FeV-Novelle vom Bundesrat angenommen – die Neuerungen im Überblick

News von Franziska L.

Veröffentlichungsdatum: 10. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die FeV-Novelle bringt Änderungen zum Führerschein und seinem Erwerb und Umtausch mit sich.
Die FeV-Novelle bringt Änderungen zum Führerschein und seinem Erwerb und Umtausch mit sich.

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2022 den Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, die sogenannte FeV-Novelle, zugestimmt. Inhalt dieser neuen Verordnung sind Neuerungen hinsichtlich des Erwerbs, der Geltung und des Umtauschs von Führerscheinen. Allerdings stellte der Bundesrat Bedingungen für das Inkraftsetzen der Verordnung: So sollen unter anderem aufgrund der derzeitigen Belastungen durch die Corona-Pandemie die Umtauschfristen für Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert und auf den 19. Juli 2022 als Fristende verschoben werden.

FeV-Novelle zum Online-Unterricht und zur Nutzung von Fahrerassistenzsystemen in der Fahrprüfung

Während des Lockdowns in der Corona-Pandemie war Präsenzunterricht für den theoretischen Fahrschulunterricht oft nicht möglich. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sah diese Krise als Chance für mehr Digitalisierung und einheitliche Rahmenbedingungen für Online-Unterricht. Nach § 4 Abs. 1b) der FeV-Novelle soll die physische Anwesenheit der Fahrschüler im Theorieunterricht weiterhin die Regel sein. Aber die Behörden können auch Online-Unterricht genehmigen, wenn in begründeten Ausnahmefällen kein Präsenzunterricht möglich ist.

Eine weitere Änderung durch die FeV-Novelle betrifft die immer weiter verbreiteten Fahrerassistenzsysteme, die Kraftfahrern in vielen Situationen helfen. Sie regeln Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand, sorgen für ein blendfreies Fernlicht und helfen bei einer Notbremsung sowie beim Ein- und Ausparken. Autobauer sind sogar verpflichtet, schon bei der Herstellung bestimmte Systeme in ihre Fahrzeuge einzubauen.

Nun soll die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung möglich und darüber hinaus Gegenstand bei der Ausbildung von Fahrlehrern sein.

Verlängerte Umtauschfrist für alte Papier-Führerscheine

Umtauschfrist: Durch die FeV-Novelle wird die Frist vom 19.1.2022 auf den 19.7.2022 verschoben.
Umtauschfrist: Durch die FeV-Novelle wird die Frist vom 19.1.2022 auf den 19.7.2022 verschoben.

Aufgrund von Vorgaben der EU müssen europaweit alle alten Führerscheine bis spätestens 2033 gegen einheitlich lesbare, fälschungssichere Dokumente im Kartenformat umgetauscht werden. Um zu vermeiden, dass alle Führerschein-Inhaber ihre Dokumente kurz vor Fristende umtauschen, gibt es hierzulande gestaffelte Umtauschfristen.

Am 19. Januar 2022 endete die erste Frist. Sie galt für Kraftfahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Papier-Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese Frist soll nun aufgrund der Corona-bedingten Belastungen um ein halbes Jahr verlängert und auf den 19. Juli 2022 verschoben. – Diese Bedingung stellte der Bundesrat in der Sitzung vom 11. Februar 2022. Wenn du Bundesregierung diese (und weitere Vorgaben der Bundesländer umsetzt, darf sie die FeV-Novelle in Kraft setzen.

Welche weiteren Fristen gelten, können Sie den folgenden beiden Tabellen entnehmen.

Umtauschfristen für Papier-Führerscheine (Geburtsjahr ist ausschlaggebend):

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022*
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025
* Frist soll bis 19.07.2022 verlängert werden

Umtauschfristen für Führerscheine im Scheckkarten-Format (Ausstellungsjahr ist ausschlaggebend):

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Was sich noch durch die FeV-Novelle ändert

Die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ bringt noch zwei weitere Neuerungen mit sich:

  1. Wer die Fahrprüfung aufgrund einer Täuschungshandlung nicht bestanden hat, musste bisher sechs Wochen warten, bis er eine neue Chance bekam. Diese Sperrfrist wird nun auf neun Monate verlängert.
  2. Seit April letzten Jahres besteht die Möglichkeit, die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass der Führerschein auf diese Kfz beschränkt wird. Diese Möglichkeit wird nun weiter präzisiert.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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