Führerschein-Änderungen: 2023 kann Vieles anders werden

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Veröffentlichungsdatum: 20. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 28.02.2024: Noch immer ist keine Einführung der Führerschein-Änderungen innerhalb der EU in Sicht. Am heutigen Mittwoch hat das Parlament allerdings den Vorschlag, verpflichtende Gesundheitstests für ältere Verkehrsteilnehmer bei der Führerscheinverlängerung einzuführen, abgelehnt. Damit liegt die Entscheidung, ob beispielsweise ein Seh- oder Hörtest notwendig ist, weiterhin bei den einzelnen Ländern.

Die 4. Führerscheinrichtlinie kommt wahrscheinlich bald – und damit viele Führerschein-Änderungen noch 2023. Laut Plan der EU-Kommission sollte die Richtlinie bis Ende März fertig ausgearbeitet werden. Bis dato ist das noch nicht geschehen, am gestrigen Dienstag, den 19.09.2023, gab es allerdings im EU-Parlament einen erneuten Austausch zu dem Gesetzesentwurf. Wann eine Revision der alten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC in Kraft treten könnte, ist bis dato noch offen.

Führerschein-Änderungen durch die EU: Das ist geplant

Die Führerschein-Änderungen könnten ab 2023 für Fahr-Neulinge einen Auffrischungskurs vorschreiben.
Die Führerschein-Änderungen könnten ab 2023 für Fahr-Neulinge einen Auffrischungskurs vorschreiben.

Wir wollen Ihnen nachfolgend einen Überblick verschaffen, welche Änderungen der neue Gesetzesentwurf aktuell beinhaltet. Wird dieser entsprechend verabschiedet, so wäre auch die deutsche Gesetzgebung an die Beschlüsse der EU gebunden.

Führerschein-Änderungen: Das kommt auf Fahranfänger zu

Der Gesetzesentwurf sieht vor, künftig Tempolimits gestaffelt nach Altersklassen einzuführen. Fahranfängern wäre es demnach erlaubt, mit maximal 90 km/h zu fahren. Das würde auch auf der Autobahn gelten, wenn auf dem entsprechenden Streckenabschnitt eigentlich die Richtgeschwindigkeit vorgesehen ist. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, Fahranfängern ein nächsliches Fahrverbot zu verordnen.

Interessant: Zudem ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass Fahrfänger nach bestandener Probezeit eine erneute Fahrprüfung ablegen sollen.

Führerscheinentzug EU-weit möglich

Eine europaweite Datenbank soll den Austausch von Informationen ermöglichen und Strafmaßnahmen vereinheitlichen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wäre dann in der gesamten EU gültig. Angestrebt sind auch einheitliche Grenzwerte für den Alkohol- und Drogenkonsum und das Punktesystem soll angeglichen werden. Zudem sollen auch die Bußgelder vereinheitlicht werden.

Führerscheinklasse B+ soll eingeführt werden

Eine Änderung, welche der Gesetzesentwurf vorsieht, ist umstritten: Die EU plant, die Gewichtsgrenzen für den Führerschein anzupassen. Laut den Plänen soll für einen Führerschein der Klasse B eine Gewichtsgrenze von 1.800 Kilogramm (bisher sind es 3.500) eingeführt werden. Damit soll eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 110 km/h einhergehen.

Möchten Sie dann größere Fahrzeuge fahren, so würde dies nur mit dem Erwerb einer neuen Führerscheinklasse (B+) erlaubt sein. Eine Voraussetzung, um diese Fahrerlaubnis erhalten zu können, soll ein Mindestalter von 21 Jahren sein.

B196 auch im Ausland anerkannt

Bislang ein deutsches Unikat: Der Führerschein B196, eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins. Er gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm. Mit einem 125er-Motorrad war bisher an der deutschen Grenze Schluss. Mit der neuen Führerschein-Änderungen könnten Sie 2023 mit Ihrem Motorrad problemlos ins Ausland fahren.

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Prüfung der Fahrtauglichkeit von Autofahrern ab 60

Auf diese Führerschein-Änderungen können Sie sich 2023 gefasst machen!
Auf diese Führerschein-Änderungen können Sie sich 2023 gefasst machen!

Das übergeordnete Ziel der EU-Reformen ist die Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. In diesem Rahmen soll die Fahrtauglichkeit von Autofahrern ab 60 Jahren geprüft werden. Der Führerschein wird ab diesen Alter nur noch für eine Dauer von sieben Jahren ausgestellt. Ab dem 70. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig.

Wer das 80. Lebensjahr erreicht hat, erhält nur auf zwei Jahre befristet die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Zeitraums muss sich der Führerscheinbesitzer einer umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchung unterziehen, um den Führerschein erneuern zu können.

