Kurz vor der Entbindung geblitzt – Behörde nimmt Bußgeldbescheid zurück
Veröffentlichungsdatum: 7. November 2018
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stellen Geschwindigkeitsüberschreitungen die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar. Im Jahr 2016 wurden mehr als 3 Millionen Fälle von den Behörden verfolgt. Fahrer, die geblitzt wurden, müssen damit rechnen, dass ihnen bald ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Darin wird ihnen mitgeteilt, wie hoch das zu zahlende Bußgeld ausfällt und ob Nebensanktionen, wie etwa ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot, anfallen. Doch in München drückte die Polizei nun ein Auge zu: Ein Mann, der seine Frau ins Krankenhaus brachte, wurde kurz vor der Entbindung geblitzt. Die Behörde nahm den Bußgeldbescheid zurück.
Polizei München gratuliert zur Geburt der Tochter
Ein werdender Vater brachte in der Nacht seine in den Wehen liegende Frau ins Krankenhaus. Auf dem Frankfurter Ring in München wurde er geblitzt, weil er 15 km/h zu schnell unterwegs war. Kurz darauf erreichte ihn ein Bußgeldbescheid, gegen welchen er prompt Einspruch einlegte. Die Begründung: Das Paar wurde um 2:14 Uhr geblitzt, schon um 2:27 Uhr kam das Baby zur Welt. Laut Angaben des Navigationsgerätes wären die beiden jedoch erst um 2:28 Uhr, also eine Minute zu spät, im Krankenhaus angekommen, wenn der Vater sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte.
Die Münchner Polizei nahm daraufhin den Bußgeldbescheid zurück und gratulierte zur Geburt der Tochter. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Freifahrtschein für alle werdenden Väter, die kurz vor der Entbindung ihres Kindes geblitzt werden. Vielmehr sei es laut Angaben der Behörden eine absolute Einzelfallentscheidung. In Fällen wie diesen sollte eigentlich ein Rettungswagen gerufen werden.
So legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein
Die Rücknahme des Bußgeldbescheids für den Mann, der kurz vor der Entbindung seiner Tochter geblitzt wurde, ist also ein Einzelfall. Doch wenn Sie Zweifel daran haben, dass ein Bußgeldbescheid korrekt ist, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Sie dürfen sich jedoch nicht zu viel Zeit lassen: Ihr Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingehen. Das folgende Muster zeigt, wie ein solcher Einspruch aussehen könnte.