Führerschein ab 16: Politiker fordern Senkung der Altersgrenze
Veröffentlichungsdatum: 19. Juni 2018
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Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU wird im niedersächsischen Landtag am kommenden Freitag die Einführung vom Führerschein ab 16 Jahren diskutiert. Der Landtag in Schleswig-Holstein und das Parlament von Brandenburg haben sich in den vergangenen Monaten auch schon dafür ausgesprochen.
Führerschein ab 16: Diskussion zur Senkung der Altersgrenze
Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, soll am kommenden Freitag im Landtag Niedersachsen die Einführung vom Führerschein ab 16 Jahren diskutiert werden. Den entsprechenden Antrag hätten die Fraktionen von SPD und CDU gestellt.
Es geht dabei allerdings nicht darum, Jugendliche schon vor der Volljährigkeit alleine hinters Steuer zu lassen. Vielmehr ist eine Absenkung der Altersgrenze vom “Begleiteten Fahren” mit 17 (BF 17) gemeint. Die Hamburger Morgenpost zitiert zur Antragsbegründung Folgendes:
Die bundesweite Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 hat zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen geführt.
Quelle: https://www.mopo.de/30634464 ©2018
Allerdings ist der Weg zum Führerschein mit 16 noch ein weiter: Die Altersgrenze von 17 Jahren ist nämlich auf europäischer Ebene in der Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) geregelt. Damit eine entsprechende Absenkung der Altersgrenze zustande kommt, müsste also ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene gegeben sein.
Aktuelle Regelungen zum Begleiteten Fahren mit 17
Aktuell gibt es in Deutschland den Führerschein mit 16 noch nicht. Im Jahr 2008 wurde allerdings das Begleitete Fahren mit 17 eingeführt. Es ist Jugendlichen seither möglich, schon in diesem Alter eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.
Diese ist allerdings mit einer Auflage verbunden: Die Fahranfänger dürfen ein Kraftfahrzeug nur im Straßenverkehr führen, wenn eine vorab in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfährt. Diese muss folgende drei Voraussetzungen erfüllen:
- 30 Jahre oder älter
- Seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B)
- Nicht mehr als ein Punkt in Flensburg