Lkw und Bus ab 18 fahren

Für die Führerscheinklasse C (Lkw) müssen Fahrer aktuell mindestens 21 Jahre alt sein, für den Führerschein Klasse D (Busse) gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für beide Klassen soll das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden. Grund dafür ist der Mangel an Lkw-Fahrern.

Ein Fahrer mit dem Busführerschein

Wer beruflich Personen befördern möchte, benötigt den Führerschein D. Die Führerscheinklasse D gilt als größte Klasse der Busführerscheine. Was Sei damit fahren können und welche Voraussetzungen für die Erlangung des Führerscheins nötig sind, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Lkw-Führerschein unterwegs

Berufskraftfahrer kommen an ihm nicht vorbei: der Lkw-Führerschein Klasse C. Er befähigt Inhaber zum Führen von Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Wie viel der Führerschein der Klasse C kostet und welche Inhalte die ärztliche Eignungsprüfung besitzt, lesen Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

QR-Code und digitaler Führerschein

Der digitale Führerschein könnte zukünftig auf dem Smartphone mitgeführt werden. Auf der tatsächlichen Führerscheinscheckkarte ist ein QR-Code statt eines Chips geplant, der weniger anfällig für Fälschungen ist.

Wichtig: Es handelt sich bis dato lediglich um Pläne bzw. einen Gesetzesentwurf, welcher im EU-Parlament diskutiert wird. Welche Führerschein-Änderungen tatsächlich beschlossen werden und wann diese dann in Kraft treten, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

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21 Kommentare

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  1. B.
    Am 2. März 2024 um 12:40

    Ich finde es Schwachsinn mit der Änderungen von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen. was ist mit denen die extra den Führerschein gemacht haben?
    Genau so sinnlos find ich es das ein Busfahrer der ein Gelenkbus von knapp 19 Meter und über 12 Tonnen nicht mal wenn er nur den “normalen B und D” Führerschein hat ein gespannt von Pkw und Wohnwagen fahren darf wo schwerer ist wie 3,5 Tonnen. Die Abmessungen und das Verhalten beim fahren ist nichts anderes und rückwärts fahren sollte man an Busfahrer mit einem Gelenkbus auch so weit können das man es mit einem gespann von Pkw und Wohnwagen schaffen sollte alles Geldmacherei

  2. Philip W
    Am 7. November 2023 um 23:29

    Ich bin ein 2005er. Wichtig für mich wäre, ob mich diese Regelung noch betrifft. Denn ich hab meinen B Führerschein und bin auch wegen dem A1 Führerschein aus der Probezeit raus. Für meine Folge-Jahrgänge kann ich nur mein Beileid aussprechen. Man bezahlt von Jahr zu Jahr mehr und erhält weniger. Was soll das. Eine Mobilität ist auch in der Nacht nötig. Natürlich trinkt man als Fahrer kein Alkohol, aber einer ist halt Fahrer. Auch bei immer schwerer werdenden (E)-Autos finde ich 1.8 T zum einen viel zu wenig und auch die Begrenzung auf 110 KMH lächerlich. Wofür gibt es denn in Deutschland die unbeschränkte Autobahn. Na sicherlich nicht um dann mit 110 oder als Anfänger gar mit 90 möglicherweise zwischen LKWs zu hängen, was ein riesen Gefahrenpotential birgt. Ich verstehe auch nicht genau, warum Fahranfänger die Prüfung wiederholen sollen. Sie haben doch erst viel Geld und auch Zeit in den Führerschein gesteckt und sind auf dem modernsten Stand. Also aus meiner Sicht alles Schwachsinn, was man sich da in der EU einfallen lässt.

  3. Rüdiger B
    Am 4. November 2023 um 13:11

    Ich Finde das die Damalige zurückstufung von 7,5 auf 3,5 T der Grösste Blödsinn gewesen ist sie habe für jden scheis einen eintrag trecker roller
    LKW PkW und so weiter dan hätten sie auch noch Wohnmobile mit Drauf nehmen Können und Jeder der so ein Teil Fahrten möchte muss ein Können Unterbeweis Stellen wie bei B 96 Zb und dann Darfst du bis 7,5 Wohnmobile Fahren kostet dan mal 200 € und fertig

  4. Kranich O
    Am 25. Oktober 2023 um 19:27

    Die Klasse B, bisher 3500 kg auf 4250 kg zu erhöhen wäre sehr sinnvoll, da fast alle Rettungsfahrzeuge und auch kleine Feuerwehrfahrzeuge die 3500 kg überschreiten. Wer auf freiwilliger Basis in Organisationen des Rettungsdienstes bzw. der Freiwilligen Feuerwehr helfen will muss so erst einen Führerschein der Klasse C1E erwerben um die vorhandenen Fahrzeuge zu fahren, von den LKW`s natürlich abgesehen. Diese Erhöhung auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu beschränken erachte ich als fehlgeleitet und realitätsfremd.
    Die Regelungen für Anfänger 1800 kg und 90 km/h erachte ich als sinnvoll, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 bzw. 100 km/h gibt es bereits in Italien.

  5. Andreas
    Am 5. Oktober 2023 um 14:20

    Ich komme mir komplett verarscht vor. Alles unter dem Deckmäntelchen der erhöhten Sicherheit. Ja freilich, und dann das Mindestalter für LKW und Busse (!) auf 18 senken. Begründung: Fehlende Fahrer. Aha, DA ist dann die Sicherheit egal, oder?
    Bis 70 arbeiten sollen, das geht schon, aber Auto fahren musst du dann eine Prüfung machen. Muss ich dann meinen Berufsabschluss auch überprüfen lassen?
    Ich falle mittlerweile vom Glauben ab, sorry.

    • Jonas
      Am 3. November 2023 um 10:23

      Mit ihrem Schulwissen gefährden sie nunmal keine anderen Fahrer. Gibt es eine belastbare Unfallstatistik, dass junge LKW,- nicht Auto-, Fahrer mehr Unfalle bauen?

  6. Werner
    Am 5. Oktober 2023 um 11:39

    wer solche Gesetze macht soll sich mal in die Menschen Versetzen wo die Rente kaum reicht ?
    Ich Fahre 52 Jahre ohne Unfall was soll das es jeder für sich Endscheiden . nicht das Gesetz.
    Ab 2050 keine Unfalltoten , die wird es immer geben , ich war 35 beim Rettungsdienst kann nur lachen.
    aber unsere Politiker wissen nicht mehr weiter.

  7. Harald
    Am 5. Oktober 2023 um 10:40

    Mit 60 gehört man also zum “alten Eisen”.
    Arbeiten soll man bis 70 oder noch länger.
    Am besten gleich jedes Jahr einen neuen Führerscheintest ab 50 Jahren.
    Oder will man hier für jeden Test wieder richtig Geld absahnen?
    Die EU kann man schon lange vergessen und Deutschland auch, insbesondere wenn es solchem Mist zustimmt!°

  8. Alex
    Am 5. Oktober 2023 um 10:07

    Ich finde die Gewichtsreduzierung sowas von Sinnlos. Ein E-Auto kommt locker auf dieses Gewicht, will man noch nen kleinen Hänger oder Thulebox mitnehmen darf man es nicht. Wenn man bedenkt, damals mit dem alten 3er durfte man bis 7,5t fahren. Man merkt wieder was dem Staat wichtiger ist, Einnahmen statt zufriedenes Volk. Alles zu Lasten der Autofahrer die teilweise auf das Auto angewiesen sind um der tgl. Arbeit nachzukommen.
    Wird immer verrückter. Dafür darf dann LKW und Bus mit 18 gefahren werden weil man da ja kein Fahranfänger ist (lächerlich) 40t vs 1,8t.

  9. Viola
    Am 5. Oktober 2023 um 8:21

    Ich habe 2 Fragen dazu. Erstens ein Mathe-Problem “ab 60” – denn wenn der Führerschein ab dann nur noch 7 Jahre gilt – und ab 70 – was ist mit der Lücke 67-80? Wer mit 67 also erneuert – der hat eben KEINE 5 Jahre ab 70 sondern nur noch 2 Jahre ein gültiges Dokument!
    Und soll das heißen – man muss ab 60 Jahren aller 7-5-2 Jahre die Führerscheinprüfung nochmal machen und zahlen? Damit die Leute dazu gezwungen werden, ihre Autos zu verkaufen und auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen und ganz nebenbei sämtliche guten SF-Klassen der KFZ-Versicherungen verschwinden? Was für eine intrigante Lobby!

  10. Cosmo
    Am 1. Oktober 2023 um 17:57

    Die Idee, ein gestaffeltes Tempolimit nach Altersklassen einzuführen, ist äußerst fragwürdig und sollte stark kritisiert werden. Dieser Gesetzesentwurf, der Fahranfängern erlauben würde, maximal 90 km/h zu fahren, auch auf Autobahnen, ist mit einer Reihe von Problemen behaftet.

    Zunächst einmal ist die Verknüpfung von Tempolimits mit dem Alter der Fahrer eine ungerechte und diskriminierende Praxis. Die Fähigkeiten eines Fahrers hängen nicht allein von seinem Alter ab. Es gibt erfahrene und verantwortungsbewusste junge Fahrer sowie ältere Fahrer, die unsicher und gefährlich unterwegs sind. Die Verknüpfung des Tempolimits mit dem Alter ignoriert die individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen eines jeden Fahrers.

