Handy-Blitzer werden in Rheinland-Pfalz angeschafft
Veröffentlichungsdatum: 4. März 2025
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Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Monocams geschaffen. Die Geräte sollen auf Autobahnen eingesetzt werden und können erkennen, wenn Verkehrsteilnehmer während der Fahrt ihr Smartphone bedienen. Werden Sie von einem der Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz erwischt, droht ein Punkt in Flensburg.
Rechtliche Grundlage für Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz geschaffen

Bereits 2022 wurde der Einsatz von Handy-Blitzern in Rheinland-Pfalz getestet. Mithilfe der Aufnahmen konnten einige Handysünder überführt und entsprechend sanktioniert werden. Am 02.03.2023 bestätigte das Amtsgericht Trier, dass die ausgestellten Bußgeldbescheide rechtens sind.
Allerdings wurde auch deutlich, dass eine rechtliche Grundlage, die einen flächendeckenden Einsatz der Geräte erlaubt, fehlt. Dabei ging es vor allem um Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Diese sind nun ausgeräumt: In Rheinland-Pfalz trat ein neues Polizeigesetz in Kraft, welches auch den Einsatz der Handy-Blitzer erlaubt.
Dazu äußerte sich die Landtagsabgeordnete Nina Klinkel (SPD) wie folgt:
[…] Wir überführen die Monocam, den Handy-Blitzer, vom Pilotprojekt in unser POG und wollen so den Unfallfaktor „Unaufmerksamkeit durch Handynutzung“ ausschalten. […]
Wie funktioniert die Monocam?
Die neuen Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz funktionieren nach diesem Prinzip: Eine Kamera wird auf einer Autobahnbrücke aufgestellt und auf den Verkehr gerichtet. Das Gerät fertigt fortlaufend Aufnahmen der vorbeifahrenden Kfz an.
Eine künstliche Intelligenz erkennt, ob der Fahrer einen Gegenstand in der Hand hält. Ist das der Fall, wird die Aufnahme auf der Monocam gespeichert. Im Anschluss wird das Videomaterial von geschulten Polizeibeamten gesichtet. Erkennen diese ein Handy, erhält der Verkehrsteilnehmer einen entsprechenden Bußgeldbescheid.
Wichtig: Glauben Sie, dass der Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz fälschlicherweise eine Smartphonenutzung am Steuer festgestellt hat, so haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss binnen 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Diese Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | eher nicht |