Mit SUV einen Rotlichtverstoß begangen: Doch kein höheres Bußgeld!
Veröffentlichungsdatum: 20. Oktober 2022
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt in einer heute veröffentlichten Mitteilung klar, dass ein mit dem SUV begangener Rotlichtverstoß alleine wegen des Fahrzeugstyps oder Modells kein höheres Bußgeld rechtfertigt. Es widersprach damit einer Entscheidung vom Amtsgericht in Frankfurt am Main vom Juni dieses Jahres. Die erhöhte Geldbuße für den Fahrer bleibt dennoch bestehen, weil dieser 13 Monate zuvor schon einmal eine rote Ampel überfahren hatte.
Rechtsstreit um einen mit dem SUV begangenen Rotlichtverstoß
Rückblick: Ein SUV-Fahrer hatte einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen und sollte dafür ein höheres Bußgeld von insgesamt 350 statt 200 Euro bezahlen (Aktenzeichen: 974 OWi 533 Js- OWi 18474/22). Die Richter vom Amtsgericht in Frankfurt am Main begründeten die Erhöhung zum einen damit, dass der Fahrer 13 Monate zuvor schon einmal über eine rote Ampel gefahren war.
Zum anderen führte das Gericht an, dass bei einem mit dem SUV begangenen Rotlichtverstoß die Gefährdung ungleich höher sei als bei anderen Pkw. Dem zweiten Teil dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun nicht und reagierte damit auf eine Beschwerde, die der betroffene SUV-Fahrer eingereicht hatte.
In einer Pressemitteilung, die heute veröffentlicht wurde, äußert sich das Oberlandesgericht wie folgt zum Sachverhalt:
Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen „SUV“ fuhr. […]
Kurios: Zwar hat das Oberlandesgericht deutlich gemacht, dass Fahrer eines SUV bei einem Rotlichtverstoß nicht aufgrund des Fahrzeugs ein höheres Bußgeld bezahlen müssen. Es hob die Entscheidung des Amtsgerichts bezüglich der erhöhten Geldbuße allerdings nicht auf. Das liegt darin begründet, dass der Betroffene durch den vorherigen Rotlichtverstoß als Wiederholungstäter gilt. Somit sei das höhere Bußgeld gerechtfertigt.
Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Da Heutzutage der Hintermann allzu oft an einem,,klebt” ,ist das Halten bei Gelb immer ein Risiko! Deshalb lieber weiter fahren !