Neuerungen im Straßenverkehr 2024: Was ändert sich?
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Zu Beginn des Jahres 2024 werden wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft treten, die auch Verkehrsteilnehmer betreffen. Wer sein Kfz dieses Jahr zum TÜV bringt, bekommt bei überstandener Hauptuntersuchung eine blaue Plakette, die Förderung für E-Autos ist ausgelaufen und unterschiedliche Assistenzsysteme werden ab Mitte des Jahres Pflicht bei Neuwagen. Unser Artikel fasst für Sie alle wichtigen Neuerungen im Straßenverkehr zusammen.
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Müssen Sie 2024 Ihren Führerschein umtauschen?
Um Fälschungssicherheit zu garantieren und die Kontrolle zu erleichtern, gibt es den einheitlichen EU-Führerschein. Wurde Ihr Dokument vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, müssen Sie es umtauschen. Allerdings gibt es dafür eine Staffelung der Umtauschfristen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
Besitzen Sie noch einen Führerschein im Papierformat und sind zwischen 1965 und 1970 geboren, so müssen Sie den Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und kostet 25 Euro.
Unseren Tabellen können Sie weitere Umtauschfristen für alte Führerscheine entnehmen:
Alte Führerscheine im Papierformat (nach Geburtsjahr):
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Alte Scheckkartenführerscheine (nach Ausstellungsjahr):
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
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Neuerungen im Straßenverkehr: Diese Assistenzsysteme werden Pflicht
Vom technischen Fortschritt soll auch die Sicherheit im Straßenverkehr profitieren. So soll immer mehr Technik dafür sorgen, dass Kollisionen möglichst verhindert werden. Ab 7. Juli 2024 ist eine Reihe neuer Assistenzsysteme vorgeschrieben. Diese müssen dann bei Neuwagen verbaut werden. Dazu gehören:
- Notbremsassistent
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Datenaufzeichnung per Black Box
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Vorrichtung für alkoholbedingte Wegfahrsperre
Weitere Neuerungen im Verkehrsrecht zusammengefasst
Neben dem Führerscheinumtausch und der neuen Vorgaben für Assistenzsysteme bei Neuwagen, gibt es noch viele weitere Änderungen, welche Verkehrsteilnehmer betreffen werden. Diese haben wir für Sie zusammengefasst:
- Neue TÜV-Plakette: Wer im Jahr 2024 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt im Anschluss eine blaue Plakette für das Kfz, wenn keine gravierenden Mängel vorliegen.
- THG-Zertifikate für E-Autobesitzer: Auch für das Jahr 2024 können Sie als Besitzer eines E-Autos die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beantragen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, eine steuerfreie Prämie für eingesparte Treibhausemissionen zu erhalten.
- Neue CO2-Steuer und Lkw-Maut: Zum Jahresbeginn kommen höhere Spritpreise auf Verbraucher zu. Schuld daran ist die nächste Stufe der CO2-Steuer. Ab 01.01.2024 werden 40 Euro pro Tonne fällig. Die Steuer darf auf die Verbraucherpreise umgelegt werden und wird sich auch auf die Lkw-Maut auswirken und diese ansteigen lassen. Zudem wird die Maut ab 1. Juli 2024 für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten.
Gut zu wissen: Die staatliche Förderung für E-Autos (Umweltbonus) ist bereits Mitte Dezember 2023 ausgelaufen und wird auch nicht mehr verlängert.
Ein gutes Neues Jahr wünsche ich Ihrem Team. Ihre Artikel sind immer hilfreich und gut verständlich – danke dafür!
Es wäre natürlich super, wenn Ihr Format einen Platz in den öff.-rechtlich. Fernsehmedien finden würde, das wäre für viele gerade älteren Fahrzeugführer im Sinne der Weiterbildung sehr hilfreich, die diese ja sonst nirgendwo erlangen können. Dieses Format vielleicht in der verständlichen Moderation mit einem Fahrlehrer verbunden, dürfte viele Bürger unseres Landes ansprechen. Ich denke dies würde vielen Fahrzeugführern gefallen, die ja sonst keine Fürsprecher haben.
Vielleicht hilft dieser Gedankenanstoss und findet Befürworter.
Ihnen alles Gute!
G. Martin