Holzklau: Bußgelder bis 100.000 Euro möglich!
Veröffentlichungsdatum: 8. September 2022
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die Inflation und die steigenden Gaspreise bewegen die Menschen dazu, sich nach alternativen Heizmethoden umzusehen. Kamin- und Holzöfen werden dieser Tage immer beliebter, doch das Holz ist knapp. So manch einer kommt da auf die Idee, einfach in den Wald zu gehen und sein Brennholz selbst zu sammeln. Doch das ist Holzdiebstahl und kann Strafen nach sich ziehen!
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Brennholz sammeln ohne Erlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre |
Verstöße gegen die jeweiligen Landeswaldgesetze (z. B. illegale Rodungen): | |
Baden-Württemberg | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Bayern | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Berlin | bis zu 50.000 Euro Bußgeld |
Brandenburg | bis zu 100.000 Euro Bußgeld |
Bremen | bis zu 50.000 Euro Bußgeld |
Hamburg | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Hessen | bis zu 100.000 Euro Bußgeld |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 Euro Bußgeld |
Niedersachsen | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 50.000 Euro Bußgeld |
Rheinland-Pfalz | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Saarland | bis zu 15.000 Euro Bußgeld |
Sachsen | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Sachsen-Anhalt | bis zu 50.000 Euro Bußgeld |
Schleswig-Holstein | bis zu 100.000 Euro Bußgeld |
Thüringen | bis zu 25.000 Euro Bußgeld |
Wer ohne Erlaubnis Holz sammelt, macht sich strafbar!
Was vielen Bürgern nicht bewusst ist: Jeder Wald in Deutschland hat einen Eigentümer. Häufig ist das die Kommune, aber auch Privatpersonen und Unternehmen können Wald besitzen. Und weil der Wald immer irgendjemandem gehört, dürfen Sie dort nicht einfach alles tun und lassen, was Sie möchten. Das Betreten zu Erholungszwecken ist in der Regel zwar immer erlaubt (es sei denn, das Waldstück ist z. B. für den Holzeinschlag gesperrt), darüber hinaus müssen Sie jedoch bestimmte Regeln beachten.
Das gilt auch, wenn Sie Brennholz sammeln möchten. Dazu benötigen Sie nämlich eine Erlaubnis des Waldbesitzers. Haben Sie diese Erlaubnis nicht, begehen Sie Holzklau und machen sich strafbar.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Diebstahl wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Letzteres kommt im Falle von Holzklau allerdings eher selten vor. Eine Geldstrafe ist hier weitaus wahrscheinlicher, wobei deren Höhe je nach Einzelfall von einem Gericht festgelegt wird. Hier schaut der Richter oft darauf, wie viel Holz unerlaubt entnommen wurde und welcher finanzielle Schaden dem Waldbesitzer dadurch entstanden ist.
Hinweis: In manchen Bundesländern wie z. B. Bayern oder Sachsen ist es kein Holzklau, wenn Sie lediglich Leseholz ohne Erlaubnis mitzunehmen. Darunter wird totes, am Boden liegendes Holz mit einem Durchmesser von höchstens 10 cm verstanden. Auch Zapfen und Rindenstücke zählen zum Leseholz. Das Sammeln darf jedoch nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf erfolgen, andernfalls brauchen Sie auch hierfür eine Genehmigung. Ob Sie auch in Ihrem Bundesland Leseholz sammeln dürfen, können Sie dem jeweiligen Landeswaldgesetz entnehmen.
Brennholz sammeln mit Erlaubnis: Halten Sie sich an die Regeln!
Möchten Sie im Privatwald Brennholz sammeln gehen, können Sie sich direkt an den Eigentümer wenden und um Erlaubnis fragen. Ist der Wald hingegen im Besitz der Kommune, läuft das Ganze etwas bürokratischer ab: In den meisten Bundesländern müssen Sie dazu zur Verwaltung Ihrer Gemeinde gehen und eine behördliche Genehmigung beantragen. Diese ist als „Holzsammelschein” oder „Leseschein” bekannt und kostet in der Regel maximal 30 Euro.
Mit einem solchen Schein dürfen Sie ein Jahr lang eine bestimmte Menge an Brennholz im ausgewiesenen Waldgebiet sammeln. Doch auch dabei gelten Regeln: So ist das Fällen von Bäumen streng verboten und je nach Bundesland können auch bestimmte Zeiträume existieren, in denen das Sammeln untersagt ist. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Vorschriften genau zu befolgen, denn andernfalls müssen Sie für den Holzklau mit Bußgeldern rechnen. Und die können beträchtlich ausfallen: Je nach Verstoß und Bundesland sind Beträge bis 100.000 Euro möglich!
Hinweis: Pilze dürfen Sie hingegen meist ohne Bedenken sammeln, sofern es sich um eine geringe Menge für den persönlichen Bedarf handelt. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Pilzesammeln.
Quellen und weiterführende Links
- § 242 StGB
- Landeswaldgesetz Baden-Württemberg
- Landeswaldgesetz Bayern
- Landeswaldgesetz Berlin
- Landeswaldgesetz Brandenburg
- Landeswaldgesetz Bremen
- Landeswaldgesetz Hamburg
- Landeswaldgesetz Hessen
- Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Landeswaldgesetz Niedersachsen
- Landeswaldgesetz Nordrhein-Westfalen
- Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz
- Landeswaldgesetz Saarland
- Landeswaldgesetz Sachsen
- Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
- Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein
- Landeswaldgesetz Thüringen