In der Corona-Krise das Auto waschen: Ist das überhaupt noch erlaubt?
Veröffentlichungsdatum: 6. April 2020
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Vom Eise befreit sind Strom und Bäche – für viele Menschen ist dies nicht nur alljährlich das Signal, zum Osterspaziergang aufzubrechen, sondern auch, um ihr Auto frühlingsfit zu machen, selbstverständlich inklusive gründlicher Wäsche. Doch aufgrund der Corona-Epidemie müssen wir dieses Jahr auf viele Gewohnheiten verzichten. Auch auf ein sauberes Fahrzeug? Wir verraten Ihnen, ob es nach wie vor erlaubt ist, während der Corona-Krise Ihr Auto zu waschen.
Die Fahrt in die Waschanlage: Ist das noch möglich?
Die meisten Waschanlagen in Deutschland funktionieren automatisch, sodass in der Regel kein direkter Kontakt zu anderen Personen erforderlich ist. Unter diesen Umständen scheint es nicht schwierig, die angeordneten Hygienevorschriften einzuhalten.
Tatsächlich dürfen automatisierte Waschanlagen in einigen Bundesländern weiterhin geöffnet bleiben, so z. B. in
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Berlin,
- Hamburg
- und Rheinland-Pfalz.
Doch das heißt nicht zwangsläufig, dass Sie die Waschanlage auch (zu privaten Zwecken) nutzen dürfen. Denn gleichzeitig sind alle Bundesbürger angehalten, ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen zu verlassen.
Ob allerdings die Reinigung des fahrbaren Untersatzes dazu zählt, geriet bereits zwischen Waschanlagenbetreibern, Autofahrern und Ordnungshütern zur Streitfrage, wie der Donaukurier berichtete. Denn auch wenn die Landesverordnungen versuchen, so klar wie möglich festzulegen, was im jeweiligen Bundesland nun erlaubt ist und was nicht, können sie natürlich nicht jede erdenkliche Tätigkeit berücksichtigen. Eine eindeutige Formulierung wie „Der Besuch einer Autowaschanlage zu nicht gewerblichen Zwecken ist verboten/erlaubt” suchen Sie in den Verordnungen deshalb vergebens. Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Bundesland seine eigenen Maßnahmen und Beschränkungen festlegt, welche sich mitunter binnen weniger Tage ändern können.
Aus diesem Grund ist es ratsam, generell darauf zu verzichten, während der Dauer der Corona-Krise Ihr Auto zu waschen – zumindest in einer Waschanlage. Gemäß der Grundregel: „Verlassen Sie Ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen.” So vermeiden Sie es, unwissentlich einen Regelverstoß zu begehen und möglicherweise sogar ein Bußgeld zu kassieren:
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Darf ich mein Auto zu Hause waschen?
Wenn die Fahrt in die Waschanlage nicht in Frage kommt, überlegen Sie vielleicht, ob Sie während der Corona-Krise Ihr Auto zu Hause waschen können. Doch dazu müssen Sie wissen, dass dies vielerorts bereits vor Ausbruch der Epidemie verboten oder nur eingeschränkt erlaubt war.
Grund hierfür ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches festlegt, dass das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser zu vermeiden ist. Wie diese Anweisung umzusetzen ist, kann jede Gemeinde selbst festlegen.
Manche untersagen die Autowäsche zu Hause – auch auf dem eigenen Grundstück – komplett, andere erlauben lediglich die Reinigung mit sauberem Wasser. Erkundigen Sie sich deshalb am besten bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welche Regeln an Ihrem Wohnort gelten.
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Da müsste sich der Betreiber einer vollautomatischen Waschanlage, in der man ja im Auto sitzen bleiben kann, bei den örtlichen Behörden erkundigen und die Anlage ggf. sperren. Zumindest sollte vor der Einfahrt in die Waschanlage (ggf. beim Tanken) deutlich auf die Abzockgefahr hingewiesen werden.
War heute in einem Gartencenter mit Dutzenden anderer Kunden, zwar mit Mundschutz und nötigem Abstand, was hier aber “nötigere Verrichtung” im Vergleich zum Autowaschen sein soll, entzieht sich meinem Verstand.
So kann der Staat auch seine leeren Kassen etwas auffüllen, man muss nur ausreichend viele Unklarheiten schaffen.