    Des Weiteren stellt die Festlegung eines starren Tempolimits für Fahranfänger auf 90 km/h auf Autobahnen eine erhebliche Gefahr dar. Autobahnen sind in der Regel schnelle Straßen, auf denen Geschwindigkeiten von 130 km/h oder mehr üblich sind. Ein Tempolimit von 90 km/h für Fahranfänger kann zu gefährlichen Situationen führen, da sie von anderen Verkehrsteilnehmern überholt werden und den Verkehrsfluss behindern könnten. Dies könnte die Verkehrssicherheit insgesamt beeinträchtigen.

    Stattdessen sollte die Fähigkeit und die Erfahrung eines Fahrers bei der Festlegung von Tempolimits im Vordergrund stehen. Es wäre vernünftiger, strengere Prüfungen und Anforderungen für Fahranfänger einzuführen, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Fähigkeiten und das Verständnis für sicheres Fahren haben. Die Festlegung von Tempolimits sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Verkehrssicherheitsdaten basieren, anstatt willkürlichen Altersgrenzen zu folgen.

    Insgesamt ist der vorgeschlagene Gesetzesentwurf, der ein gestaffeltes Tempolimit nach Altersklassen einführt, nicht nur ungerecht und diskriminierend, sondern auch potenziell gefährlich für die Verkehrssicherheit. Es ist wichtig, dass Gesetze und Vorschriften im Straßenverkehr auf vernünftigen und gerechten Prinzipien basieren, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

    • FloP
      Am 9. Oktober 2023 um 9:47

      Und nicht zu vergessen, dass die 90 km/h unter der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen liegt.
      Sprich gerade auf Landstraßen steigt das Überholrisiko immens!
      Auf Autobahnen, sind die Seitenbegrenzungen immer noch wesentlich besser, als auf Landstraßen, die links und rechts von Bäumen gesäumt sind.
      Bei Autobahnen sehe ich an den 90 noch den “kleinen Pluspunkt”, dass Fahranfänger sich brav zwischen zwei 40 Tonner setzen dürfen, und da “mitschwimmen”.
      Zu hoffen bleibt für sie, dass die Gleichaltrigen (dürfen ja dann bereits ab 18 Jahren bewegt werden) sich nicht von Handy und anderen Entertainment System ablenken lassen…

  11. Dahlia
    Am 5. Mai 2023 um 22:33

    mich interessiert was dieser “refresh” kurs denn kosten soll. im internet findet man preise von bis 300 euro. bei den schon happigen führerscheinkosten von um die 2500 finde ich es schon extrem. da muss doch was einheitlich geschaltet werden

    • Nick H
      Am 22. September 2023 um 13:19

      Witzigerweise sind kosten von 2,5 Tausend Euro noch gering. Habe meinen Führerschein vor zwei Monaten erhalten und habe alles beim ersten Mal bestanden. Kosten: 4,5 Tausend Euro

      • Robert
        Am 8. Oktober 2023 um 21:45

        Hi, dann hast du aber auch etwas mehr an Fahrstunden gebraucht. Die kosten sind mit 2500 € schon realistisch. Den höchsten Anteil machen natürlich dabei die Fahrstunden aus.

  12. Volker A
    Am 3. April 2023 um 12:06

    Hallo, ich habe den B96 letztes Jahr gemacht wird dieser auch aufgestockt ? oder fehlt dieser ganz weg ? weil dan wären ca 300€ in den Sand gesetzt!

    • Chris
      Am 22. April 2023 um 0:54

      Genau deswegen warten wir bei meiner Frau mit dem B96.
      Habe meinen auch Anfang 2022 gemacht…

  13. Kim H
    Am 1. März 2023 um 13:11

    Interessant wäre auch zu wissen, ob die Führerscheinklasse BE dann auch aufgestockt wird oder ob es nur für die Führerschein Klasse B aufgestockt wird?
    Da ich dann bei einem 4,25t Zugfahrzeug keine 3,5t Anhänger anhängen darf.

  14. Daniel
    Am 24. Februar 2023 um 7:20

    müssen die Leute die 2022 den Führerschein gemacht bzw bekommen haben auch zu einem Auffrischungskurs?

  15. Kai
    Am 10. Februar 2023 um 9:21

    Betrifft die Erhöhung des Gesamtgewichtes der Klasse B auch das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger?

    • Tm
      Am 20. Februar 2023 um 14:17

      Ja, das Gesamtgewicht bezieht sich immer auf das Gespann, mit dem Sie unterwegs sind. Sie dürfen mit dem Fahrzeug oder in Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Klasse BE wird dann nur noch für > 4,2t bis 7,5t benötigt.
      Diese Regelung wäre wunderbar, da meisten Gespanne über 3,5t sind aber doch eher unter 4,2t. Ein zusätzlicher Führerschein ist dann nicht mehr nötig. Mal abgesehen von den Kosten für Klasse BE.

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