handelt, müssen Sie eher mit Bußgeldern im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen. Festgesetzte Bußgeldtabellen gibt es nicht, sodass es sich immer um Einzelfallentscheidungen nach dem Ermessen der Behörde handelt.
Gut zu wissen: Im Jahr 2017 hat sich auch das Oberlandesgericht Oldenburg mit der Frage beschäftigt, ob für den Einsatz von Essig gegen Unkraut ein Bußgeld ausgesprochen werden kann. Entgegen der allgemeinen Meinung kam das Gericht zu dem Urteil, dass der Einsatz von Essig und Salz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist, da es sich dabei nicht um Pflanzenschutzmittel handelt (Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17). Dies stellt allerdings eine Einzelfallentscheidung dar, die nicht grundsätzlich auf den Einsatz von Essig gegen Unkraut übertragbar ist. Allerdings handelt es sich um eine rechtliche Grauzone.
Kein Essig gegen Unkraut: Bußgeld vermeiden durch Alternativen
Abschließend wollen Ihnen noch zwei Alternativen für die Unkrautvernichtung mit auf den Weg geben, damit Sie nicht Gefahr laufen, für die Nutzung von Essig gegen das Unkraut ein Bußgeld zu erhalten:
- Sie können Unkrautbürsten oder Fugenkratzer benutzen, um das Unkraut aus dem Boden zu reißen.
- Lässt sich das Unkraut schlecht aus dem Boden entfernen, sollten Sie heißes Wasser draufschütten und eine Weile warten. In aller Regel können Sie das Unkraut danach ganz einfach herausnehmen.
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