EU-Länder: Verkehrsdelikte sollen grenzüberschreitend geahndet werden
Veröffentlichungsdatum: 3. März 2023
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Die EU-Kommission will künftig für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen – und zwar in ganz Europa. Die Kommission schlägt hierfür ein Paket mit Verkehrsmaßnahmen vor. Bisher konnten sich Verkehrssünder nämlich oftmals der Verantwortung entziehen, wenn sie im EU-Ausland Verkehrsdelikte begangen haben. Dies soll nun geändert werden – eine grenzüberschreitende Ahndung soll künftig in der EU Verkehrsdelikte reduzieren und Täter zur Verantwortung ziehen.
EU: Verkehrsdelikte im Ausland bleiben oft ungestraft
Die Täter kommen in vielen Fällen ohne jegliche Strafe oder Auflage davon. Ein großes Problem, das die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten von nun an in den Griff bekommen sollen.
Hierfür will die EU-Kommission daher die europaweite Ermittlung auch bei anderen in der EU begangenen Verkehrsdelikten durchsetzen.
Derzeit werden mehr als 40 % der Verstöße, von denen bekannt ist, dass sie von einer Person begangen wurden, die in einem anderen Land lebt als dem, in dem sie den Verstoß begangen hat, eingestellt, ohne dass eine Strafe gezahlt wird. Dies liegt entweder daran, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte oder dass die Zahlung nicht vollstreckt wurde.
Kommissarin Adina Vălean über das Straßenverkehrssicherheitspaket
EU-Länder: Welche Verkehrsdelikte stehen im Fokus?
Die EU-Kommission will künftig mehr Verkehrsdelikte europaweit ermitteln und Verstöße stärker verfolgen. Die grenzüberschreitende Ahndung betrifft bereits in der EU begangene Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Trunkenheit am Steuer.
Folgende in der EU begangene Verkehrsdelikte sollen künftig europaweit geahndet und verfolgt werden:
- Nichteinhaltung der Regeln der Rettungsgasse
- Fahrzeug überladen
- Zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Gefährliches Parken und Überholen
- Fahren in die falsche Richtung
- Überfahren von durchgezogenen weißen Linien
Zudem soll Tätern, die innerhalb der EU schwere Verkehrsdelikte begangen haben (z. B. Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten), de Führerschein europaweit entzogen bekommen und nicht, wie bisher, nur in einem Land. Dasselbe gilt beispielsweise auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 Stundenkilometern.