Grenzübergreifender Führerscheinentzug in der EU soll möglich werden!
Veröffentlichungsdatum: 6. Dezember 2024
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Wer beispielsweise in Spanien ein Fahrverbot angeordnet bekommt, kann in Deutschland weiter legal mit dem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Dasselbe gilt auch für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Das könnte sich bald ändern: Die Verkehrsminister der Europäischen Union haben gestern für ein Gesetz gestimmt, welches vorsieht, dass ein grenzübergreifender Führerscheinentzug eingeführt werden soll.
Fahrverbot und Führerscheinentzug bald in der gesamten EU gültig?
Am gestrigen Donnerstag, den 05.12.2024, haben die Verkehrsminister der EU-Staaten einstimmig beschlossen, dass ein grenzübergreifender Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsverstößen in Zukunft möglich sein kann.
Dazu sollen folgende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 km/h und mehr (innerorts)
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr (außerorts)
- Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Verkehrsverstöße mit schwerer Körperverletzung
- Verkehrsverstöße mit Todesfolge
Ziel der grenzübergreifenden Fahrverbote und Entzügen der Fahrerlaubnis sei es, Verkehrsteilnehmer davor abzuschrecken, in anderen Mitgliedsstatten der EU die jeweiligen Verkehrsregeln zu missachten.
Die Frankfurter Allgemeine zitierte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) dazu folgendermaßen:
Wenn jemand den Führerschein in einem Staat verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen[.]
Wichtig: Aktuell ist ein grenzüberschreitender Führerscheinentzug noch nicht möglich. Das neue EU-Gesetz, welches gestern beschlossen wurde, muss erst einmal vom Europaparlament genehmigt werden. Danach müssen die Minister mit dem Parlament noch eine gemeinsame Linie ausarbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass eine europaweite Regelung zeitnah getroffen wird.
Wie sieht die aktuelle Regelung aus?
Zunächst werden Verstöße gegen die jeweiligen Verkehrsregeln in einem Urlaubsland also erst einmal nicht grenzübergreifend sanktioniert. Wird Ihnen zum Beispiel in Spanien oder Frankreich ein Fahrverbot auferlegt, dürfen Sie aktuell in Deutschland trotzdem mit Ihrem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Vollstreckung im Heimatland erfolgt demnach nicht.
Anders sieht das bei Bußgeldern aus, die eine Bagatellgrenze von 70 Euro (inklusive Gebühren) übersteigen. Diese können bereits jetzt in der gesamten EU vollstreckt werden. Das ist seit 2005 durch den EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (Rahmenbeschlusses 2005/214/JI) möglich.
Welche Bußgelder in einzelnen EU-Mitgliedsstatten fällig werden können, erfahren Sie in unseren Ratgebern: