Handy-Nutzung im Auto: Regelung sorgt häufig für Verwirrung
Veröffentlichungsdatum: 13. Juli 2018
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Egal ob zu Hause oder unterwegs, das Handy ist immer mit dabei. Was bei der Handy-Nutzung als Regelung gilt bzw. wie diese genau aussieht, ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. In einem Urteil vor dem Amtsgericht Coesfeld schafften Richter diesbezüglich Klarheit. Wegen dem Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter wurde ein Fahrer sanktioniert. Ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg wurden angeordnet.
Was im Fahrzeug bei Handy-Nutzung nach geltender Regelung erlaubt ist
Grundsätzlich gilt, dass ein Verbot für die Nutzung eines Mobiltelefons nur dann greift, wenn der Motor des betreffenden Kfz läuft.
Steht ein Fahrzeug hingegen mit abgeschaltetem Motor beispielsweise am Fahrbahnrand, auf dem Parkplatz im Stau oder an der roten Ampel, ist die Handy-Nutzung nach geltender Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet.
Wann droht bei Handy-Nutzung im Straßenverkehr ein Bußgeld?
Im Auto gilt für die Handy-Nutzung entsprechend der Regelung Folgendes: Beide Hände des Fahrers müssen frei sein. Ist dies nicht der Fall, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld. Sie dürfen, während der Motor Ihres Fahrzeugs läuft
- nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren,
- weder SMS noch Whats-App-Nachrichten erstellen, verschicken oder lesen,
- nicht im Internet surfen,
- und Ihr Handy auch nicht auf andere Art und Weise bedienen.
Die Handy-Nutzung ist laut Regelung also mit einem Bußgeld zu ahnden, sobald Sie das Handy am Steuer aufnehmen oder bedienen. Ausnahme ist das Weiterreichen an den Beifahrer, ohne den Blick auf das Handy zu richten, dies ist erlaubt.
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Bußgeldtabelle: Sanktionen bei Handy-Nutzung laut Regelung im Bußgeldkatalog
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Handy wird manuell am Steuer benutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
...bei zusätzlicher Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
...bei zusätzlicher Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Sonderfall: Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmen
Laut dem Amtsgericht in Coesfeld handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Da die Benutzung des Mobiltelefons durch ein Einklemmen zwischen Schulter und Ohr dem § 23 Abs. 1a StVO in der Hinsicht widerspreche, dass die genannte Pflicht, wie ein Fahrzeug zu führen ist, nicht erfüllt wird.
Habe ein Bussgeld von 128 € ( eigenartiger Betrag)
zugeschickt bekommen!
Wurde vor einigen Wochen von der Polizei angehalten und es wurde mir die Bedienung eines handys vorgeworfen, allerdings habe ich mein Mobiltelefon nicht bedient und äusserte das auch an Ort und Stelle!
Nun steht Aussage gegen Aussage , welche Chance habe ich dagegen anzugehen?
Tatsächlich darf ich während des Autofahrens mit der Freisprechanlage telefonieren & mir dabei eine Banane ans Ohr halten. – Bescheuert aber völlig legal..
Ist es erlaubt, das Handy auf einer Basis zu beweisen und mich während der Fahrt als Video zu visualisieren